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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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Beschuldigte wollte uns einen Kuß geben, worauf wir aber verzichteten.
     
    Im nächsten Fall klingelte die Polizei sogar zu Hause, um den Führerschein eines Beschuldigten einzustreichen. Der zeigte sich zwar alles andere als begeistert …
    Aber sein Bruder schickte ihn los, sofort den Führerschein zu holen, und unterhielt sich währenddessen mit uns. Nach ca. 10 Minuten war der Beschuldigte noch nicht von der Suche zurückgekehrt. Wie wir feststellten, hatte er nicht nur seinen Führerschein, sondern auch das Weite gesucht, welches er, im Gegensatz zu seinem Führerschein, auch fand. Der Beschuldigte ward an diesem Abend nicht mehr gesehen.
     
    Den Gefahren des Straßenverkehrs gemeinsam zu trotzen, das war das Anliegen von Hund und Herrchen im folgenden Fall. So gelang es zwei Polizeibeamten weder mit guten Worten noch mit solider Hebeltechnik, den sich sträubenden Fahrer aus dem Auto zu hieven, wobei er tatkräftig von seinem bellenden Pitbull unterstützt wurde.
    Wer der Polizei allerdings derart die Stirn bietet, darf sich nicht wundern, wenn er genau damit die Zielrichtung für weitere Maßnahmen vorgibt.
    Nach Androhung des Einsatzes von Pfefferspray gegen den Beschuldigten sowie gegen den Hund sprühten die Beamten Pfefferspray in deren Gesichter.
     
    Während Pitbull sofort aufgab, schlug Herrchen noch rasch einem Beamten aufs Auge. Klar, daß die Chemie nun nicht mehr stimmte.
    Bedingt durch das an den Händen des Beschuldigten befindliche Pfefferspray schwoll nach dem Schlag des Beschuldigten das linke Auge des Beamten an und begann stark zu schmerzen.
     
    Als zwischen zwei Schülergruppen die Tätlichkeiten nicht abreißen wollten, wurde die Polizei zu Rate gezogen. Zwar stand bald fest, daß auch zwischen diesen Schülern die Chemie nicht stimmte.
    Aber leider konnte kein abschließendes Lösungsmittel genannt werden.
     
    Eine alte und doch ewig junge Regel besagt: Wer bei der Polizei wirklich dichthält, dem ist so schnell nichts nachzuweisen.
    Es bestand der Verdacht, daß der Beschuldigte den Pkw unter dem Einfluß von Betäubungsmitteln geführt haben könnte.
    Mit der Durchführung eines Urin-Testes erklärte er sich einverstanden. Jedoch auch nach Aufnahme von ca. 2 Liter Wasser war eine Urinabgabe nicht möglich.
     
    Bei der Polizei dichthalten und nur vor dem zuständigen Staatsanwalt aussagen zu wollen, das ist die erklärte Absicht so mancher Beschuldigter im Polizeiprotokoll. Vielleicht kennt man den Herrn Staatsanwalt und seine Marotten ja bestens aus früheren Verhandlungen und möchte mit profundem Wissen beeindrucken. Die Erklärung in diesem Protokoll lautete jedenfalls:
    Ich will nur vom Staatsanwalt aussagen.
     
    Ein Tankstelleninhaber, der in kurzer Zeit zweimal Opfer nächtlicher Einbrüche geworden war, hielt mit fußfestem Rat an die Polizei nicht hinter dem Berg:
    Sollten Sie die Täter fassen, versetzen Sie diesen bitte zumindest mehrere kräftige Tritte ins Hinterteil für meine zwei schlaflosen Nächte (mit trotzdem arbeitsreichem Programm am Folgetag) und für die Ängste meiner Gattin.
     
    Spät angesetzte Zeugenvernehmungen erfordern offenbar ganz besondere Vorkehrungen. Vorladung der Polizei:

    Wie im Wilden Westen kann auch heute noch eine interessante Frage sein, wer wohl zuerst zieht. Brief an einen Ermittlungsrichter:
    Sie waren doch derjenige, der einen Haftbeschluß gegen mich erließ, weil ich zwei in krimineller Absicht bei mir zu Hause erschienenen sogenannten Polizisten in voller Rechtmäßigkeit entgegen trat, um diese, was mir nur knapp mißlang, zu entwaffnen und einzusperren.
     
    Besser also vorbeugen?
    Unter Vorhalt einer Maschinenpistole gab es bei der Festnahme keine Unregelmäßigkeiten und keinen Widerstand.
     
    Doch nicht immer ist schweres Geschütz vonnöten.
    Im Restaurant wurde mir der Festzunehmende gezeigt, welcher an einem Tisch mit zwei Damen saß. Der Festzunehmende hatte gegessen und getrunken. Er war satt und friedlich.
     
    Sensibilität ist auch bei der Polizei ein hohes Gut. Schön, wer es sich im harten Berufsalltag bewahren kann.
    Bei der Kontrolle des Passes gegen 22.50 Uhr kam es von der Beschuldigten zu der Äußerung: «Daß ich mir eine solche Behandlung durch diesen jungen Spinner gefallen lassen muß.»
    PM Dotter fühlte sich durch diese Äußerung in seiner Ehre gekränkt und in seinem Wohlbefinden beeinträchtigt. Gegen 01.15 Uhr wurde von PM Dotter wegen Unwohlseins der Dienst abgebrochen.
    PM Dotter stellt
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