Bücher online kostenlos Kostenlos Online Lesen
Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
Vom Netzwerk:
die Rechtsanwaltskammer ging trotzdem ins Leere:
    Es kann nicht sein, daß Rechtsanwalt Hinke ein derartiges Veralten an den Tag legt und keinerlei Konsequenzen fürchten muß!
     
    Plötzliche Erkrankung oder renitenter Prozeßgegner – was war wohl gemeint, als hier von einem
    Schlaganwalt
    die Rede war?
    Hüftprothesen werden aus härtesten Materialien hergestellt, warum nicht auch anderes?
    Ein Anwalt:
    So war ja damit zu rechnen, daß Abnutzungserscheinungen an der Holzwirbelsäule eintreten können.
     
    Was Therapieerfolge angeht, mißtrauen Anwälte unserem Gesundheitssystem ohnehin gründlich.
    Eine eitergehende Stellungnahme erfolgt nach Rückkehr meiner Mandantin von ihrem Kuraufenthalt.
    Und der war in
    St. Peter Ordnung,
    nicht etwa in St. Peter-Ording.
     
    Skepsis übrigens auch beim Patienten selbst:
    Ich wurde erst kürzlich lebensbedrohlich operiert.
     
    Ihren Arzt hatte die Mandantin sicherlich nur ambulant aufgesucht, keinesfalls aber wurde sie dort das, was ihr Anwalt später behauptete, nämlich
    am Buhland operiert.
     
    Zweifellos herrscht so etwas wie eine Anwaltsschwemme. Pflichtverteidigungen werden da nicht ungern übernommen. Mag auch sein, daß zuweilen um die Gunst von Mandanten regelrecht gebuhlt wird. Was aber hier ein Haftrichter über einen Vorführungstermin in die Akten schrieb, dürfte anwaltliches Gebaren (noch) überbewerten.
    Im Rahmen der Verführung hat der Beschuldigte erklärt, daß er zu Rechtsanwältin Busemann kein Vertrauen habe und deshalb lieber von Rechtsanwalt Hartdegen vertreten werden will.
     
    Eine behutsame Hand bei der Pflichtverteidigerbestellung ist schon vonnöten, wenn sich niemand verletzt fühlen soll.
    Sie haben mir als Pflichtverteidiger RA Dr. Memmenbart zugefügt, ich möchte aber lieber von RA Linkfüchser verteidigt werden.
     
    Auch sorgt nur für böses Blut, wenn später ein Staatsanwalt plötzlich meint, der Pflichtverteidiger gehöre abgesägt und ausgetauscht.
    Bedenkt man, welch hohe Begründungsqualität erforderlich ist, um einem Angeklagten nach dem 28. Verhandlungstag den Verteidiger seines Vertrauens zu nehmen, dann kann die Initiative des Staatsanwalts von mir – und dabei muß ich betonen, daß ich ein Freund der feinen Rhetorik bin und die Anwendung von Vulgärsprache verabscheue – nur als fruchtloser Versuch des «Anpissens» eines von ihm offensichtlich wenig geschätzten Verteidigers gewertet werden.
     
    Einigermaßen pikiert dürfte auch jener Verteidiger dreingeschaut haben, den seine Mandantin fragte:
    Sagen Sie mal, machen Sie eigentlich nur Straftaten?
    Aber weniger einem zweifelhaften Nebenerwerb galt ihr Interesse als vielmehr der Frage, ob ihr Verteidiger, seines Zeichens Fachanwalt für Strafrecht, auch ihre Mietsache übernehmen könne.
     
    Ist die Mandantschaft nicht besonders flüssig, findet ein Anwalt womöglich erst über die Prozeßkostenhilfe zu angemessenem Elan.
    Der Unterzeichner ist bereit, an der gründlichen Aufarbeitung dieses Falles mitzuwirken, sobald er als Prozeßbevollmächtigter beigeordnet worden ist. Ich bitte die Kammer, kurzfristig überden Prozeßkostenhilfeantrag zu entscheiden, damit die Arbeitsfreude des Unterzeichners gesichert ist und dem Kläger kein Unrecht geschieht.
     
    Ein solides Mandat beruht auf der vertrauensvollen Kommunikation und Abstimmung zwischen Anwalt und Klient. Die sicherlich schwierige Situation der U-Haft führt indes schon mal dazu, daß Mandanten plötzlich nur noch auf eigene Strategien setzen.
    So hielt ein Verteidiger einen Brief an einen inhaftierten Mandanten schon kurz nach Absendung wieder in Händen. Auf dem Umschlag stand auch, warum:
    z.Zt. flüchtig!
     
    Offen artikulierte Unzufriedenheit mit dem Verteidiger, gepaart mit forscher Eigeninitiative, das nimmt meist kein gutes Ende.
    Erneutes Schreiben eines Angeklagten an das Gericht:
    Ich bestehe auf der Berufung, denn ich habe nur den Rechtsanwalt zurückgenommen, nicht die Berufung!
    Hier handelt es sich einwandfrei um einen Irrtum, der revidiert werden muß, denn es kann kein Mensch durch einen Irrtum zum Vorbestraften gemacht werden.
     
    Wenn es andererseits im Zivilprozeß auch ohne Anwalt gut gelaufen ist und man als juristischer Laie die Gegenseite nachhaltig zu beeindrucken gewußt hat, warum dann nicht auch mal stolz damit prahlen?
    Und die Reaktion des Klägers und seines Rechtsanwalts auf meine Ausführungen im Prozeß? Beide tippten Beifall bezeugend an ihre Stirn!
     
    Wie formulierte
Vom Netzwerk:

Weitere Kostenlose Bücher