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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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zulässigen Höchstgeschwindigkeit verdonnert und dabeiauf Fahrlässigkeit erkannt hatte, meinte er, sich in den Urteilsgründen auch mit der Frage der Vermeidbarkeit auseinandersetzen zu müssen.
    Da kein Anlaß für eine Geschwindigkeitsüberschreitung bestand, ist davon auszugehen, daß durch eine Verminderung der Energiezufuhr zum Verbrennungsmotor oder eine Verminderung der Bewegungsenergie die Geschwindigkeitsüberschreitung hätte vermieden werden können.
    Wer hätte es gedacht.
     
    Autofahrern, die trotz deutlicher Promillewerte noch Fahrtüchtigkeit behaupten, ist zumindest Fahrlässigkeit vorzuwerfen. Dabei verweist die Justiz gern auf die Menge der zuvor konsumierten Alkoholika, ausnahmsweise auch mal auf die Qualität des Weines.
    Aus einem Strafbefehl:
    …, indem Sie mit einem Blutalkoholgehalt von mindestens 1,40 g Promille und somit im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit die Bundesstraße 3 befuhren und dabei wegen der Mängel der zuvor genossenen alkoholischen Getränke Ihre Fahruntüchtigkeit hätten erkennen können und müssen.
     
    Einlassungen zur Sache werden im Hauptverhandlungsprotokoll stets gewissenhaft notiert.
    Was mir die Anklage vorwirft, ist richtig. Normalerweise setze ich mich nicht ans Steuer, nur wenn ich etwas getrunken habe.
     
    Einen Sachverhalt aufzuklären ist die eine Sache, sich für die Wahrheit aufzuopfern eine ganz andere. Aus einer Zeugenvernehmung:
    Auf Vorhalt des Richters: Warum keine Würgemale von Dr. Gründlich festgestellt worden sind, kann ich mir nicht erklären.Der Täter hat mich mit Hilfe des von mir getragenen Kleides gewürgt. Er hat es vorne mit einer Hand erfaßt und es so lange herumgedreht, bis ich keine Luft mehr bekam.
    Die Zeugin demonstrierte, indem sie den anwesenden Richter in ähnlicher Weise abwürgte.
     
    Im allgemeinen aber trotzen Richter den typischen Gefahren ihres Berufes mit nahezu traumwandlerischer Sicherheit.
    Im von der Klägerin gekennzeichneten Unfallbereich weist die Treppe keine so gefährlichen Mängel auf, daß sie für typisch sturzgefährlich anzusehen wären. Das Gericht hat sich selbst davon überzeugt und mehrfache Gehproben gemacht. Der Richter ist vorwärts, seitwärts, mit und ohne Übertritte über die Stufenkanten, mit größtmöglicher Unaufmerksamkeit, auch mit geschlossenen Augen, die Stufen hinuntergegangen, ohne zu straucheln, geschweige denn zu stürzen.
     
    Im Gerichtssaal mal rundheraus die Wahrheit sagen, nichts als die Wahrheit – soll man das, darf man das? Für Richter jedenfalls ist bis zur Urteilsverkündung besondere Vorsicht geboten. Prozeßverzögerung droht. Aus einem Hauptverhandlungsprotokoll:
    Während der Paß in Augenschein genommen wurde, fragte der erkennende Richter den Angeklagten, ob er nicht bemerkt habe, daß das Geburtsdatum verändert sei. Eine derartige Fälschung erkenne selbst, wie man in Offenbach sagt, «ein Blinder mit einer Filzbrille».
    Als der Verteidiger dies abstritt, riet ihm der unterzeichnende Richter, falls er dies wirklich nicht erkenne, den Optiker zu wechseln.
    Der Verteidiger erklärte:
Ich lehne den amtierenden Richter im Hinblick auf diese Äußerung wegen Besorgnis der Befangenheit ab.
beschlossen und verkündet:
    Der heutige Termin wird aufgehoben. Neuer Termin von Amts wegen, nachdem der zuständige Richter über den Befangenheitsantrag entschieden hat.
     
    Umgekehrt verzweifelte ein Nebenkläger am Bemühen eines Vorsitzenden, die Feinheiten eines Notarztprotokolls zu entziffern.
    Der Richter war nicht fähig, 4 Verletzungen zu lesen. Solche Typen benötigen eine neue Brille oder sollten die Robe ausziehen.
     
    In einem andern Fall hatte sich ein Vorsitzender zu der Äußerung hinreißen lassen: «Herr Verteidiger, Ihre Rechtskenntnisse sind erschreckend.» Worauf er einen Ablehnungsantrag des Angeklagten erntete, über den jetzt ein Richterkollege entscheiden mußte. Dem dürfte das kaum schwergefallen sein, hatte der Verteidiger doch noch folgende Erklärung beigesteuert:
    Die Äußerung des Herrn Vorsitzenden, meine Rechtskenntnisse seien erschreckend, ist zutreffend.
     
    Was Unmut angeht, haben Polizeibeamte es leichter. Sie brauchen kein Blatt vor den Mund zu nehmen, wenn sie ihr Herz einmal dem zuständigen Staatsanwalt ausschütten möchten. Alles außerhalb der Akten natürlich, notfalls in einem vertraulichen Vermerk.
    Der Beschuldigte machte bei der Vernehmung auf die Unterzeichnerin in seiner Art einen sehr «schleimigen» und «soften»
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