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Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition)

Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition)

Titel: Eichmann in Jerusalem: Ein Bericht von der Banalität des Bösen (German Edition)
Autoren: Hannah Arendt
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Vorrede
    Dies Buch erschien ursprünglich mit unwesentlichen Kürzungen in fünf Fortsetzungen in der amerikanischen Zeitschrift »The New Yorker« und wurde kurz darauf im Mai 1963 unter dem gleichen Titel in Amerika in Buchform veröffentlicht. Die von Frau Brigitte Granzow hergestellte deutsche Übersetzung ist von mir durchgesehen; bei der nochmaligen Durchsicht des gesamten Textes habe ich einige unwesentliche Irrtümer beseitigen und eine ganze Reihe von Ergänzungen anbringen können, von denen die wichtigste die von mir ursprünglich nur nebenbei erwähnte Verschwörung vom 20. Juli 1944 betrifft. Der Gesamtcharakter des Buches ist völlig unverändert.
    Das Buch ist ein Bericht , und seine Hauptquelle besteht in dem Prozeßmaterial, das in Jerusalem an die Presse ausgehändigt wurde, aber leider bis auf die einleitende Gesamtdarstellung der Anklage und das Plädoyer der Verteidigung nicht veröffentlicht und nur schwer zugänglich ist. Die Verhandlungen wurden auf hebräisch geführt; was die Presse erhielt, sind »wörtliche, unkorrigierte und unredigierte Niederschriften der Simultanübersetzung«, die »keinerlei Anspruch auf fehlerfreie und stilistisch richtige Form erheben« können. Da die deutsche Simultanübersetzung sehr schlecht war, habe ich die englische Fassung benutzt, wenn die Verhandlungen nicht gerade auf deutsch geführt wurden, in welchem Fall die deutsche Niederschrift den getreuen Wortlaut enthält. Für die einleitende Rede des Generalstaatsanwalts und die abschließende Urteilsbegründung habe ich ebenfalls nach Möglichkeit die deutsche Fassung eingesetzt, da diese außerhalb des Gerichtssaals und unabhängig von der Simultanübersetzung angefertigt wurde und durchaus adäquat ist. Keines dieser Protokolle außer der von mir nicht benutzten »offiziellen Niederschrift in hebräischer Sprache« kann als absolut zuverlässig gelten. Immerhin wurde dies ganze Material der Presse offiziell zur Benutzung übergeben, und m. W. sind bisher etwaige wichtige Divergenzen zwischen dem offiziellen hebräischen Gerichtsprotokoll und den Übersetzungen nicht namhaft gemacht worden. Es ist anzunehmen, daß die englischen und französischen Übersetzungen durchaus zuverlässig sind.
    Ganz frei von quellenkritischen Bedenken sind die folgenden Prozeßmaterialien, die ebenfalls – mit einer Ausnahme – alle von den Jerusalemer Behörden der Presse übergehen wurden: 1. Das polizeiliche Protokoll des Verhörs, das auf Band aufgenommen und dann Eichmann zur handschriftlichen Korrektur der Maschinenabschrift vorgelegt worden ist. Dies ist neben den Gerichtsprotokollen das wichtigste Dokument. 2. Die von der Anklage eingereichten Dokumente und das ebenfalls von der Staatsanwaltschaft zugänglich gemachte juristische Material. 3. Die sechzehn eidesstattlichen Erklärungen der ursprünglich von der Verteidigung angeforderten Entlastungszeugen, deren Aussagen dann allerdings teilweise auch von der Anklage benutzt wurden: Erich von dem Bach-Zelewski, Richard Baer, Kurt Becher, Horst Grell, Dr. Wilhelm Höttl, Walter Hupoenkothen, Hans Jüttner, Herbert Kappler, Herman Krumey, Dr. Max Merten, Franz Novak, Professor Alfred Six, Alfred Josef Slawik, Dr. Eberhard von Thadden, Dr. Edmund Veesenmayer, Otto Winkelmann. 4. Schließlich habe ich noch ein Manuskript von 70 Schreibmaschinenseiten von Eichmann zur Hand gehabt, das von der Anklage als Beweisstück angeboten und von dem Gerichtshof als solches akzeptiert, aber nicht der Presse zugänglich gemacht wurde. Sein Titel lautet: »Betrifft: Meine Feststellungen zur Angelegenheit ›Judenfragen und Maßnahmen der nationalsozialistischen deutschen Reichsregierung zur Lösung dieses Komplexes in den Jahren 1933 bis 1945‹.« Es handelt sich um Notizen, die sich Eichmann in Argentinien zur Vorbereitung des Sassen-Interviews (s. Bibliographie) gemacht hat.
    Die am Ende des Buches angeführte Bibliographie enthält nur, was ich wirklich benutzt habe, nicht aber die unzähligen Bücher, Artikel und vor allem das umfangreiche Zeitungsmaterial, das ich im Laufe der zwei Jahre zwischen der Entführung Eichmanns bis zur Vollstreckung des Urteils gelesen und gesammelt habe. Ich bedauere diese Unvollständigkeit nur in Bezug auf die Berichte der Korrespondenten in der deutschen, schweizerischen, französischen, englischen und amerikanischen Presse, da sie oft auf einem erheblich höheren Niveau standen als die später erschienenen, so viel anspruchsvolleren
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