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Onlinerecht

Onlinerecht

Titel: Onlinerecht
Autoren: Michael Rohrlich
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werden.
    Urteilsdienst:
    Urteil des OLG Hamburg vom 25.03.2010, Aktenzeichen: 3 U 108/09

    Bei der Werbung mit durchgestrichenen, ehemals höheren Preisen ist ebenfalls Vorsicht geboten. Dies gilt, auch wenn es in der deutschen Rechtsprechung nicht einheitlich beurteilt wird, ob es sich um einen Wettbewerbsverstoß handelt, wenn dabei nicht zusätzlich auch ein erläuternder Hinweis erfolgt, worauf sich der alte, durchgestrichen dargestellte Preis bezieht.
    Urteilsdienst:
Wettbewerbsverstoß : Urteil des KG Berlin vom 13.11.2009, Aktenzeichen: 5 U 68/07
kein Wettbewerbsverstoß : Urteil des LG Bochum vom 07.12.2008, Aktenzeichen: I-14 O 189/08
kein Wettbewerbsverstoß : Urteil des OLG Düsseldorf vom 29.06.2010, Aktenzeichen: I-20 U 28/10
    Im Zweifel sollte also ein Hinweis erfolgen, aus welchem Grund neben dem aktuell gültigen auch ein alter Preis angegeben wird. Dabei kann es sich etwa um
eine unverbindliche Preisempfehlung („UVP“)
einen vormals empfohlenen Preis
einen Preis, den der Händler nach einer Einführungsphase künftig verlangen möchte
einen ehemaligen Preis des Verkäufers
den aktuell geltenden Preis aus dem Ladengeschäft des Verkäufers
einen marktüblichen Preis
    handeln. Darüber hinaus sind auch folgende Sonderpreise eher zurückhaltend und auf gar keinen Fall ungeprüft zu verwenden:
Abholpreis
„Ca.“-Preis
Dauertiefpreis
Einführungspreis/Preis zur Geschäftsaufgabe
Einkaufspreis
Sommer-/Winterpreis
„Von-bis“-Preise
    Auch diese Aufzählung ist selbstverständlich nicht abschließend oder wertend zu verstehen. Im Zweifel sollte immer dann Rechtsrat eingeholt werden, wenn ein bestimmter Preis in einer solchen oder vergleichbaren Art und Weise werbend herausgestellt werden soll.
    1.3.3Anbieterkennzeichnung
    Jeder Onlineshop , der sich an deutsche Kunden wendet, muss erkennen lassen, welcher Betreiber dahintersteht, wer also verantwortlicher Ansprechpartner ist. Das ergibt sich sowohl aus den Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG ) und der daraus resultierenden Impressumspflicht als auch aus den fernabsatzrechtlichen Vorschriften.
    In einem Onlineshop reicht es jedoch nicht aus, nur im Impressum die Anschrift- bzw. Kontaktdaten anzugeben. Diese müssen sich auch noch an anderer Stelle finden, etwa in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, im Rahmen der Widerrufs-/Rückgabebelehrung oder auch in einem gesonderten Menüpunkt mit den Mindestpflichtinformationen im Fernabsatzrecht .
    Die vier aufgeführten Punkte stellen die zentralen Pflichtinformationen im Fernabsatzbereich dar. Daher ist es optimal, wenn sie unter einem Menüpunkt zusammengefasst werden. Hier kann beispielsweise auch der Hinweis gemäß Batteriegesetz mit eingebunden werden. Idealerweise sollten sie zusätzlich auch in eventuell vorhandene Allgemeine Geschäftsbedingungen eingebunden werden.
    MUSTERTEXT
    Der Inhalt des Menüpunkts „Gesetzliche Informationen“ könnte in etwa wie folgt aussehen:

    „1. Identität des Unternehmens
    Bei Bestellungen in unserem Onlineshop kommt der Vertrag zustande mit:

    Muster GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterhausen

    Telefon: 030 12345678
Telefax: 030 12345679
E-Mail : [email protected]

    Handelsregister AG Musterhausen, Registernr. HRB 1234

    Fragen zur Bestellung oder bei Reklamationen richten Sie bitte an unseren Service:
    - per E-Mail : …
- telefonisch: …
- per Fax: …

    2. Zustandekommen des Vertrags
    Der Vertrag kommt erst mit der Zusendung einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder spätestens mit der Übersendung der Waren an Sie zustande. Mit Ihrer Bestellung geben Sie ein verbindliches Angebot an uns ab, den Vertrag mit Ihnen zu schließen.
Im Verlauf der Bestellung haben Sie im letzten Schritt die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z. B Name, Anschrift, Zahlungsart, bestellter Artikel usw.) nochmals zu überprüfen und ggf. zu ändern, bevor Sie Ihre Bestellung versenden. Die Bestellung nehmen Sie vor, wenn Sie sämtliche Angaben während des Bestellprozesses eingeben und schließlich im letzten Schritt das Bestellformular durch Betätigen des Buttons „Verbindlich bestellen“ an uns versenden. Wir versenden zunächst eine Bestelleingangsbestätigung. Ihr Vertragsangebot (Bestellung) können wir innerhalb von 5 Tagen unter Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen.

    3. Ihr Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B Brief, Fax, E-Mail ) oder, wenn Ihnen
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