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Gekuendigt - Was nun

Gekuendigt - Was nun

Titel: Gekuendigt - Was nun
Autoren: Thomas Muschiol , Friederike Decoite
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der Lohn weiterzuzahlen ist. Es ist aber anerkannt, dass eine Lohnfortzahlung immer dann erfolgen muss, wenn der Arbeitgeber eine solche nicht ausdrücklich vertraglich ausgeschlossen hat.
    Problematisch kann es sein, wenn der Arbeitgeber einen Nachweis für eine solche Einladung verlangt. Sofern Sie sich beispielsweise bei der Konkurrenz bewerben und dies nicht offenbaren wollen, sollten Sie zunächst eine Lohnkürzung in Kauf nehmen, die Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses und unter dem dann erfolgten Nachweis gegebenenfalls wieder einfordern können.
    Auf einen Blick: Nach der Kündigung

Melden Sie sich unverzüglich bei der Bundesagentur für Arbeit.

Kümmern Sie sich zeitnah um ein Zwischenzeugnis oder den Entwurf für ein Endzeugnis.

Wägen Sie die Vorteile einer Urlaubsnahme und einer Urlaubsabgeltung ab.

Bewerben Sie sich zeitnah schon während der laufenden Kündigungsfrist.

Bewerben Sie sich auch, wenn Ihre Kündigung bei Gericht anhängig ist.

Nehmen Sie einen Vertraulichkeitshinweis in Ihre Bewerbungen auf.

Nutzen Sie die gesetzliche Freistellung zur Stellensuche.

Gehen Sie gegebenenfalls gerichtlich gegen einen Sperrzeitbescheid der Bundesagentur vor.

Muster
    Gegendarstellung nach einer Abmahnung
    An die Firma
    Mustermann
    Musterstr. 1
    11111 Musterburg
    Ihre Abmahnung vom 17.02.2009
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    zu meiner Abmahnung vom 17.02.2009 möchte ich folgende Gegendarstellung abgeben: Sie haben mir vorgeworfen, ich sei am 12.2.2009 statt um 7 Uhr erst um 11 Uhr zur Arbeit erschienen. Dies war zwar objektiv der Fall, war jedoch durch einen Auffahrunfall begründet, den ich auf dem Weg zur Arbeit hatte. Dies habe ich nach meiner Rückkehr auch meinem Abteilungsleiter gemeldet.
    Auch den Vorwurf, ich hätte mich frühzeitig telefonisch melden müssen, kann ich nicht auf mir sitzen lassen. Ich habe mehrfach versucht anzurufen, aber es war entweder besetzt oder es hat niemand abgenommen. Dies kann von Herrn Franz Krieger, dem Monteur meiner Autowerkstatt, bestätigt werden.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Mustermann
    Aufforderung zur Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte
    An die Firma
    Mustermann
    Musterstr. 1
    11111 Musterburg
    Ihre Abmahnung vom 17.02.2009
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    Sie haben mir vorgeworfen, ich hätte am 12.02.2009 ein halbstündiges Privattelefonat mit dem Firmentelefon geführt. Dies war nicht der Fall. Das Telefonat wurde mit der Verkaufsabteilung der Firma Eisen-Klein geführt. Es ging um die wöchentliche Bestellung der Montageschrauben. Da ich mich mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter duze und in einem solchen Gespräch auch einmal ein privates Wort fällt, erweckte dies wohl den Eindruck, ich hätte rein privat telefoniert. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich diesen Vorwurf nicht auf mir sitzen lassen kann, und nehmen Sie die Abmahnung aus meiner Personalakte.
    Mit freundlichen Grüßen
    M. Mustermann
    Klage auf Entfernung der Abmahnung
    An das Arbeitsgericht Musterburg
    Musterstr. 11
    11111 Musterburg
    In der Sache
    Michael Mustermann, An dem Muster 8, 11111 Musterburg
    gegen
    Firma Mustermann, Musterstr. 1, 11111 Musterburg
    erhebe ich Klage und beantrage:
    Die Beklagte wird verurteilt, die dem Kläger mit Schreiben vom 17.02.2009 erteilte Abmahnung zurückzunehmen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
    Begründung:
    Mit Schreiben vom 17.02.2009 übersandte die Beklagte dem Kläger ein mit Abmahnung bezeichnetes Schreiben, das in Kopie beiliegt. Darin wird dem Kläger vorgeworfen, er habe am 12.02.2009 ein halbstündiges Privattelefonat mit dem Firmentelefon geführt. Dies war nicht der Fall. Das Telefonat wurde mit der Verkaufsabteilung der Firma Eisen-Klein geführt. Es ging um die wöchentliche Bestellung der Montageschrauben. Da sich der Kläger mit dem dort zuständigen Sachbearbeiter duzt und in einem solchen Gespräch auch einmal ein privates Wort fällt, erweckte dies wohl den Eindruck, der Kläger habe rein privat telefoniert. Aus diesem Grunde erfolgte die Abmahnung zu Unrecht. Mit Schreibenvom 18.02.2009 schilderte der Kläger den Sachverhalt und forderte die Beklagte auf, die Abmahnung aus seiner Personalakte zu entfernen. Dies lehnte die Beklagte mit beigefügtem Schreiben vom 23.02.2009 ab, so dass Klage geboten ist.
    M. Mustermann
    Angebot der Arbeitsleistung bei Kündigung
    An die Firma
    Mustermann
    Musterstr. 1
    11111 Musterburg
    Ihre Kündigung zum 31.03.2009
    Sehr
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