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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
Autoren: Heinz Bellen
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besonderer Art war das Forum Augustum mit seiner Galerie der römischen Feldherren, die
     Rom aus kleinen Anfängen zum „Haupt der Welt“ (Liv. 1, 16, 7) gemacht hatten. Augustus hatte in einem Edikt das römische Volk
     wissen lassen, daß er an diesen Männern gemessen werden wollte und daß der gleiche Maßstab auch für künftige
principes
gelten sollte (Suet. Aug. 31, 5). Was ihn selbst anging, so durfte er sich vor allem der Eroberung Ägyptens rühmen. Er hatte
     aber auch dafür gesorgt, daß Tiberius sich Ruhm erwerben konnte. Zwei Triumphe, über Germanien (7 v. Chr.) und Pannonien/Dalmatien
     (12 n. Chr.), wiesen ihn als Feldherrn aus, der den Vergleich mit den großen Vorbildern nicht zu scheuen brauchte.

|3| So hatte denn Augustus alles getan, um für den Augenblick Vorsorge zu treffen, wenn der Tod ihn von der
statio principis
abberiefe. Selbst die Tötung des seit 7 n. Chr. verbannten Agrippa Postumus, der Tiberius hätte gefährlich werden können,
     scheint auf Befehl des Augustus erfolgt zu sein. Der Princeps wollte unter allen Umständen erreichen, daß sein Adoptivsohn
     Tiberius in den Stand gesetzt würde, dem Staat in der gleichen Weise vorzustehen, wie er selbst das mehr als ein halbes Jahrhundert
     getan hatte. „Fortsetzung des Prinzipats“ hieß das Leitwort, das Tiberius schon 4 n. Chr. bei seiner Adoption (Vell. 2, 104,
     1:
rei publicae causa
) mit auf den Weg gegeben worden war. Es zog die Konsequenz aus den vielfältigen Veränderungen, welche Augustus im Staate
     vorgenommen hatte, um den von ihm erstrebten besten Zustand zu erreichen.
    Gegenüber der Republik war dieser Zustand „neu“ (Suet. Aug. 28, 2). Daß auch Augustus dies so sah, hatte er durch die Klassifizierung
     seiner Gesetze als
novae leges
angedeutet (Mon. Anc. c. 8). Sie zeugten von seiner Absicht, das Staatsinteresse stärker zur Geltung zu bringen, als dies
     bei den Eigeninteressen der republikanischen Gruppierungen (Optimaten – Popularen) möglich gewesen war. In ähnlicher Weise
     hatte Augustus den Streit um die Gerichte zwischen Senatoren und Rittern zugunsten des Staates entschieden: Dadurch, daß die
     Gerichte unter seinem Prinzipat ihre Funktion als Herrschaftsmittel verloren, konnten Senatoren und Ritter nebeneinander ihre
     Richterfunktion ausüben, und es schuf keine Probleme, daß die Ritter numerisch dominierten. Überhaupt war es Augustus gelungen,
     das Verhältnis der beiden Stände zu entspannen. Die Ritterschaft fühlte sich in ihrem Prestige gestärkt durch die ihr von
     Augustus
( lex Iulia theatralis
) endgültig gesicherten Sonderplätze im Theater (14 Stufen im Anschluß an die Sitze der Senatoren bei der Orchestra). Ebenso
     wirkte auf ihr Selbstbewußtsein die von Augustus reorganisierte
transvectio equitum
, bei der die
iuniores
jährlich am 15. Juli vor dem Princeps paradierten. Sie rechnete es sich auch zur Ehre an, daß die Adoptivsöhne des Augustus,
     C. und L. Caesar, als
principes iuventutis
an ihrer Spitze gestanden hatten. Nicht zuletzt erfüllte es sie mit Genugtuung, daß ihr von Augustus Teilhabe an der Macht
     gewährt worden war: Als
praefectus praetorio, vigilum, annonae, Aegypti
hatten Ritter geradezu Schalthebel der Macht in ihren Händen.
    Man konnte also von einer Einbindung des Ritterstandes in das System des Prinzipats sprechen. Sie beruhte auf der Voraussetzung,
     daß Augustus die Kontrolle über die Zusammensetzung des |4|
ordo equester
übernommen und in zahlreichen
recognitiones equitum
ausgeübt hatte. Die gleiche Voraussetzung galt nun auch in bezug auf den Senat und den Senatorenstand. Augustus hatte in mehreren
lectiones senatus
die Zahl der Mitglieder von 1000 auf 600 herabgesetzt, den für Ritter und Senatoren geltenden Zensus von 400   000 Sesterzen auf 1 Million Sesterzen für Senatoren erhöht und den patrizischen Kern des Senats verstärkt. Durch seine Möglichkeiten
     der Einflußnahme auf die Besetzung der Magistraturen (s. u.) waren „neue Männer“ vor allem aus den Kolonien und Munizipien
     Italiens in den Senat gelangt (Corp. Inscr. Lat. XIII 1688, Spalte 2, Zeile 1   –   4), und durch Heranziehung von Senatoren für die Statthalterposten in den ‘kaiserlichen’ Provinzen hatte die senatorische
     Karriere neue Maßstäbe erhalten. Augustus war
princeps senatus
gewesen, und er hatte die ihm auf Grund der
tribunicia potestas
zustehenden Befugnisse gegenüber dem Senat so ausgestalten lassen (Einberufung auch außerordentlich,
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