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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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doch ein Anwalt:
    Meine Mandantin besitzt einen Intellekt, der sich nicht aufdrängt.
     
    Von der Endlichkeit eines Mandats kündete auch dieses Schreiben einer streitbaren Frau an ihren geschiedenen Mann:
    Beweis: Drei diesbezügliche Schriftsätze
    1. vom 19.1.07, Dein RA an den noch meinen
    2. vom 22.2.07, an Deinen RA von mir
    3. vom 26.2.07, Dein RA an noch meinen
     
    «Zur Zivilakte ist zu bemerken, daß dort nicht die Wahrheit an sich, sondern ein zivilrechtlicher Sachverhalt zugrunde liegt.» Mit dieser Bemerkung in einer Strafanzeige wegen Prozeßbetruges traf ein Bürger den Nagel auf den Kopf. Denn in der Tat findet im Zivilprozeß, anders als im Strafverfahren, in der Regel keine Wahrheitsermittlung von Amts wegen statt. Vielmehr formen und bestimmen die Parteien im wesentlichen selbst den für das Gericht maßgeblichen Sachverhalt, und zwar durch das, was sie vortragen und der Klärung für wert erachten, aber auch durch das, was sie bestreiten oder eben nicht bestreiten.
    Diese Spielregeln scheinen geeignet, Anwälte zuweilen um den Verstand zu bringen.
    Die Beklagten verlegen sich nunmehr auf die als ausgesprochen dürftig zu bezeichnende Verteidigung, alles zu bestreiten. Dabei scheuen sich die Beklagten bezeichnenderweise nicht einmal, auch unstreitige Tatsachen zu bestreiten.
     
    Wenn man dann auch noch den Prozeß verliert und ein auswärtiger Kollege den Sieg davonträgt, nimmt man dessen Kostenaufstellung, insbesondere die Hotelrechnung, schon mal genauer unter die Lupe.
    Ein «Stern», Shampoo, Zeitungen, Campari etc. sind sicherlich nicht erstattungsfähige Kosten. Zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dürfte es wohl kaum notwendig sein, Campari zu sich zu nehmen.
    Notwendig nicht, aber offensichtlich hilfreich.

7. Wer den Schaden hat
    War er sonst ein eher friedlicher Zeitgenosse, so benahm er sich diesmal gründlich daneben, der bis dato so geschätzte Hausfreund.
    Wir gerieten dann bis an die Couch. Herbert versuchte mich dort flach zu legen. Er stand halb gebeugt und halb liegend auf mir und versuchte mir die Unterhose auszuziehen. Dies ist ihm nicht gelungen.
    Aber weniger wegen der akrobatischen Haltung als vielmehr aus zwei Gründen.
    Erstens:
    Nun kam mein Mann in die Wohnung.
    Und zweitens:
    Der Herbert war voll wie tausend Mann.
     
    Voll wie tausend Frau, das sagt man wohl nicht, aber es lief fast darauf hinaus. Aus einem Polizeibericht:
    Die Müller stand deutlich unter Alkoholeinwirkung und konnte sich nicht mehr allein anziehen. Hierbei war ich ihr behilflich. Die Kleidungsstücke, die sie nicht anziehen konnte (Unterhose, Büstenhalter, Schuhe sowie ihre Uhr und ein Zwei-Eurostück) steckte ich in eine Plastiktüte und gab sie den Sanitätern mit.
     
    Es ist aber nicht immer der Alkohol.
    Im Rahmen eines Einsatzes bezüglich Hilflosigkeit wurde festgestellt, daß diese vermutlich eine Konsumeinheit Heroin zu sich genommen hatte.
    In solchen Fällen wird dann meist genauer nachgeschaut.
    Beim Beschuldigten wurde im Gürtel eine Digitalwaage gefunden. Im Fellsäckchen, welches er in der Unterhose versteckt hatte, wurden Amphetamin und Haschisch gefunden.
     
    Mieten und Nebenkosten steigen. Zahlungsschwierigkeiten mit Mietern vermeidet da am ehesten, wer auf betuchte Vertragspartner setzt. Die richtige Auswahl fällt indes nicht immer leicht, hält man sich doch bei Vertragsabschluß meist noch bedeckt. Der Anwalt des Vermieters:
    Die Beschuldigten hätten die heutigen Probleme mit einer Strafanzeige wegen Betruges nie bekommen, wenn der Heizungsverbrauch in der damaligen fast 90 qm großen Wohnung normal geblieben wäre. Die Beschuldigten sind jedoch als begeisterte Anhänger der Freikörperkultur ständig nackend in der damaligen Wohnung herumgelaufen und haben deshalb einen exorbitant hohen Heizungsverbrauch verursacht, den sie nicht bezahlen konnten.
    Ich weiß nicht, wie Sie das sehen, aber unbetuchter ging es nun wirklich nicht mehr.
     
    Nicht nackt, aber ausgezogen war diese Mieterin, nachdem sie einfach fristlos gekündigt hatte. Für den Anwalt des Vermieters Anlaß genug, sich ernsthaft Sorgen um das Befinden der umtriebigen Frau zu machen.
    Neben dem Rechtsstreit zur Berechtigung der fristlosen Kündigung muß ein weiterer Rechtsstreit angestrengt werden angesichts der Tatsache, daß die Beklagte unstreitig die Wohnung verlassen hat, und zwar in einem vollkommen desolaten Zustand.
     
    Wer aus bestimmten Gründen meint, im Exemplar seines Mietvertrages den
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