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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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1. Aperitifs
    Bevor ich Sie auf eine erneute Reise in die Welt der Juristensprache und Protokollkunst entführe, möchte ich – wie gehabt – Ihren Appetit mit einer bunten Mischung anregen.
     
    Fast jede kategorische Beteuerung besitzt in Wahrheit ein Hintertürchen. Hut ab, wer das sogar der Polizei verrät.
    Ich fahre sonst nicht schwarz und wenn, dann nur sehr ungern.
     
    Von notorischen Schwarzfahrern wird übrigens bemängelt, um dieses Delikt werde viel zuviel Wind gemacht. Den Eigenanteil verschweigen sie natürlich.
    Der Beschuldigte wurde uns übergeben, weil er den ICE ohne gültigen Fahrausweis benutzt hatte. Bei Durchsuchung seiner Person wurden mehrere Fahrpreisnacherhebungen aufgefunden. Zum neuerlichen Tatvorwurf sagte er: «Das geht mir meilenweit am Arsch vorbei. Schwarzfahren ist Geldsparen. Wißt ihr, was ich davon halte?»
    Darauf hob er das Bein und furzte.
    Wie gesagt, es wird viel Wind gemacht.
     
    Daß auch andere Zeitgenossen mächtig unter Dampf stehen, liegt manchmal nur am Protokoll.
    Bei dem Geschädigten handelt es sich um einen Wasserkocher vom Typ WK 3480.
     
    Auch beim Schwarzfahren im Stadtbus gibt es Dinge, die zum Himmel stinken.
    Wenn Sie in Ihrem Erinnerungsschreiben auf Zahlung des erhöhten Beförderungsentgelts Gesetzesparagraphen aufzeigen, sollten Sie sich auch mit dem Grundgesetz vertraut machen.
    Sie sind zu einer Beförderung verpflichtet, da Sie im öffentlichen Sinne handeln, unabhängig von der Privatisierung Ihrer Betriebe. Die Personengruppen, die sich eine Beförderung nicht leisten können, werden, wie bei der Gebühreneinzugszentrale GEZ, von diesen befreit. Die Öffentlichen, auch die mittlerweile Privatisierten, sind verantwortlich für das Wohlergehen aller, auch der sozial Schwachen.
    Sie haben dafür zu sorgen, daß es allen möglich ist, Grundbedürfnisse der heutigen Zeit zugänglich zu machen. Diskriminierungen in Form von Ausschließungen können wir uns auf diesem Gebiet nicht erlauben, da es genügend Beförderungsplätze gibt. Wäre ich nicht mitgefahren, wäre Energie unnötig verschwendet worden. Es war meine Pflicht, den Ölverbrauch Ihrerseits sinnvoll zu nutzen. Unabhängig vom Beförderungsentgelt.
    Es kann nicht angehen, daß wir nur Ihre Abgase einatmen dürfen.
     
    Bekanntlich reagiert man auch auf Zigarettenrauch zunehmend allergisch.
    Brief an das Vormundschaftsgericht:
    Meine alte Patentante ist seit ungefähr einem Jahr Nichtraucherin und wird nun immer militanter: Wenn sie sieht, daß Leute aus dem Auto (z.B. auf Parkplätzen oder vor Ampeln) Zigarettenkippen schmeißen, wirft sie die brennenden Glimmstengel in die betreffenden Fahrzeuge wieder zurück (im Sommer mit dem allergrößten Lustgewinn in offene Cabrios).
    Mitunter steht sie stundenlang – Tag für Tag – an Verkehrsampeln und wartet auf passende Gelegenheiten. Wenn die völlig verblüfften Autofahrer dann im Wageninnern hektisch nach denKippen suchen, um keine Brandstellen auf den Sitzen zu riskieren, hat sie ausreichend Zeit, um zu entwischen.
    Was halten Sie davon?
     
    Die Idee, sich ans Vormundschaftsgericht zu wenden, war sicherlich gut, vermag eine Vormundschaft doch manchmal wahre Wunder zu bewirken, Wunder von biblischen Dimensionen. So hieß es in einer Strafanzeige:
    Der Beschuldigte ist der unter Vormundschaft sehende sehbehinderte Meier.
     
    Und ebenfalls an Wunder grenzt, wenn für die Polizei selbst das Abwesende und Verborgene sichtbar wird.
    Gernot Schwade ist im letzten Jahr als vermißte Person in Erscheinung getreten.
     
    Wunder, die einem Gericht, das in der Hauptverhandlung seine Angeklagten vermißt, leider nicht vergönnt sind. Eine ernüchternde Erkenntnis, die es übrigens mit den Daheimgebliebenen teilt. So schrieb ein Angeklagter am Tag seiner Hauptverhandlung:
    Für mich ist der Fall erledigt, ich habe nichts mehr zu sagen. Meine persönliche Erscheinung beim Gericht ist ebenfalls nicht denkbar.
     
    Wunder auf dem Arbeitsmarkt dürfen wir zwar ebenfalls nicht erwarten, dennoch ist beruhigend zu sehen, mit welcher Präzision wir in diesem Kampf aufgestellt sind.
    Aus dem Gesetz zur Verbesserung der Beschäftigungschancen älterer Menschen, hier: Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (Bundesgesetzblatt I 2007, 538):
     
    § 37 b wird wie folgt geändert:
    a) In der Überschrift wird das Wort «Arbeitssuche» durch das Wort «Arbeitsuche» ersetzt.
     
    § 39 wird wie folgt geändert:
    a) In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter
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