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Onlinerecht

Onlinerecht

Titel: Onlinerecht
Autoren: Michael Rohrlich
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jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

    Muster GmbH
Geschäftsführer: Max Mustermann
Musterstr. 123
12345 Musterhausen
Telefax: 030 12345679
E-Mail : [email protected]

    Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.

    Rückgabefolgen
    Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Ware nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauche nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem Empfang.

    Ende der Rückgabebelehrung “

    Wirksame Allgemeine Geschäftsbedingungen haben nach dem Wortlaut des Gesetzes folgende Voraussetzungen:
„für eine Vielzahl von Verträgen“ (also keine Individualvereinbarungen)
„vorformulierte Bedingungen“
„ausdrücklicher Hinweis durch Verwender“ (Händler muss Kunden darauf hinweisen)
„Vorliegen spätestens bei Vertragsschluss “ (Hinweis vor erfolgtem Abschluss des Vertrags erfolgen)
„Kenntnisnahme in zumutbarer Art und Weise möglich“ (Kenntnisnahme zum Beispiel dann nicht mehr zumutbar, wenn seitenlanger Klauseltext in kleinem Browserfenster dargestellt wird)
    Wenn also Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einsatz kommen oder kommen sollen, dann müssen sie selbstverständlich juristisch einwandfrei sein. Jeder Fehler geht im Zweifel zu Lasten des Verwenders, also des Händlers. Werden solche Bedingungen nicht verwendet, dann finden die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften Anwendung. Im B2C -Bereich regeln die existierenden Verbraucherschutzvorschriften insoweit schon sehr viel, sodass Verkäufer beispielsweise nicht ihre Haftung beschränken oder Gewährleistungsvorschriften beschneiden können. Dagegen kann im B2B -Bereich sehr wohl einiges geregelt werden, weil sich auf diesem Sektor stets zwei Gewerbetreibende sozusagen „auf Augenhöhe“ gegenüberstehen und keiner – im Gegensatz zu Verbrauchern – in irgendeiner Form besonders schützenswert ist.
    In den meisten Fällen ist bei einem Onlineshop also der Einsatz von Allgemeinen Geschäftsbedingungen empfehlenswert. Wenig ratsam ist jedoch, dass hierbei auf „Muster-AGB“ oder auf gar das Klauselwerk eines Konkurrenten zurückgegriffen wird. Zum einen kann hierdurch gegen Urheberrechte verstoßen werden. Das ist zumindest dann der Fall, wenn der AGB-Text von gängigen Geschäftsbedingungen abweicht bzw. eine eigene „Handschrift“ des Verwenders bzw. Erstellers aufweist. Zum anderen kann man nicht sicher sein, welche Qualität diese Texte haben. Jedenfalls für juristische Laien ist nicht ersichtlich, ob die Formulierungen inhaltlich korrekt oder überhaupt noch aktuell sind, ob der jeweilige Verwender nicht seinerseits „beim Nachbarn abgeschrieben“ hat oder ob der Text in seiner konkreten Form auf sein eigenes Angebot passt.
    Für Webmaster folgt daraus: Am besten sollte ein eigener Menüpunkt „AGB“ angelegt und – genau wie das Impressum auch – in die Haupt­ebene der Seitennavigation eingebaut werden. Diese Unterseite sollte dann nicht nur den eigentlichen AGB-Text, sondern auch eine Möglichkeit zum Ausdruck desselben sowie zum Download etwa als PDF-Datei bieten. Während des Bestellvorgangs sollte dann spätestens auf der letzten Site, bevor es zur verbindlichen Bestellung kommt, eine Checkbox in der Weise eingebunden werden, dass sie aktiv vom Kunden angehakt werden muss, damit der Bestellvorgang überhaupt weitergeführt bzw. abgeschlossen werden kann. Der entsprechende Text kann zum Beispiel
    „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert“
    lauten. Hierbei sollte „AGB“ mit der betreffenden Unterseite verlinkt sein. Auf jeden Fall sollte davon Abstand genommen werden, die AGB in einem kleinen Fensterausschnitt darzustellen, sodass die Kunden den Text erst
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