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Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)

Titel: Das Gesicht des Todes: Authentische Mordfälle (German Edition)
Autoren: Toni Feller
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Kriminalkommissar Gut bezeichneten den Angeklagten als kriminologischen Sonderfall. Pommerenke stelle mit seinen völlig verschiedenartigen Verbrechen, von Mord bis zu einfachem Diebstahl, eine einzigartige Erscheinung in der Kriminalgeschichte dar. Damit werfe er alle bisherigen kriminologischen Erkenntnisse über den Haufen. Das Einzige, was sich bei dem Mörder mehrfach wiederholte und somit typisch für ihn gewesen sei, war der mit dem linken Arm angesetzte Würgegriff. Ansonsten habe dieser Schwerstverbrecher je nach Umstand anderweitig gewürgt, wahllos gestochen, erschlagen, geraubt, eingebrochen, erpresst, betrogen und gestohlen.
    Bevor sich das Gericht zur Beratung zurückzog, hatten noch zwei psychiatrische Gutachter das Wort. Vor einem großen Auditorium von Wissenschaftlern und Fachleuten wurde der Mensch Pommerenke gleichsam seelisch seziert. Beide Gutachter betonten die außerordentlich abnorme Persönlichkeit des Angeklagten, seine Ich-Bezogenheit und Kontaktlosigkeit sowie eine stark zu beachtende erbliche Belastung auf Grund einer Fülle von Abwegigkeiten in der Familie, vor allem mütterlicherseits, wo Selbstmord, Alkoholsucht, sexuelle Haltlosigkeit und Schwachsinn vorkamen.
    Die Schwester des Angeklagten wurde als geistig minderbegabt eingestuft. Aber auch väterlicherseits herrschte Gewalt und Rohheit vor. Diese genetischen Belastungen seien sicherlich zu bedenken. Das Erschütterndste aber an diesem Menschen sei der Sog nach unten, die Steigerung seiner Verbrechen bis zur Automatisierung und Perfektion des Mordens bei einer unerhörten Spielbreite der Möglichkeiten, so die beiden Gutachter.
    Pommerenke leide nicht an einer Geistes- oder Gemütskrankheit, er sei also nicht krank und es liege kein Schuldausschließungsgrund vor, wonach der Angeklagte in eine Psychiatrie eingewiesen werden müsste. Gleichwohl habe er abnorme Charakterzüge, die seine Taten erleichtern und begünstigen, jedoch nicht verursacht haben. Bei der Perfektion, mit der Pommerenke seine Morde ausgeführt habe, sei eine konkrete Tötungsabsicht vor der Tat nicht mehr nötig gewesen. Sie war bei dem Angeklagten vielmehr permanent vorhanden. Frauen seien für ihn lediglich Geschlechtsobjekte. Er habe nie versucht, seine Triebe zu beherrschen.
    In seinem Plädoyer forderte der Staatsanwalt für die vier vollendeten Morde und die zwölf Mordversuche insgesamt achtmal lebenslänglich. Dazu für insgesamt 20 weitere schwere Straftaten noch eine Gesamtfreiheitsstrafe von 156 Jahren sowie die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte auf Lebenszeit. Die kleineren Straftaten, wie Diebstahl etc., blieben aufgrund der Schwere der anderen Taten unberücksichtigt.
    » Dieser gefährliche Gewaltverbrecher muss hinter Schloss und Riegel und darf niemals mehr in Freiheit kommen, damit unsere Frauen und Kinder vor diesem Scheusal für immer sicher sind«, so der Oberstaatsanwalt. » Die Strafe müsse Vergeltung für die grausame Schuld, ein Mittel zu seiner Erziehung und eine Abschreckung für andere Verbrecher dieser Art sein. Ich kann mir nicht vorstellen, dass Pommerenke jemals begnadigt wird.«
    Doch wandte er sich gegen die Auffassung, mit Pommerenke hätte man » kurzen Prozess« machen müssen. Ein Rechtsstaat lasse dies unter keinen Umständen zu. Das Gerichtsverfahren und die Verwahrung des Täters sei zwar kostspielig, aber wenn es um die Werte wie Recht und Ordnung gehe, dürfe man nicht nach den Kosten fragen.
    Dass Pommerenke als Opfer seiner Umwelt zu bezeichnen sei, wie es eine bekannte deutsche Zeitung schrieb, sei völlig abwegig. Der Angeklagte habe in der Kriegs- und Nachkriegszeit kein härteres Schicksal als Millionen Deutsche erlitten. Pathetisch schloss der Oberstaatsanwalt sein Plädoyer mit den Worten:
    » Dieser Verbrecher muss ins Zuchthaus Bruchsal. Dort werden sich neun Tore hinter ihm schließen. In die neunte Hölle muss er hinunter und darf nie mehr heraus!«
    Auf den Angeklagten zeigend, rief er in den Gerichtssaal die Worte Homers:
    » So muss ein jeder enden, der solches tut!«
    In seinem Schlusswort führte Pommerenke aus, er fühle sich für seine Taten zwar verantwortlich, doch schränkte er diese Aussage sofort mit der Bemerkung ein, er sei überzeugt, dass alles was in der Welt und unter den Menschen geschehe, zwangsläufig sei und Naturgesetzen unterliege.
    » Ich bin davon überzeugt, dass ich so handeln musste«, sagte er. » Und deshalb kann ich auch nicht der Meinung sein, dass ich schlecht
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