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Die schönsten Feste: Sommer

Die schönsten Feste: Sommer

Titel: Die schönsten Feste: Sommer
Autoren: Christina Zacker
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offiziell eingeführt. Richtig bekannt wurde er durch die dann einsetzende starke Werbung der Floristen. Mittlerweile erfreut sich dieser Tag sogar in der Volksrepublik China bei jungen, am westlichen Lebensstil ausgerichteten Chinesen zunehmender Beliebtheit.
    Angeblich lässt sich das Brauchtum rund um den „modernen“ Valentinstag sogar auf die Antike zurückführen: auf einen Gedenktag für Juno nämlich, die römische Schutzgöttin der Ehe und der Familie: Ihr wurden am 14. Februar Blumenopfer dargebracht, und dies wiederum ging einher mit der probeweisen und durch Los entschiedenen Verbindung junger Paare für die Dauer eines Jahres. Sicher ist in jedem Fall, dass die große Popularität im englischsprachigen Raum auf ein Gedicht von Geoffrey Chaucer zurückzuführen ist, das Parlament der Vögel heißt und das vermutlich aus Anlass einer Valentinsfeier am Hof Königs Richard II. im Jahre 1383 vorgetragen wurde. In diesem Gedicht wird dargestellt, wie sich die Vögel zu ebendiesem Feiertag um die Göttin Natur versammeln, damit ein jeder einen Partner finde. In westslawischen und ostdeutschen Gebieten fällt in die Zeit um den Valentinstag das Fest der so genannten Vogelhochzeit. Dazu gehört das Volkslied Die Vogelhochzeit („Ein Vogel wollte Hochzeit machen ...“). Und damit passt der Valentinstag wieder bestens zum Sommer – und zum Heiraten...
    Eheversprechen und Verlobung
    Jedem Eheversprechen ging die Brautwerbung voraus: Ein Heiratsvermittler, eigene Abgesandte, teils von der Familie oder als Brautwerber, brachten den Eltern der Braut die Bitte um eine Heirat. Dies wurde manchmal schon von Eltern entschieden, als die Ehepartner noch Kinder waren. Eine Verlobung ist ein Eheversprechen, das heißt genaugenommen: eine verbindliche Übereinkunft zwischen zwei Personen zu heiraten. Heutzutage ist es eher seltener, dass zwei Menschen ihre Verbindung legalisieren. Man lebt „einfach so“ zusammen und heiratet dann vielleicht auch mal irgendwann. Früher dagegen hatte die Verlobung als Eheversprechen einen wesentlich höheren Stellenwert. Es war zudem eine wichtige Phase im schrittweisen Herangehen an die Ehe. Während der Verlobungszeit festigte sich die emotionale Bindung, teils war es auch ein Bündnis zwischen den Verwandtschaftsgruppen der beiden kommenden Eheleute.
    Verloben ist wieder modern
    Bis vor wenigen Jahren war es absolut unüblich geworden, sich zu verloben. Das hat sich ein wenig geändert: Mehr und mehr Paare freuen sich darauf, die alte Tradition der Verlobung wieder aufleben zu lassen. Sicher spielt da die Romantik eine Rolle – weniger wohl die Idee des Brautkaufs oder einer Verhandlung des Ehevertrags. Streng gläubige Menschen verloben sich sogar in der Kirche und erbitten somit den Segen Gottes für ihre Verbindung. Bei dieser Gelegenheit werden die Ringe gesegnet.
    Früher war stets ein Ehevertrag üblich
    Die Verlobungszeit diente nicht nur der Prüfung und eventuellen Vertiefung der Gefühle füreinander. Sondern ganz handfest der gegenseitigen Überprüfung der zukünftigen Vereinigung. Es wurde der Ehevertrag ausgehandelt und vor der Obrigkeit schriftlich niedergelegt. Das war vor allem eine Absicherung des Ausgedinges , also der Altersversorgung der Eltern. Von Seiten der Kirche erfolgten das Aufgebot und das dreimalige Verkünden des Aufgebots am Sonntag nach der Predigt. Heute findet man in manch ländlicher Gemeinde wieder einen Brauch, der in Vergessenheit geraten schien: das offizielle Verkünden nämlich. Die dörfliche Gemeinschaft erfuhr dabei früher vom Ehevorhaben, man konnte das Fest entsprechend und im Sinne des Brauchtums vorbereiten.
    Was es mit dem Kranzgeld auf sich hat
    Das Kranzgeld bezeichnete man die Entschädigung, die eine Frau von ihrem ehemaligen Verlobten einklagen konnte. Hatte sie sich während der Verlobung, dem Eheversprechen auf vorehelichen Geschlechtsverkehr eingelassen und der Mann löste diese Verlobung, hatte sie Anspruch auf Entschädigung in Form von Geld. Dieser Paragraph des Krankgeldes wurde erst im Jahre 1998 abgeschafft.
    Im altdeutschen Recht galt eine Ehe bereits bei der Verlobung als geschlossen. Deshalb mussten die Feierlichkeiten dazu öffentlich und vor Zeugen stattfinden. Der Bräutigam schenkte der Braut einen Gürtel, dazu ein mit Silber beschlagenes Buch oder zwei Reichstaler. Er erhielt ein Bräutigamshemd , ein Hutband und ein besticktes Taschentuch. Zwischen dem 5. und 8. Jahrhundert, in der Zeit des fränkischen
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