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Ethik: Grundwissen Philosophie

Ethik: Grundwissen Philosophie

Titel: Ethik: Grundwissen Philosophie
Autoren: Detlef Horster
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zur autonomen Lebensgestaltung. Der kategorische Imperativ selbst ist nur möglich aufgrund von potenzieller Freiheit, der Freiheit
von
etwas: »Freiheit und unbedingtes praktisches Gesetz weisen also wechselweise auf einander zurück.« (KpV A 52)
Wille, Maxime, Prinzip und Gesetz
    Das Verhältnis von Freiheit und kategorischem Imperativ ist nun geklärt. In welchem Verhältnis stehen die schon mehrmals erwähnten Begriffe »Wille«, »Maxime«, »Prinzip« und »Gesetz« in Kants Ethik? »Wichtig ist hier, dass dieses formale Prinzip des Willens sich nach Kant gar nicht auf Einzelhandlungen bezieht; dies folgt aus seinem Begriff des Willens: ›Ein jedes Ding der Natur wirkt nach Gesetzen. Nur ein vernünftiges Wesen hat das Vermögen, nach der Vorstellung der Gesetze, d. i. nach Prinzipien, zu handeln, oder einen Willen. Da zur Ableitung der Handlungen von Gesetzen Vernunft erfordert wird, so ist der Wille nichts anderes, als praktische Vernunft.‹ [
Grundlegung
BA 36] Vernünftiges Wollen ist für Kant stets eines nach Prinzipien und nicht sprunghaft und chaotisch, und diese Prinzipien sind zunächst immer subjektiv. Die subjektiven Prinzipien des Wollens nennt Kant Maximen. [Vgl.
Grundlegung
BA 15 Fn.]« (Schnädelbach 2005, 91)
    Kant nennt neben dem Begriff des Willens, des Gesetzes und der Maximen noch den Begriff der Willkür. Ist die Willkür vom Willen unterschieden? »Über den Begriff der Willkür sind äußeres Geschehen und Person miteinander verbunden. Hinter der jeweils besonderen Willkür der Einzelakte steht als allgemeines Vermögen der Person: ihr Wille. Der Wille leistet die Vermittlung zwischen praktischer Vernunft und den konkreten Bestimmungsgründen der Willkür; er bezeichnet die Fähigkeit des reifen Menschen, sich überhaupt [21] nach einer allgemeinen Regel entscheiden zu können.« (Gerhardt 1981, 69 f.)
    Was dem Willen zugrunde liegt, ist das moralische Gesetz; was der Willkür zugrunde liegt, ist die Maxime. Damit sind wir beim Begriff der Maxime, der in Kants Pädagogik von zentraler Bedeutung ist. Man müsse als Erzieher darauf hinwirken, dass das Kind sich daran gewöhne, nach Maximen zu handeln und nicht nach seinen Trieben. (Vgl. Über Pädagogik A 100ff.) Die Maximen bilden also die Basis für die subjektiven Handlungsregeln. Diese subjektiven Entscheidungsgrundlagen des Handelns müssen mit dem moralischen Gesetz in Übereinstimmung stehen, sie müssen an ihm gemessen werden. Wie dies geschehen kann, schildert Kant selbst an einem Beispiel: »Ich habe z. B. es mir zur Maxime gemacht, mein Vermögen durch alle sichere Mittel zu vergrößern. Jetzt ist ein Depositum in meinen Händen, dessen Eigentümer verstorben ist und keine Handschrift darüber zurückgelassen hat. Natürlicherweise ist dies der Fall meiner Maxime. Jetzt will ich nur wissen, ob jene Maxime auch als allgemeines praktisches Gesetz gelten könne. Ich wende jene also auf gegenwärtigen Fall an und frage, ob sie wohl die Form eines Gesetzes annehmen, mithin ich wohl durch meine Maxime zugleich ein solches Gesetz geben könnte: daß jedermann ein Depositum ableugnen dürfe, dessen Niederlegung ihm niemand beweisen kann. Ich werde sofort gewahr, daß ein solches Prinzip, als Gesetz, sich selbst vernichten würde, weil es machen würde, daß es gar kein Depositum gäbe.« (KpV A 49) Damit hat Kant im Bereich des Moralischen zeigen können, wie sich Individuen und Gesellschaft miteinander verbinden, und zwar durch die absolute Pflicht aller, sich auf das moralische Gesetz zu beziehen.
    Vertraut mit den Begriffen »Maxime«, »Willkür«, »Wille« und »moralisches Gesetz«, verstehen wir nun den kategorischen Imperativ in der Formulierung in der
Kritik der praktischen Vernunft
besser: »Handle so, daß die Maxime deines Willens [22] jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.« (A 54) Die Maxime des Willens muss sich am Gesetz ausrichten und messen lassen.
    Abschließend und zusammenfassend: »Wirksam innerhalb der Welt ist das Sittengesetz erst dadurch, daß der Mensch es zum Bestimmungsgrund seines Wollens und Wirkens selbst macht. Das meint nicht, die Freiheit bestehe darin, sich für oder gegen das Sittengesetz zu entscheiden; denn wenn der Mensch sich nicht in seinem Wollen durch es bestimmen läßt, dann wird er, wie vermittelt auch immer, durch Naturgesetze bestimmt, und d. h. er bestimmt sich dann nicht selbst zum Wollen. Das bedeutet: das Sittengesetz ist keine Einschränkung
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