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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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«Polizei».)
     
    Von vorbildlicher Genauigkeit dagegen diese Bürgerin, die bei ihrer überbordenden Korrespondenz mit der Justiz auch in puncto Rechtschreibung keinerlei Mühen scheute.
    Das, wovon ich überzeugt bin, daß dies dem Amtsgericht entlich bekannt gemacht werden sollte und was ich deshalb glaube genauer beschreiben zu müssen, wird von mir erst (unter Hinzuziehen des Dudens, soweit ich unsicher bin) ins Unreine geschrieben. Anschließend verbessert (soweit ich dazu in der Lage bin) und ins Reine übertragen. Nach dem Abtippen einer jeden Seite wird diese auf Tippfehler untersucht und diese so gut es geht ausgebessert. Es kommt auch vor, daß ich die ganze Seite noch einmal schreiben muß, weil die Gedanken schneller als die Finger waren. Am Schluß des Schriftsatzes wird noch einmal alles gelesen und Fehler, die dennoch übersehen wurden, verbessert, erst dann wird das Schreiben abgeschickt.
    Und das alles, wie betont wurde, an einer mechanischen Schreibmaschine unter Einsatz eines
    Zehnfingersuchsystems!
     
    Zum Schluß die Auflösung der Kapitelüberschrift. Ein simpler Stein war es, der in einem Protokoll ins Rollen geriet. Aufgrund rätselhafter Umstände kegelte jedoch am Ende ein ausgewachsener Nobelpreisträger den Berg hinab:
    Einstein kam ins Rollen.

22. Zuletzt am 13.13.
    Manchmal muß man den Eindruck gewinnen, daß die Uhren in unseren Ministerien anders ticken.
    Es war exakt an einem 29. Juli, als ein Justizministerium per Fax einen Erlaß von ebendiesem Tag an die Justizbehörden des Landes streute. Man bat um Stellungnahme zu einer geplanten Gesetzesänderung, und wie so oft, war wieder einmal alles furchtbar eilig.
    Im Hinblick darauf, daß die Thematik bereits am 5. August anläßlich einer Veranstaltung im Bundesministerium der Justiz vorab besprochen werden soll, wäre ich für die fernmündliche Mitteilung eines vorläufigen Meinungsbildes bis zum 28. Juli dankbar.
    Nur wer keine Augen im Kopf hatte, rief trotzdem an.
     
    Wo es auf den Nägeln brennt, schrumpfen nicht nur Minuten zu Sekunden, es schrumpft natürlich auch die Woche.
    Es eilt, da bereits für den Freitag die abschließende Sitzung der Kommission vorgesehen ist. Bitte schicken Sie daher die Mail noch heute (Mittwoch) oder morgen (Freitag) ab.
     
    Andererseits ist interessant, mit welcher Präzision sich offenbar schon mittwochs Verbrechen vorhersagen lassen. So untertitelte die Goslarsche Zeitung an einem Mittwoch:
    Russischer Milliardär fürchtet um sein Leben – Obduktion der Leiche am Freitag
     
    Die Flut dienstlicher Mails ist groß, zeitsparende Hinweise dagegen rar. Und so herrschte große Dankbarkeit, als man landauf, landab am Ende (!) einer amtlichen Mail zu lesen bekam:
    … Sollten Sie die vorgenannten zentralen Dienste des OLG nicht nutzen, können Sie diese Nachricht ungelesen löschen!
     
    Ein Arbeitsgericht prüfte eine krankheitsbedingte Kündigung nicht in drei Stufen, was die Regel gewesen wäre, sondern, so ausdrücklich das Urteil,
    in drei Stunden.
    Kurzer Prozeß also. Dabei bedarf es manchmal schon langwierigen Grübelns, was ein Arbeitgeber – hier ein behördlicher – uns denn überhaupt sagen will.
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    unter Berücksichtigung Ihre Stellungnahme vom 26.7.2006 zur Kündigung o. g. Arbeitnehmers habe ich keine Veranlassung.
     
    Nicht in allen Kreisen bemißt sich Zeit übrigens nach der Uhr.
    Vier Liter «Cola-Weiß» (ein Mix aus Cola und Weißwein) habe er schon vor der Tat «gesoffen», bekannte ein Beschuldigter, hatte aber auch danach noch mächtig Durst verspürt. Spätestens jetzt ertrank wohl auch sein Zeitgefühl. Befragt zu einer weiteren Tat, gab er zu Protokoll:
    Ja, diese Sache muß sich zwei Liter später zugetragen haben.
     
    Wo Alkohol nicht so üppig fließt, wird virtuell weitergetrunken.
    Wir sind zum Auswärtsspiel gefahren, um unsere Fußballmannschaft anzufeuern. Als kleiner Fan-Club hatten wir zwei 5-Liter-Fässer Bier mit. Als die zweite Halbzeit vorbei war, hattenwir unsere Fässer bereits eineinhalbfach geleert und jeder von uns war angetrunken.
     
    Bei der Verjährung wird Zeit immer noch ganz konventionell berechnet. Allerdings gibt es dort gewissermaßen auch Zeitloses. In einem Artikel zum Stichwort «Verjährung» versuchte das Hamburger Abendblatt dem Phänomen beizukommen.
    Die Verjährungsfrist beträgt allgemein 30 Jahre. Das Gesetz sieht allerdings auch kürzere Fristen für unterschiedliche Taten vor. Bei
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