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Onlinerecht

Onlinerecht

Titel: Onlinerecht
Autoren: Michael Rohrlich
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Genuss von Zigaretten oder Alkohol dargestellt werden. Werbungen dürfen generell nicht die Unerfahrenheit oder die Leichtgläubigkeit von Kindern bzw. Jugendlichen ausnutzen.
    Auch für Diskussionsforen gilt die Pflicht, bei der Anmeldung neue Nutzer auf ihr Alter hin zu überprüfen, sofern jugendgefährdende Inhalte angeboten werden. Anbieter von Podcasts mit solchen Inhalten können beispielsweise ihrer Pflicht zur Bestellung eines Jugendschutzbeauftragten nur dadurch entgehen, dass sie sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen und diese mit den Jugendschutzaufgaben betreuen. Diese Möglichkeit besteht jedoch nur bei weniger als 50 Mitarbeitern oder weniger als 10 Millionen jährlichen Zugriffen im Monatsdurchschnitt.
    1.3Das Kleingedruckte im Webshop
    Niemand beschäftigt sich eigentlich wirklich gerne mit dem „Kleingedruckten“, selbst der eine oder andere Jurist soll das dem Vernehmen nach nur widerwillig und für Geld tun. Aber leider bleibt Shopbetreibern bzw. den von ihnen beauftragten Webdesignern/Webmastern nichts anderes übrig. In Onlineshops sind an mehr Stellen juristische Aspekte zu beachten, als man vielleicht auf den ersten Blick annehmen mag. Jedem dürfte klar sein, dass etwa im Impressum oder bei den Allgemeinen Geschäftsbedingungen spezielles Know-how zum Einsatz kommen muss. Aber es gibt noch andere Bereiche, die ebenfalls fachmännischer Betrachtung unterzogen werden wollen.
    1.3.1Produktbeschreibungen
    Das fängt schon bei den Beschreibungen der einzelnen Produkte an. Grundsätzlich müssen diese wahrheitsgetreu und so detailliert wie möglich beschrieben werden. Dies gibt nicht nur der Gesetzgeber bzw. die Rechtsprechung vor, sondern eigentlich schon der gesunde Menschenverstand. Denn die einzigen Anhaltspunkte, die Kunden bezüglich der Waren haben, sind ja die Beschreibungstexte und die Produktfotos. Hierbei gilt: Am besten auf selbst erstellte Inhalte zurückgreifen! Denn wie bereits dargestellt drohen bei Verstößen gegen das Urheberrecht Abmahnungen sowie Bußgelder oder gar Geld- bzw. Freiheitsstrafen.
    Mit simplen Beschreibungen nach dem Motto „schöner DVD-Player in schwarz“ ist es natürlich nicht getan, so gehören bestimmte Mindestangaben zu einer kompletten und korrekten Beschreibung. Im Falle des DVD-Players wären das etwa Hersteller- und Produktbezeichnung, technische Daten, Farbvarianten usw.
    Besonderheiten spezifischer Warengruppen
    Es gibt bestimmte Warengruppen , die im Rahmen der Produktbeschreibung besondere Angaben erfordern, wie zum Beispiel die Energieeffizienzklasse bei Kühlschränken oder bei Geräten mit Batterien Informationen nach dem Batteriegesetz (BattG ).
    MUSTERTEXT
    Ein Hinweistext gemäß den Informationspflichten nach dem Batteriegesetz muss immer dann vorgehalten werden, wenn Produkte verkauft werden, bei denen Batterien enthalten sind – und sei es auch „nur“ in der Fernbedienung des Fernsehers. Ein Musterhinweis könnte zum Beispiel so aussehen:

    „Informationspflichten nach Batteriegesetz (BattG )
    Altbatterien bzw.-akkus dürfen nicht in den Hausmüll geworfen werden! Achten Sie daher darauf, dass Ihre alten Batterien bzw. Akkus an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgegeben werden. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien bzw. -akkus verpflichtet. Die Abgabe ist für Sie kostenlos.
Gerne können Sie auch die bei uns erworbenen Batterien bzw. Akkus nach dem Gebrauch kostenlos an uns zurückgeben. Die Rücksendung der Batterien bzw. Akkus an uns hat ausreichend frankiert zu erfolgen.
Derartige Rücksendungen sind zu richten an: …
Wenden Sie sich bitte bei Rückfragen an: …
Batterien und Akkus, die Schadstoffe enthalten, sind deutlich erkennbar mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet
Weiterhin befindet sich unter diesem Symbol die chemische Bezeichnung der entsprechenden Schadstoffe. Beispiele hierfür sind: (Pb) Blei, (Cd) Cadmium, (Hg) Quecksilber.
Sie haben die Möglichkeit, diese Informationen auch nochmals in den Begleitpapieren der Warenlieferung oder der Bedienungsanleitung des jeweiligen Herstellers nachzulesen.
Weitere Informationen zum Batteriegesetz erhalten Sie beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( http://bmu.de/abfallwirtschaft ).“

    Zudem gibt es diverse Artikel, die nur an einen bestimmten Kundenkreis verkauft werden, so wie beispielsweise Alkohol oder Filme „ab 18“ nur an Erwachsene oder
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