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Das Rote Kreuz - Geschichte einer humanitaeren Weltbewegung

Das Rote Kreuz - Geschichte einer humanitaeren Weltbewegung

Titel: Das Rote Kreuz - Geschichte einer humanitaeren Weltbewegung
Autoren: Daniel-Erasmus Khan
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Gesellschaft die folgenden Bedingungen erfüllen:
      1. Sie muss auf dem Gebiet eines unabhängigen Staates errichtet sein, in dem das Genfer Abkommen zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde in Kraft steht.
      2. Sie muss in diesem Staat die einzige Nationale Gesellschaft des Roten Kreuzes oder Roten Halbmonds sein und von einem Zentralorgan geleitet werden, das sie allein gegenüber den anderen Organisationen der Bewegung vertritt.
      3. Sie muss ordnungsgemäß durch die rechtmäßige Regierung ihres Landes aufgrund der Genfer Abkommen und der nationalen Rechtsordnung als freiwillige Hilfsgesellschaft der Behörden im humanitären Bereich anerkannt sein.
      4. Sie muss einen Grad von Eigenständigkeit genießen, der es ihr erlaubt, ihre Tätigkeit in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Bewegung auszuüben.
      5. Sie muss einen Namen und ein Schutzzeichen gemäß den Genfer Abkommen und ihren Zusatzprotokollen verwenden.
      6. Sie muss so organisiert sein, dass sie die in ihren Statuten festgelegten Aufgaben erfüllen kann, einschließlich der Vorbereitung in Friedenszeiten auf die ihr im Falle eines bewaffneten Konflikts obliegenden Aufgaben.
      7. Sie muss ihre Tätigkeit auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken.
      8. Sie muss freiwillige Mitglieder und Mitarbeiter ungeachtet der Rasse, des Geschlechts, der Klasse, der Religion oder politischen Überzeugung aufnehmen.
      9. Sie muss die vorliegenden Statuten beachten, mit den Organisationen der Bewegung zusammenarbeiten und an der solidarischen Gemeinschaft teilnehmen, die sie verbindet.
    10. Sie muss die Grundsätze der Bewegung achten und sich in ihrer Tätigkeit von den Grundsätzen des humanitären Völkerrechts leiten lassen.
    Anders als die Föderation ist das Internationale Komitee organisationsrechtlich gesehen bis heute nichts anderes als ein Verein nach Schweizer Zivilrecht. Die nach seinen Statuten auf maximal 25 (derzeit 18) Personen begrenzte Vereinsmitgliedschaft ist nach wie vor Schweizer Staatsangehörigen vorbehalten, und die Nachfolge für ausgeschiedene oder auch zusätzliche Mitglieder bestimmt das Komitee selbst (Kooptation). Bewerben kann man sich um eine Mitgliedschaft also nicht – das gewährleistet bis heute ein hohes Maß an Homogenität in diesem informellen Leitungsgremium der gesamten Rotkreuzbewegung. Von hier gehen die Impulse für eine Fortentwicklung des Humanitären Völkerrechts aus, hier wird über die Aufnahme neuer nationaler Gesellschaften in die Bewegung entschieden, hier sitzen die Hüter der Grundsätze und hier werden humanitäre Initiativen notfalls auch jenseits der Grenzen des Mandats erwogen. Und schließlich nicht unwesentlich: In der Nachfolge von Dufour, Moynier, Appia und Huber personifiziert der jeweilige Präsident des Komitees auch ohne ausdrückliches Mandat letztlich die gesamte internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung. Mit dem IKRK-Präsidenten, seit Juli 2012 der vormalige Staatssekretär Peter Maurer, verhandeln Staats- und Regierungschefs über humanitäre Angelegenheiten und hier wird auch der Generalsekretär der Vereinten Nationen mit rotem Teppich empfangen – zuletzt Ban Ki Moon anlässlich seiner Visite in Genf am 10. September 2012. Wegen seiner in den Genfer Konventionen fixierten Rolle als «Hüter des Humanitären Völkerrechts» kommt dem IKRK in der internationalen Arena auch ein besonderer Rechtsstatus zu. Diese sog. Völkerrechtssubjektivität erlaubt es dem Komitee und seinen höchsten Repräsentanten, Staaten und internationalen Organisationen (wie etwa der UNO) auf dem diplomatischen Parkett auf Augenhöhe zu begegnen. Aus dem kleinen Honoratiorenverein mit wenigen Hilfskräften ist inzwischen ein global agierender humanitärer Großkonzern geworden: Ausgestattetmit einem Jahresbudget von 1,2 Mrd. US-Dollar (2011), am Hauptsitz in Genf gesteuert von einem unter der Aufsicht des Komitees tätigen 5-köpfigen Direktorium samt einem 800-köpfigen Mitarbeiterstab, sind für das IKRK an weltweit über 80 Krisenstandorten derzeit etwa 1400 Delegierte tätig – unterstützt wiederum durch über 11.000 lokale Mitarbeiter. Die personellen Dimensionen des Einsatzes, aber auch die Erkenntnis, dass in vielen Krisenszenarien unserer Tage der oder die im Regelfall weiße, christliche Delegierte aus dem westlichen Kulturkreis nicht mehr unbedingt die Idealbesetzung darstellen muss, haben dazu geführt, dass das Erfordernis
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