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Onlinerecht

Onlinerecht

Titel: Onlinerecht
Autoren: Michael Rohrlich
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dar.
    Urteilsdienst:
    Urteil des BGH vom 03.11.2004, Aktenzeichen: VIII ZR 375/03

    Bei manchen Punkten ist fraglich, was genau unter diese Kategorien fällt. So stellt sich beispielsweise bei digitalen Inhalten, die zum Download für den Kunden bereitgehalten werden, regelmäßig die Frage, ob hier auch der Kaufvertrag widerrufen werden kann. Dabei bestünde natürlich die Gefahr, dass der Kunde sein Geld erstattet bekommt, aber dennoch eine Kopie der Datei auf seinem Rechner behält. Es ist strittig, ob in solchen Fällen die digitale Ware unter die Rubrik „zur Rücksendung nicht geeignet“ einzuordnen ist oder ob sie unter den Begriff der Dienstleistungen fällt, bei deren Beginn (hier also Start des Downloads) ebenfalls kein Widerruf mehr möglich ist. Dies ist und bleibt wohl ein eher wissenschaftliches Problem, da beide Auffassungen im Ergebnis zur gleichen Lösung gelangen – spätestens dann, wenn der Kunde damit beginnt, die digitalen Inhalte herunterzuladen, endet seine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
    Dem einen oder anderen Leser ist vielleicht aufgefallen, dass bei der Anschrift, die unter „Der Widerruf ist zu richten an:“ genannt wird, zwar neben der E-Mail-Adresse auch eine Faxnummer, aber keine Telefonnummer angegeben ist. Dabei handelt es sich keineswegs um ein Versäumnis, sondern um eine korrekte Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen. Denn die Angabe einer Rufnummer würde insoweit eine Irreführung der Verbraucher bedeuten, die aufgrund dessen annehmen könnten, dass sie ihren Widerruf auch telefonisch gegenüber dem Händler erklären könnten – was jedoch nicht der Fall ist. Denn in der Widerrufsbelehrung steht auch, dass die Widerrufserklärung in Textform, also per Brief, Fax oder E-Mail, zu erfolgen hat. Somit würde die Angabe einer Telefonnummer irreführend wirken und wäre somit vollkommen zu Recht wettbewerbswidrig und damit abmahnfähig.
    Urteilsdienst:
Urteil des OLG Frankfurt a.M. vom 17.06.2004, Aktenzeichen: 6 U 158/03
Urteil des KG Berlin vom 12.08.2008, Aktenzeichen: 5 U 144/07
Urteil des OLG Hamm vom 02.07.2009, Aktenzeichen: 4 U 43/09
    In Bezug auf die so genannte 40-Euro-Klausel , also die Formulierung, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, sofern der Warenwert den Betrag von 40 Euro nicht übersteigt, besteht eine Besonderheit. Der Gesetzgeber spricht davon, dass die Übernahme der Rücksendekosten durch den Kunden zwischen diesem und dem Händler „vereinbart“ werden muss. Das bedeutet, dass die entsprechende Klausel in der Widerrufsbelehrung alleine nicht ausreicht, denn dabei wird sie dem Kunden lediglich „übergestülpt“ und nicht mit ihm vereinbart. Daher ist es notwendig, diese Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu wiederholen.
    MUSTERTEXT
    Die 40-Euro-Klausel kann als Unterpunkt in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Onlinehändlers in etwa wie folgt aufgenommen werden:

    „Kostentragungsvereinbarung
    Üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus, haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“

    MUSTERTEXT
    Eine ans amtliche Muster des Gesetzgebers angelehnte Widerrufsbelehrung für den Verkauf von Waren kann wie folgt aussehen:

    „Widerrufsbelehrung

    Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B Brief, Fax, E-Mail ) oder, wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

    Muster GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345
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