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Ratgeber Lese-Rechtschreibstoerungen

Ratgeber Lese-Rechtschreibstoerungen

Titel: Ratgeber Lese-Rechtschreibstoerungen
Autoren: Ellen Roth , Uwe Hemminger , Andreas Warnke
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besonderen Schwierigkeiten im Lesen und Rechtschreiben werden außerdem schulische Fördermaßnahmen (2. bis 10. Jahrgangsstufe) empfohlen, die in Form eines Förderunterrichts angeboten werden können.
    Eine Übersicht über die Erlasse in den einzelnen Bundesländern findet sich in dem Buch von Warnke und Mitarbeitern (2002). Beispiele für die in Bayern gegebenen Möglichkeiten der schulischen Förderung und des Nachteilausgleichs sind in Tabelle 2 aufgeführt.
15. Wie können sich Kinder und Jugendliche selbst helfen?
    Die meisten Kinder und Jugendlichen erleben die Diagnose einer Lese- Rechtschreibstörung als entlastend. Viele Kinder zweifelten zuvor an ihrer Intelligenz und dachten, sie seien zu „dumm“, um richtig lesen und schreiben zu lernen. Es ist deshalb wichtig, das Kind über die Lernstörung aufzuklären und zu verdeutlichen, dass es keine Schuld daran trägt. Das betroffene Kind muss jedoch auch lernen, die Lernschwäche anzunehmen und damit umzugehen. Das eigene Verstehen um die Problematik kann die persönliche Motivation erhöhen, erneute Anstrengung aufzubringen und mit Unterstützung der Eltern und Lehrer weiterhin lesen und schreiben zu üben. Dazu verhelfen gute Beziehungen zu den Lehrkräften. Es ist wichtig, die Lehrer für sich zu gewinnen, nicht die „Schule zu bekämpfen“. Ermutigend kann der Kontakt zum Legasthenieverband sein, der Tagungen und Begegnungen mit gleichgesinnten Betroffenen ermöglicht. Lohnend wird es auch sein, die Möglichkeiten einer spezifischen Legasthenietherapie zu nutzen. Motivierend können PC-Lernprogramme wirken, da der Umgang mit dem Computer hohen Aufforderungscharakter hat. Um das Selbstvertrauen zu stärken und die Persönlichkeitsentwicklung zu fördern, sollte das Kind die Möglichkeit haben, seine Stärken zu erkennen und einen Ausgleich z. B. in außerschulischen Aktivitäten (Freizeit und Sport) zu finden.

16. Wer führt Therapien durch?
    Der Begriff Legasthenie-Therapeut ist nicht geschützt. Jeder kann sich also mit dieser Bezeichnung schmücken. Es ist zu beachten, dass Therapeuten aus verschiedenen Berufsgruppen stammen können, bedeutend ist jedoch eine spezielle Ausbildung (z. B. ausgebildete Psychologen/Pädagogen/Heilpädagogen/Sprachtherapeuten etc. in niedergelassenen Praxen, Praxen von Kinder- und Jugendpsychiatern, Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Erziehungsberatungsstellen, sozialpädiatrischen Zentren, speziellen Instituten etc.). Legasthenietherapie ist keine Hausaufgabenunterstützung oder einfache Nachhilfe. Der Therapeut ermöglicht die systematische Einübung von Fertigkeiten des Lesens und Rechtschreibens unter Nutzung spezifischer, pädagogischer und verhaltenstherpeutischer Verfahren. Ein guter Therapeut macht kein Geheimnis aus seiner Therapie, sondern gewährt Eltern Einblicke in seine Arbeit. Halten Sie deshalb guten Kontakt zu dem Legasthenie-Therapeuten und lassen Sie sich über den Verlauf der Therapie und die Fortschritte Ihres Kindes informieren (siehe Warnke, Hemminger, Roth & Schneck, 2002).
    Hilfen bei der Suche nach einem geeigneten Lese-Rechtschreib-Therapeuten können die Stellen bieten, die in der Lage sind, die Diagnose zu stellen (z. B. Ärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, psychotherapeutische Praxen, sozialpädiatrische Zentren, Erziehungsberatungsstellen), der schulpsychologische Dienst, die zuständigen Jugendämter und immer der jeweilige Landesverband Legasthenie. Empfehlenswerte Hinweise können auch örtliche Elterngruppen bzw. Selbsthilfeorganisationen geben.
    Seien Sie skeptisch, wenn jemand für teures Geld eine „Heilung“ der Lese-Rechtschreibstörung verspricht. Eine Wunderheilmethode gibt es leider nicht.
17. Was geschieht in der Therapie?
    Die „Heilung“ der Lese-Rechtschreibstörung zu versprechen, ist unseriös. Es ist wichtig, sich kritisch mit den Therapieangeboten auseinanderzusetzen. Im Folgenden finden sie eine Liste von allgemeingültigen Grundsätzen, die Ihnen bei der Beurteilung der Behandlungsmaßnahme einer Lese-Rechtschreibstörung hilfreich sein soll:
    –  Die Behandlung sollte so früh wie möglich erfolgen.
    –  Die Einzeltherapie, in der auf die Lernvoraussetzungen des individuellen Schülers eingegangen wird, ist einer Gruppenförderung überlegen.
    –  Eine zeitlich engmaschige, mindestens einmal wöchentliche Therapieeinheit, verbunden mit systematischen, täglichen Übungen in Zusammenarbeit mit den Eltern ist
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