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Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung

Titel: Der Polizist rettete sich durch einen Seitensprung
Autoren: Wilfried Ahrens
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Eindruck. Seine Augen hatten einen «schmachtenden» und starren Ausdruck. Die Unterzeichnerin fühlte sich in seiner Gegenwart äußerst unwohl. Sie hatte den Eindruck, mit «Blicken ausgezogen zu werden».
    Im Volksmund würde man den Beschuldigten wohl so beschreiben, daß «Genie und Wahnsinn» dicht beieinander liegen. Aufder einen Seite übt er einen qualifizierten Beruf aus, auf der anderen Seite kam er der Unterzeichnerin dermaßen weltfremd vor, daß sie teilweise dachte, es mit einem «Bekloppten» zu tun zu haben.
     
    Eine keineswegs schöne, aber völlig unspektakuläre Körperverletzung war es, die in einer Anklage zum gezielten Angriff auf das Zentralorgan eines Bauchredners geriet.
    … indem der Angeschuldigte den Geschädigten in den Magen schlug, so daß dieser für einige Sekunden keine Luft mehr bekam.
     
    Für die Artikulation müssen dann eben andere Körperteile herhalten. Möglich ist das:
    Die Beschuldigte biß dem PHM Müller in den linken Knöchel, welcher schmerzhaft aufschrie.

4. Polizei
    Wenn die Polizei zum Tatort eilt, ihn «anfährt», wie sie gern formuliert, wünscht man ihr vor allem eines: gute Bremsen.
    Unverzüglich wurde der Tatort aufgesucht und dort konkret die Telefonzelle angefahren. Folgendes mußte danach festgestellt werden: Die beiden Glasfüllungen der Zelleneingangstür sowie die untere Scheibe des rechten Seitenteils lagen im Inneren der Telefonzelle.
    Dabei sind Telefonzellen durchaus robust, wie diese etwas nachlässig geführte Schlägerei bewies:
    Nach Aussage des Erwin Fröchtenicht wollte er dann telefonieren, als plötzlich der Lukas Hau neben ihm stand und, seinem alkoholisierten Zustand angepaßt, nach dem Fröchtenicht mehrfach schlug, ihn aber nur einmal am Hals traf. Außerdem trat er ihm gegen den Oberschenkel. Die anderen Schläge und Tritte mußte die Telefonzelle ertragen, überstand dies aber ohne bleibende Schäden.
     
    Das wirklich Dienstliche an einer Dienstfahrt ist es, das auch dem unbefangenen Leser ins Auge springt, springen sollte.
    Am 8. Juli, kurz nach 02.00 Uhr, befanden sich Polizeikommissar Meier und Unterzeichner auf dem Rückweg von einem Einbruch in Finsterberg.
     
    Umgekehrt freut man sich, wenn wenigstens die eigene Dienststelle verschont bleibt.
    Der Beschuldigte ist auf der hiesigen Dienststelle strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten.
     
    Die Polizei, dein Freund und Helfer, so heißt es. Und auch: der Hund, treuester Freund des Menschen. Wieviel Gutes muß herauskommen, wenn beide in einem Fall zum Einsatz kommen.
    Zunächst einmal entspricht es beachtlicher Fürsorglichkeit, wenn die Polizei spätnachts noch auf den Straßen wacht und schaut, ob man wirklich fahrtüchtig ist. Selbsteinschätzungen von betankten Autofahrern liegen da ja bekanntlich nur zu gern neben der Sache.
    Als der Fahrer die Tür öffnete, kam uns schon der Geruch von Alkohol entgegen. Dem Fahrer wurde der Zweck unserer Maßnahme mitgeteilt und er wurde aufgefordert, seinen Führerschein und seine Zulassungspapiere vorzuzeigen. Der Fahrer stieg aus dem Fahrzeug, um an seine Brieftasche zu gelangen. Er schloß die Fahrertür und suchte nun nach seinem Führerschein.
    Der aber befand sich noch im Auto, und bevor die Polizei etwa auf die Idee kommen konnte, das gute Stück einzukassieren, sprang dem in Bedrängnis Geratenen sein treuer Freund bei.
    Im Fahrzeug auf der Rückbank saß ein kleiner schwarzer Hund. Der sprang von innen gegen die Fahrertür und verriegelte diese von innen. Der Zündschlüssel steckte noch im Zündschloß. Der Fahrer hatte nur seine Brieftasche mit seinem Personalausweis in der Hand.
    Schade nur, daß Herrchen das feinmotorische Kunststück seines Lieblings gar nicht mitbekommen hatte.
    Der Fahrer schien dann an sich selbst zu zweifeln und fragte uns, wie das sein könne, denn er hatte das Fahrzeug ja nicht verschlossen!
    Keinerlei Zweifel hinterließ das Pusten am mobilen Alcomaten: 1,35 Promille. Also, ab aufs Revier zur Blutprobe.
    Im Anschluß an die Blutentnahme bat uns der Beschuldigte, ihm beim Öffnen des Fahrzeugs behilflich zu sein. Auch der Wohnungsschlüssel befand sich noch im Fahrzeug.
     
    Die Polizei half jetzt nur zu gern, galt es doch nun in der Tat, den Führerschein sicherzustellen. Das Auto aber erwies sich als solide Verschlußsache, und so rief man auf Wunsch des Beschuldigten einen Abschleppdienst, der den Pkw professionell und profitabel knackte. Da war die Dankbarkeit natürlich groß.
    Der
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