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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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Passus über die Mietkaution tilgen zu sollen, sichspäter aber genötigt sieht, das Original nach Kräften wiederherzustellen, sollte ruhig mal in den Duden schauen. «Geschrieben wie gehört» ist zwar eine beliebte Rechtschreibregel, forciert aber zweifellos auch den Abschluß strafrechtlicher Ermittlungen.

    Aufgeschreckt durch eine mysteriöse Vermißtenmeldung, rückte die Polizei aus.
    Als wir um 11.30 Uhr vor Ort eintrafen und gerade ausgestiegen waren, stürzte eine männliche Person aus dem Anwesen auf uns zu und begrüßte uns lautstark mit dem militärischen Gruß. Es stellte sich heraus, daß es sich um Herrn Dr. Fäustel handelte, der hier eine Tierarztpraxis betreibt.
    Dr. Fäustel teilte uns dann mit, daß seine Frau seit gestern abend 22.00 Uhr mit den beiden Kindern weg wäre. Seine Frau sei sexsüchtig, und er wisse, da er in gedanklicher Verbindung mit seiner Frau stehen würde, daß sie es in der letzten Nacht siebenmal mit fremden Männern getrieben habe, während er sich deshalb siebenmal selbst befriedigen mußte; deshalb sei er jetzt auch so blaß.
    Nun würde er sich auf halb vier Uhr freuen, da er dann auf Premiere Fußball, und zwar 1860 München gegen Berlin, schauen würde; hierbei wolle er sich ein paar halbe Bier, 5– 6 Bier, einverleiben.
    Auf die Frage, ob er Alkoholiker sei, gab er an, daß er Trinker gewesen, jetzt jedoch trocken sei.
    Selbstverständlich trocken, denn was waren sechs Bierchen schon für unseren Doktor, der doch auch sonst Wirkung immer erst ab Stückzahl sieben zeigte.
    Und da ist er schon, der nächste Einsatz.
    Hinweis auf angeblichen Einbruchsdiebstahl aus Appartement.
    Sachverhalt: Der verwirrte Willke gab an, daß aus seinem Appartement ein Stichwort entwendet wurde. Dieses wurde in unserem Beisein vom Betroffenen wiedergefunden. Kein ED. Keine weiteren Maßnahmen.
    Eine Adresse, die man sich merken sollte.
    Die Wohnanschrift des Anrufers wurde angefahren. Er stand offensichtlich unter Alkoholeinfluß und berichtete, daß gegen 16.00 Uhr zwei ihm unbekannte, bewaffnete Personen durch die geschlossene Tür auf unbekannte Weise in sein Appartement eingedrungen seien. Eine Person sei sein Zwillingsbruder, den er aber nicht kenne. Dieser käme von einem Schloß in Schlesien und wollte ihn umbringen.
    Die Appartementtür wurde überprüft. Keine Beschädigungen. Schloß ebenfalls voll funktionstüchtig.
    Keine weiteren Maßnahmen, da Person offensichtlich geistig verwirrt, was in diesem Haus ja öfter vorkommt.
     
    Die Anforderungen an die Beamten im Einsatz sind durchaus vielschichtig, bisweilen schillernd.
    Gegen 17.15 Uhr erschien in der Polizeistation ein Zeuge und teilte einen Fall von Straßenverkehrsgefährdung mit. Der Sachverhalt konnte aber nicht weiter erörtert werden, da die Besatzung zur sexuellen Belästigung von Kindern zum Stausee gerufen wurde.
     
    Im nächsten Fall blieb der Polizei nichts anderes übrig, als eine Beschuldigte mit zur Wache zu nehmen.
    Dies verweigerte sie jedoch und äußerte, nicht freiwillig mitkommen zu wollen. Da ihr Gesamtverhalten stark aggressiv war, versuchten wir, sie zu fesseln. Dies versuchte die Beschuldigtezu verhindern, indem sie die Arme vorm Körper verschränkte und sich gegen die Fesselung wehrte. Sie wurde dann gegen ihren Willen mit einfacher körperlicher Gewalt gefesselt. Wie anschließend geruchlich festzustellen war, kotete sie hierbei offensichtlich ein.
    Ob dies nun ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte war, würde abschließend die Staatsanwaltschaft zu entscheiden haben. Dankenswerterweise machte der Dienstvorgesetzte der Polizisten aber noch auf einen anderen Aspekt aufmerksam, den man sonst wohl übersehen hätte:
    Nach Angaben der eingesetzten Beamten liegt keine versuchte Körperverletzung der Beschuldigten vor. Die Geruchsbelästigung durch Einkotung soll sich noch im Rahmen einer üblichen Belästigung dargestellt haben und sei offensichtlich aus Angst und anscheinend nicht in der Absicht erfolgt, die eingesetzten Beamten durch Hervorrufen von Übelkeit oder Unwohlsein zu verletzen.
     
    Hier dagegen klang es schon verdächtig nach Vorsatz:
    Nur durch mehrere Faustschläge gelang es, den Beschuldigten zu fesseln und den Widerstand zu brechen. Dabei hat der Beschuldigte seine Exkremente in die Hose abgelassen.
     
    Es gibt jedoch auch Fälle, in denen selbst für das geschulte Polizeiohr letzte Unsicherheiten bleiben.
    Herr Fahrig macht einen ungepflegten Eindruck. Es riecht in der
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