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Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian

Titel: Die Kaiserzeit von Augustus bis Diocletian
Autoren: Heinz Bellen
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Anlässen (Mon. Anc. c. 15 + 18). Die Zahl der Plebejer, die davon profitierten, schwankte zwischen 100   000 und 320   000. Sie gehörten zum Kreis der Empfänger kostenlosen Getreides, der seit C. Gracchus (123 v. Chr.) bzw. P. Clodius (58 v.
     Chr.) existierte. Augustus war zu der Einsicht gelangt, daß er diese ihm wenig sympathische Institution akzeptieren müsse,
     um seinen Prinzipat nicht zu gefährden (Suet. Aug. 42, 3). Daraus resultierte die 2 v. Chr. geschaffene, auf der Tribusordnung
     beruhende Organisation der
plebs frumentaria
, wie sie später (Front. princ. hist. 17) genannt wurde; sie umfaßte 200   000 in Rom lebende Bürger bestimmter Qualifikation. Für sie war Augustus als Inhaber der
cura annonae
der Garant des täglichen Brotes.

Das Sprichwort ordnet dem „Brot“ die „Spiele“ zu (Iuv. 10, 81:
panem et circenses
). Die Regierungszeit des Augustus war für diese Verbindung ein Markstein. Die vom Princeps gegebenen Spiele verschiedenster
     Art übertrafen nicht nur an Zahl (67: Mon. Anc. c. 22 + 23), sondern auch an Prachtentfaltung alles bisher Dagewesene (Suet.
     Aug. 43, 1). Sie waren gewissermaßen das Aushängeschild der neuen Staatsform und erhielten dadurch politischen Charakter:
     Im Zirkus und im Theater trat die Plebs dem Princeps geschlossen gegenüber und hatte die Möglichkeit, ihm Zustimmung und Unmut
     in deutlicher Weise kundzutun; sie war hier der „dritte Stand“ (Plin. nat. hist. 33, 29).
    Augustus hatte in der Plebs aber nicht nur eine seinen Prinzipat stützende politische Kraft gesehen, sondern auch ein Sicherheitsrisiko
     für die Großstadt Rom. Zumindest ein bestimmter Teil der Plebs galt als unruhig. Dazu kam die Gefahr, welche von der in Rom
     vorhandenen Sklavenmasse ausging. Augustus war der potentiellen Gefährdung von Ruhe und Ordnung einmal durch strenge Überwachung
     der
collegia
(Suet. Aug. 32, 1), zum anderen durch eine rigorose Abschreckung der Sklaven vom Herrenmord
( SC Silanianum
) entgegengetreten. Er hatte des weiteren „zum Schutz der Stadt“ drei je 500 Mann starke Kohorten
( cohortes urbanae
) geschaffen (Suet. Aug. 49, 1) und gegen Ende seiner Regierung in L. Calpurnius Piso auch einen Mann gefunden, dem er die
custodia urbis
vertrauensvoll übertragen konnte. Mit dem Amt des
praefectus urbi
besaß Rom nun eine oberste Polizeibehörde – ein
novum officium
(Suet. Aug. 37).

|7| Das Stadtgebiet Roms war von Augustus in 14 Regionen mit 265 Bezirken eingeteilt worden. Diese Einteilung hatte den Larenkult
     der unteren Bevölkerungsschichten mit neuem Leben und neuem Inhalt erfüllt. Zweimal im Jahr wurden die Altäre der Schutzgottheiten
     an den Straßenkreuzungen
( compita
) mit Blumen bekränzt (Suet. Aug. 31, 4) und die Feste mit Opfern der
vicomagistri
begangen (dargestellt auf dem Altar des Vicus Aesculetus in den Kapitolinischen Museen). An all dem hatte der
Genius Augusti
teil, dessen Statuette inmitten der
Lares compitales
stand, ja, die ganze Gruppe erhielt den Namen
Lares Augusti
! Mit dem Larenkult war der augusteische Prinzipat sozusagen bis auf den Grund der Bevölkerung Roms gelangt.
    Die Einbeziehung des Princeps in die religiösen Gebräuche der stadtrömischen Bevölkerung hatte schon im Jahre 30 v. Chr. begonnen,
     als der Senat für alle Gastmähler eine Trankspende an den Sieger von Actium und Alexandria anordnete. Auf höherer Ebene entsprach
     dieser Ehrung der im gleichen Jahr erfolgte Einschluß des Staatsretters in die Gebete der Priester und die Aufnahme seines
     Namens in das
carmen
der
Salii
. Noch höher hinauf hob ihn eine Maßnahme, die er selbst im Jahre 28 v. Chr. ergriff: 82 Tempel stellte er in Rom wieder her,
     besser: begründete er neu (Mon. Anc. c. 20). Man pries ihn darob als
omnium templorum conditorem ac restitutorem
(Liv. 4, 20, 7). Augustus war Mitglied aller großen Priesterschaften, von denen er einige wie die
fetiales
und die
fratres Arvales
geradezu dem Verfall entriß. Da er seit 29 v. Chr. auch das Recht besaß, die Priesterschaften über die ‘Normalzahl’ der Stellen
     hinaus zu ergänzen, hatte er maßgebenden Einfluß auf den Staatskult erlangt, längst bevor er im Jahre 12 v. Chr. zum Pontifex
     Maximus gewählt wurde. Augustus hatte bei allem, was er auf dem Gebiet der Religion unternahm, den
mos maiorum
vor Augen (vgl. Cass. Dio 52, 36, 1), gleich ob er das
augurium salutis
erneuerte, die Schließung des Janus-Bogens wiedereinführte oder den Sibyllinischen Büchern einen ihrem
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