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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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Abs. 3 Ausländergesetz bitten wir um Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, daß der o. G. ausgewiesen und abgeschoben werden darf. Wir dürfen freundlicherweise auf BEGRÜSSUNGSHAFT hinweisen.
     
    Um die Auswirkungen zwar fester, aber getrennter Wohnsitze bei einem ausländischen Ehepaar ging es in diesem Verwaltungsstreitverfahren aus den frühen achtziger Jahren.
    Er wohnte und arbeitete bereits hier, als sie ihn besucht und nun bleiben will. Die Argumentation des Anwalts verhilft der Stilblüte zur vollen Entfaltung.
     
    Es kann keine Rede davon sein, daß die Herbeiführung der Schwangerschaft zielgerichtet war im Hinblick auf die erhoffte Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Allein schon die allgemeine Lebenserfahrung lehrt uns, daß solche Denkweisen beim trauten Zusammensein zumindest ungewöhnlich, wenn nicht sogar absurd sind; abgesehen davon ist der in Rede stehende Akt von Imponderabilien abhängig, die sich den Geschicken eines Ehepaares weitgehend entziehen.
    Nur am Rande sei erwähnt, daß der bieder strukturierten Antragstellerin bzw. deren Ehemann die allgemeinen Richtlinien zur Steuerung des Familiennachwuchses – zumindest soweit diese ausländerrechtlicher Natur sind – gänzlich unbekannt sind.
    Die Antragstellerin, die ursprünglich hier nur ihren Gatten besuchen wollte, konnte bei der diesbezüglichen Antragstellung nicht damit rechnen, daß sich das Beisammensein des Paares so schnell auswirken würde im Hinblick auf Familiennachwuchs. Solches war auch angesichts der damaligen prekären finanziellen Situation des Ehepaares nicht beabsichtigt und dürfte im wesentlichen zurückzuführen sein auf das vorgelagerte längere Getrenntleben bzw. Unerfahrenheit im Umgang mit technischenHilfs mitteln. Abgesehen davon ist die Hervorbringung von Nach wuchs das vornehmste Recht von Ehepaaren.
     
    Hinweis des Verwaltungsgerichts:
    Die Diskussion gleitet ab in ein Gebiet, in dem es mehr um Wissen und Können der Nachwuchserzeugung bzw. -verhinderung geht als ums Ausländerrecht.
    Da der Berichterstatter möglicherweise die Rechtsentwicklung auf Gebieten außerhalb des Ausländerrechts nicht immer mit der nötigen Aufmerksamkeit verfolgt hat, bitte ich um Stellungnahme, ob es wirklich schon, wie erwähnt, «allgemeine Richtlinien zur Steuerung des Familien nachwuchses » gibt oder ob damit die den Familien nachzug betreffenden Richtlinien gemeint sind. Letztere sind hier bekannt.
    In seiner Antwort behauptete der Anwalt einen Diktatfehler und versicherte:
    Es war nicht beabsichtigt, eine Diskussion zu entfachen über (sachfremde) Praktiken und Problemkreise, die das Ausländerrecht nicht betreffen bzw. tangieren. Schon gar nicht bewirkt werden sollte ein «Abgleiten» in allzu «Menschliches».
    Ein Wissensdefizit des Herrn Berichterstatters kann demgemäß ausgeschlossen werden, auch hier sind «Richtlinien bezüglich des Familiennachwuchses» (noch) nicht bekannt.

21. Einstein kam ins Rollen
    Unter dem großen Zeitdruck, unter dem viele Strafanzeigen, Protokolle usw. entstehen, können Begriffe schon mal ins Trudeln geraten.
    So lesen wir vom Einbruch in einen
    ökonomischen Kindergarten,
    hören vom
    rechtsextremen Liedgut narzistischer Organisationen,
    erfahren, wie geradezu militärisch
    ein Exempel stationiert wird,
    und erleben eine
    Kalte Büffetdame
    als Zeugin oder auch einen
    Azubi im Straßenbaum,
    ganz zu schweigen von ihm hier:

    Dabei ließen sich gerade Peinlichkeiten der letzteren Art ganz einfach vermeiden. Jeder trägt seine Berufsbezeichnung selbst ins Formular ein. Schönes Beispiel:

    Eine Wohnung nach der anderen hatte er geknackt, deren Inhabern aber nie auch nur ein Haar gekrümmt. Trotzdem stilisierte ihn das Bundeskriminalblatt zum
    Serienbeinbrecher.
     
    Erst körperlich mißhandelt und dann zu Tode erschreckt, das sind so die Kombinationen der ganz perfiden Art.
    Die Geschädigte Krusel wurde vom Beschuldigten erst geohrfeigt und dann angespukt.
     
    Und wo Schockierendes in Szene gesetzt wird, kann das leicht unter die Haut gehen.
     
    Meine Ex-Frau hat mal wieder etwas ganz Widerwärtiges injiziert.
     
    In den Formularen für die schriftliche Beschuldigtenanhörung findet sich eine Rubrik, die offenbar immer wieder Rätsel aufgibt, die Frage nämlich nach der «Stellung im Beruf zur Zeit der Tat». Darunter können sich viele wohl nichts vorstellen und übergehen den Passus einfach. Andere sind beherzter, sie erahnen zumindest das Prinzip:

    Wieder andere bevorzugen
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