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Irgendwas mit - Pflanzen

Irgendwas mit - Pflanzen

Titel: Irgendwas mit - Pflanzen
Autoren: Katrin Gerboth
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Bereichen Forst- und Jagdwirtschaft, Naturschutz, Landschaftspflege, Arten- und Biotopschutz. Sie können einen Meistertitel, Revierjagdmeister/in, erwerben.
Winzer/in
    Andere Berufsbezeichnungen/Spezialisierungen z.B.:
    • Weinbauer/in
    • Weingärtner/in
    • Rebenveredler/in
    • Wingerter (mundartliche Bezeichnung für Winzer aus Rheinland-Pfalz)
    W AS ? Wer den Beruf des Winzers/der Winzerin wählt, kennt sich sowohl im Rebenanbau, der Weinherstellung als auch im Verkauf und Marketing gut aus. Unregelmäßige Arbeitszeiten, vor allem in der Erntezeit, wo es besonders viel zu tun gibt, gehören genauso dazu wie jeglicher Witterung ausgesetzt zu sein. Zu den einzelnen Arbeiten eines Winzers gehören dieBodenbearbeitung, das Pflanzen und Pflegen der Weinstöcke, ebenso das Bekämpfen von Unkraut und Schädlingen. Nach der Weinlese werden die Trauben zum Teil im eigenen Betrieb gekeltert und gepresst, in Fässer gefüllt. Der nun einsetzende Gärungsprozess wird von Ihnen bis zur endgültigen Reife und dem anschließenden Verkauf überwacht. Sie sorgen für hygienische Bedingungen, Warten die Geräte und technischen Anlagen. Darüber hinaus ist für selbstständig bzw. eigenverantwortlich tätige Winzer/innen nach § 1 der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung der Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln rechtlich vorgeschrieben.
    W O ? Neben den praktischen Arbeiten auf dem Weinberg, sitzen Winzer/innen auch im Büro und erledigen Verwaltungs- und Abrechnungsaufgaben oder kümmern sich um die Vermarktung und Beratung der Kunden.
    W ER ? Wichtige Schulfächer sind Mathematik, Biologie, Chemie. Da es hier besonders auf das gute Zusammenspiel von praktischer Tätigkeit im Freien und den Büroarbeiten ankommt, ist viel organisatorisches und planendes Geschick gefragt. Kaufmännisches und technisches Verständnis sind ebenfalls von Vorteil.
    W IE ? In einer Ausbildung über 3 Jahre werden Ihnen die praktischen Inhalte in Ausbildungsbetrieben des Weinbaus- oder Kellerwirtschaft vermittelt. Sie sind dort als Auszubildende/r meist in der Gruppe im Weinberg und in der Kellerei tätig. Sie harken den Boden unter den Weinstöcken, zupfen trockene Blätter ab oder helfen bei der Traubenernte. Auf dem Weinberg arbeiten Sie bei jedem Wetter im Freien.
    U ND WIE WEITER ? Auch als Winzer/in steht Ihnen der Weg nach oben offen. Spezialisierungsmöglichkeiten gibt es in Richtung Weinbau, Landwirtschaft, Getränke- und Brauereiwesen. Sie können Winzermeister/in oder Weinküfermeister/in werden.

1.2 Ausbildungen nach
§ 66 BBiG (§ 42m HwO)
für behinderte Menschen
    § 66 BBiG/42m HwO eröffnen Ausbildungsmöglichkeiten für Menschen, die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung keine Ausbildung in einem anerkannten Beruf absolvieren können (grundsätzlich sollen alle Menschen mit Behinderung gemäß § 64 BBiG in anerkannten Berufen ausgebildet werden).
    Entscheidend für die Feststellung der Notwendigkeit einer Ausbildung nach § 66 BBiG/42m HwO ist der individuelle Förderbedarf. Eine Beeinträchtigung z. B. der individuellen Lernfähigkeit kann dazu führen, dass die Lernanforderungen eines anerkannten Ausbildungsberufes nicht bewältigt werden können.
    Um diesen jungen Menschen dennoch eine Ausbildung zu ermöglichen, schuf der Gesetzgeber besondere Regelungen nach § 66 BBiG/42m HwO . Hier heißt es im 1 Absatz : „Für behinderte Menschen, für die wegen Art und Schwere ihrer Behinderung eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nicht in Betracht kommt, treffen die zuständigen Stellen auf Antrag der behinderten Menschen oder ihrer gesetzlichen Vertreter/Vertreterinnen Ausbildungsregelungen entsprechend den Empfehlungen des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung.
    Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden. Im Antrag nach Satz 1 ist eine Ausbildungsmöglichkeit in dem angestrebten Ausbildungsgang nachzuweisen“
    Im Bezug auf Tätigkeit mit Pflanzen kommen dabei folgende Ausbildungen nach § 66 BBiG (§ 42m HwO) in Frage (Berufsbezeichnungen unterschiedlich je nach zuständiger Stelle). Die Ausbildung dauert 3 bzw. 2 Jahre:
    • Fachwerker/in im Gartenbau Fachrichtungen Garten- und Landschaftsbau, Zierpflanzenbau, Gemüsebau, Baumschulen, Obstbau, Friedhofsgärtnerei
    • Gartenbaufachwerker/in
    • Gartenbauhelfer/Gartenbauhelferin
    •
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