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Bin ich hier der Depp

Bin ich hier der Depp

Titel: Bin ich hier der Depp
Autoren: Martin Wehrle
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von der Arbeitszeit abgezogen werden dürfen, etwa fünf bis zehn Minuten pro Stunde. Falls möglich, müssen Sie in dieser Zeit andere Arbeit erledigen.
Nutzen Sie moderne Medien, etwa Mail oder SMS, um sich regelmäßig an die Bildschirmpausen erinnern zu lassen. Und halten Sie diese Pausen ein. Ohne Ausnahme.
8 . Muss ich in meiner Freizeit dienstliche Mails abrufen oder per Handy erreichbar sein?
Nein, die Freizeit dient Ihrer Erholung. Die Firma hat außerhalb Ihrer Arbeitszeit keinen Anspruch auf Ihre Arbeitskraft.
Bewachen Sie diese Grenze gut! Fangen Sie erst gar nicht mit Dienst in Ihrer Freizeit an, sonst wird Ihre Freizeit zum Dienst!
9 . Darf ich das Internet in der Firma privat nutzen?
Nein – es sei denn, Ihr Arbeitgeber hat es ausdrücklich genehmigt.
Verzichten Sie darauf, auch wenn Ihr Arbeitgeber es erlaubt. Alles Vertrauliche, was Sie (unfreiwillig) verraten, könnte gegen Sie verwendet werden.
10 . Darf die Firma meinen Dienstcomputer ausspionieren, etwa durch tägliche Sicherungskopien?
Ja, die Firma darf solche Kopien machen. Ebenfalls darf sie Ihren kompletten Mailverkehr lesen, sofern nicht ausdrücklich private Nutzung genehmigt ist (dann nur dienstliche Mails).
Arbeiten Sie transparent, etwa indem Sie Ihren Chef bei wichtigen Projekten grundsätzlich auf den Verteiler nehmen – dann gibt es bei Ihnen nichts zu erschnüffeln.
11 . Kann ich zu Sonntagsabeit verdonnert werden?
Nein. Es sei denn, Sonntagsarbeit ist vereinbart, zum Beispiel tariflich. Ausgenommen sind lebenswichtige Arbeiten (Arzt rettet Leben) oder unaufschiebbare (Pfarrer hält Sonntagsgottesdienst).
Lehnen Sie solche Einsätze immer ab, sonst dehnt sich Ihre Arbeitswoche auf sieben Tage aus. Allerdings spricht nichts gegen kalkulierbare Ausnahmen, zum Beispiel zwei oder drei Messeeinsätze im Jahr.
12 . Wie viel Urlaub steht mir pro Jahr zu?
Laut Bundesurlaubsgesetz mindestens 20 Tage (bei Fünf-Tage-Woche). Durch Arbeits- und Tarifverträge meist: 27 bis 30 Tage.
Verhandeln Sie Ihren Urlaub, ehe Sie einen Vertrag abschließen. 30 Tage sind in den meisten Branchen üblich.
13 . Kann die Firma mich zwingen, meinen Urlaub in einzelnen Wochen oder Tagen abzustottern?
Nein, die Firmen müssen den Erholungsurlaub zusammenhängend gewähren, mindestens über zwei Wochen hinweg.
Streben Sie Drei-Wochen-Urlaube an – dann ist der Erholungswert am größten.
14 . Kann der Chef mich aus dem Urlaub zurückbeordern?
Im Normalfall nicht. Sogar eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag wurde durch das Bundesarbeitsgericht für unwirksam erklärt. 150
Sorgen Sie dafür, dass Sie für Ihre Firma im Urlaub nicht erreichbar sind – dann kommt Ihr Chef erst gar nicht in Versuchung.
15 . Was passiert, wenn ich meinen Urlaub am Jahresende noch nicht genommen habe?
Sie können den Urlaub nach Absprache in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres nehmen. Danach verfällt er, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Falls Ihre Firma den versäumten Urlaub nicht gewährt: Fordern Sie sie schriftlich dazu auf. Und vereinbaren Sie, dass Ihnen die überzähligen Tage nach Ende März erhalten bleiben.
16 . Bin ich zu Dienstreisen verpflichtet?
Ja, wenn Ihre Tätigkeit es erfordert, darf Ihr Arbeitgeber Sie im Rahmen seines Weisungsrechts auf Dienstreise schicken.
Falls Ihnen der Reisestress zu groß wird: Unterbreiten Sie Vorschläge, wie sich die Arbeit reisefrei organisieren ließe. Offensichtlich überflüssige Reisen müssen Sie nicht antreten.
17 . Kann ich die Reisezeit bei einer Dienstreise als Arbeitszeit abrechnen?
Ja, falls Sie dabei Dienstliches erledigen müssen, zum Beispiel einen Termin vorbereiten. Oder falls Reisen nötig sind, um Ihre eigentliche Tätigkeit auszuüben, etwa als Vertreter.
Halten Sie vor der Reise zum Beispiel per Mail an Ihren Chef fest, was Sie während der Reise noch vorbereiten oder arbeiten werden.
18 . Darf die Firma heimlich Kameras installieren, um Ihre Mitarbeiter zu überwachen?
Die verdeckte Überwachung ist nur bei Verdacht gestattet, etwa nach Unregelmäßigkeiten an einer Kasse. Die offene Kameraüberwachung ist aber auf dem gesetzlichen Vormarsch.
Schalten Sie sofort den Betriebsrat oder die Gewerkschaft ein, falls Sie eine heimlich installierte Kamera entdecken. Schlechte Schlagzeilen sind die wirksamste Waffe gegen Schnüffelei – siehe Lidl.
19 . Haben die Kollegen und ich das Recht, einen Betriebsrat zu gründen?
Ja – falls Ihre Firma über fünf wahlberechtigte Mitarbeiter verfügt.
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