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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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Strafantrag wegen Beleidigung und wegen vorsätzlicher Körperverletzung.
     
    Hier nun ließ jemand seiner Empfindsamkeit freien Lauf.
    Bei Neubestellung eines Glas Bieres brachte ich mein geleertes Glas zur Theke zurück, wobei ich neben dem Anzeigesteller stand und ihn ganz nebenbei und ohne Tücke daran erinnerte, daß seine Freundin schon einmal hier gewesen und vergeblich auf ihn gewartet habe. Zu diesem Zeitpunkt war ich nur mäßig angetrunken.
    Statt meine trunkene Bemerkung nur einfach anzuhören, beleidigte mich der Anzeigesteller gröblicherweise, indem er mich entweder als Verbrecher oder als Vorbestrafter anpöbelte! Sinngemäß etwa mit den Worten: «Was willst du (Verbrecher oder Vorbestrafter) denn schon von mir!»
    Diese absichtliche Beleidigung hat mir dermaßen die Sinne verwirrt, daß ich impulsiv und blindlings den Anzeigesteller vom Barhocker gezogen und ihn ob seines Widerstands geschlagen habe!
     
    In Fachkreisen wird die Einführung der elektronischen Akte diskutiert. Aber schon jetzt zeigt sich an der heiklen Nahtstelle zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft, daß ein Zuviel an Technik nur von Übel ist.
    Das Ermittlungsverfahren sollte hier abgeschlossen und der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung übersandt werden. Nach Fertigung der Unterlagen begab ich mich zum Kopiergerät und beabsichtigte, den Vorgang zu kopieren. Hierbei passierte mir ein Mißgeschick, indem ich den Vorgang nicht in das Kopiergerät einlegte, sondern in den Reißwolf schob. Erst als ich das Geräusch des Schredders vernahm, wurde mir bewußt, daß ich vor dem Reißwolf stand. Der gesamte Originalvorgang ist daher vernichtet worden.
    Eine nähere Begründung für die Verwechslung von Kopierer und Schredder kann ich nicht abgeben.
     
    Um die Gefräßigkeit behördlicher Reißwölfe wußte auch dieser Bürger, in dessen Äußerung die Befürchtung anklingt, Eingaben ohne ausreichende Begründung könnten womöglich gleich im besagten Schlund landen.
    Da mir noch Unterlagen fehlen, bitte ich um Frißt Verlängerung.
     
    Im übrigen ist schon erstaunlich, wohin Akten so geraten können. Eine Staatsanwaltschaft:
    Die Akte kam hier ohne Zuleitungsverfügung in den Einlauf. Es handelt sich offensichtlich um eine Fehlzuleitung.

5. Unwahres trifft einfach nicht zu
    Manche Taten hat man nur angeblich begangen. Oder dies zumindest versucht.

    Wer einen anderen anzeigt, obwohl er genau weiß, daß der keine Straftat begangen hat, wer also zu Unrecht eine Strafverfolgung begehrt, der macht sich einer falschen Verdächtigung schuldig (§ 164 StGB). In ebendiese Richtung schien der Argwohn einer Rechtsanwältin zu gehen, als sie am Ende einer auftragsgemäß erstatteten Strafanzeige durchblicken ließ:
    Meine Mandantin begeht Strafverfolgung unter allen rechtlichen Aspekten.
     
    Bei Mandanten, die ständig Opfer übler Nachrede werden, ändert sich schließlich auch die juristische Diktion.
    Wir erstatten namens unseres Mandanten Anzeige wegen falscher Verdächtigung und üblicher Nachrede.
     
    Manchen Aussagen steht bereits auf der Stirn geschrieben, daß sie so nicht stimmen können.
    Die Beschuldigte stellt wahrheitswidrige und ehrrührige Behauptungen über meinen Mandanten auf. So behauptet sie, er befinde sich im Knast und würde nackt mit Ständer durch das Haus laufen.
    Eins geht ja wohl nur.
     
    Ob nun mit oder ohne Anwalt, das Wichtigste ist, Abwegiges schon bei der Polizei zurechtzurücken.
    In dem Telefonat beleidigte mich die Beschuldigte außerdem mit den Worten: «Du fette Sau, du bist eine Hure.»
    Dies stimmt nicht. Ich bin geschieden.
     
    Plausible Gründe, beleidigt zu reagieren, finden sich relativ leicht.
    Tanja gab nach Belehrung an, daß sie von der Nadine beleidigt worden sei. Nadine habe zu ihr gesagt, sie solle doch mit ihrem Vater ficken. Da ihr Vater bereits verstorben sei, habe sie sich in ihrer Ehre verletzt gefühlt und der Nadine eine runtergehauen.
     
    Wie hieß es doch in einem Schüleraufsatz zu Artikel 1 Grundgesetz und Menschenwürde:
    Die Ehre des Menschen ist unergründlich.
     
    In unschöner Regelmäßigkeit werden Leute bei der Polizei angeschwärzt. Doch die läßt sich nicht alles weismachen.
    Es stellt sich die Frage: «Wurde gegen Peter Heine integriert?»
     
    Solchen Fragestellungen ist nur mit scharfsinniger Analyse beizukommen.
    Durch den Anzeigeerstatter werden unwahre Tatsachen behauptet, obwohl diese nicht im geringsten zutreffen.
     
    Und die Staatsanwaltschaft
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