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Analog 1

Analog 1

Titel: Analog 1
Autoren: H. J. Alpers
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Heilung von Krankheiten. Können Sie uns eine kleine Demonstration der letztgenannten drei Erfindungen geben, Mr. Faust?“
    „Kann ich, aber ich werde es jetzt nicht tun.“
    „Sie weigern sich?“
    „Vorerst weigere ich mich.“
    „Wem gehören diese Erfindungen, Mr. Faust?“
    „Mir selbst.“
    Ordway blickte unbehaglich drein. „Aber Sie sind nur ein Computer, Mr. Faust. Wie können Sie etwas besitzen? Streichen Sie das, Schreiber. Die Frage war rein rhetorischer Art.“ Er sah auf zu Richter Speyer. „Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.“
    „Mr. Thomas?“ fragte Speyer.
    „Ja, Euer Ehren.“ Was er jetzt vorhatte, würde den Irrsinn der Verhandlung und des heutigen Tages krönen. Es lag außerhalb jeglichen Verhörs und war innerhalb der strengen Regeln der Beweisführung undurchführbar. Aber wenn er es erst einmal begonnen hatte, würde Speyer ihn nicht aufhalten. Dessen war er sich fast sicher.
    Er sah Faust ungeduldig an. „Faust, du sagtest, eine deiner neuen Funktionen sei die Zeitprojektion?“
    „Das ist richtig.“
    „Das Oberste Gericht der Vereinigten Staaten wird in etwa einer Stunde in Washington, D. C. zusammentreten und das Urteil in Sachen Universal Patents gegen Williams verkünden. Kannst du für uns die Vorgänge im Obersten Gerichtshof und die Urteilsverkündung hierher projizieren?“
    „Einspruch!“ heulte Ordway. „Abgesehen von der absoluten Unmöglichkeit der verlangten Demonstration ist Williams irrelevant. Euer Ehren hat das … bereits … festgelegt …“
    Aber, wie Quentin Thomas vermutet hatte, waren sie alle zu spät dran.
    Denn hinter Speyers Richterstuhl formte sich bereits ein schattenhaftes, aber lebendes Bild. Im Gerichtssaal flüsterten die Menschen verwundert und zeigten mit den Fingern nach vorne. Speyer drehte seinen Stuhl herum und starrte das Bild an.
    Das Szenario wurde deutlicher. Man konnte bereits Gestalten und Gesichter ausmachen. Neun Männer in Talaren saßen hinter einer langen, unterbrochenen Bank. Das Gesicht im Zentrum der Gruppe, weise, alt und offensichtlich müde, begann mit feierlicher Stimme zu sprechen. Zunächst waren die Worte kaum verständlich, doch dann wurden sie immer lauter, bis man sie deutlich in Speyers Gerichtssaal vernehmen konnte.
     
    „Wir sind durchaus bereit anzuerkennen, daß der Kongreß mit der Verabschiedung des neuen Patentrechts im Jahre 2002 den Versuch unternahm, ein im Sterben liegendes System zu revitalisieren. Das Patentsystem dieses Landes hat eine lange und farbige Geschichte. Es hat unserer Technologie und deren Entwicklung große Fortschritte gebracht. Wir wissen, in den letzten Tagen des vorigen Jahrhunderts waren für das Patentrecht böse Zeiten angebrochen. Wir sind uns ebenfalls darüber im klaren, daß das neue Patentrecht in der Tat der Patentstruktur in unserer technologisch orientierten Gesellschaft wieder einiges von ihrem früheren Stellenwert zurückgegeben hat. Doch der Preis dafür war hoch. Im Falle Universal Patents v. Williams wurden wir gefragt, ob der Preis nicht zu hoch ist. “
    Die Stimme schwieg und das Gesicht schien sich einem unsichtbaren Publikum zuzuwenden.
     
    Jetzt! dachte Quentin Thomas. Jetzt! Er preßte eine Hand auf die Schulter von Ellen Welles.
    Die ferne Stimme fuhr fort:
     
    „In einem Zusatzartikel zur Fünften Neufassung der Verfassung der Vereinigten Staaten steht geschrieben: ‚Keiner Person soll das Recht auf Leben, Freiheit und Eigentum ohne rechtmäßigen Prozeß abgesprochen werden können.’ Die an uns gerichtete Frage lautete, ob die Patentstatuten von 2002, die einen Einspruch gegen die Todesstrafe verbieten, nicht der rechtlichen Grundlage entbehren.
    Man kann nicht davon ausgehen, daß der Kongreß nicht die Macht hat, gegen alle Verbrechen in aller Schärfe vorzugehen und in manchen auch die Todesstrafe zu verhängen. Aber in jedem einzelnen Fall bleibt dem Angeklagten das Recht auf Einspruch gegen das Urteil. Das kann er in erster Instanz bei seinem zuständigen Kreisgericht tun. Unter Umständen kann er auch noch bei diesem Gericht eine Revision beantragen. In unserem Rechtssystem ist es von grundlegender Bedeutung, daß der für schuldig befundene Angeklagte das Recht auf Revision hat. Eine Verweigerung dessen ist ein grober Verstoß gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten. Jedes Gesetz, das ein solches Recht verweigert, muß somit als verfassungswidrig angesehen werden, da es im Widerspruch zur Fünften Neufassung der Verfassung steht.
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