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Analog 1

Analog 1

Titel: Analog 1
Autoren: H. J. Alpers
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genannt werden, nicht Robert Morissey. Nach dem Gesetz ist das Patent ungültig, wenn der Name des Erfinders nicht korrekt wiedergegeben ist.“ Er setzte sich. Das war alles. Nun war es an Speyer zu entscheiden, und wie dieser entscheiden würde, daran hatte er nicht die geringsten Zweifel.
    „Nun denn“, sagte Speyer. „Ich werde Mr. Ordways Ersuchen nach einem höchstrichterlichen Urteilspruch nachgeben. Dies ist ein komplizierter Fall, der einer gründlichen Analyse bedarf. Und doch ergibt sich im Licht einiger klarer Grundsätze nur eine mögliche Lösung. Erstens: Nach dem neuen Patentrecht besteht eine Schuld grundsätzlich immer dann, wenn eine Anklage erhoben wird. Es obliegt dem Angeklagten, den Gegenbeweis zu erbringen. Er muß verdeutlichen können, daß er keine Patentverletzung begeht oder das Produkt zur Zeit der Patentierung öffentliches Eigentum war oder, daß der Name des Erfinders falsch angegeben war. Jeder Punkt würde das Patent ungültig machen. Der Angeklagte gestand jedoch, die fragliche Erfindung herzustellen. Was die beiden anderen Punkte betrifft, so habe ich mir alle Zeugenaussagen sorgfältig angehört und bin zu der Überzeugung gekommen, daß das Produkt zur Zeit der Patentierung nicht öffentliches Eigentum war. Was dies anbelangt, so ist keine Ermächtigung ausgestellt, die es der Öffentlichkeit erlauben würde, sich das Spinnengewebe zunutze zu machen, selbst wenn die Substanz des Klägers oder des Angeklagten mit der Spinnenseide der Spinne Atropos identisch sein sollte. Und was die Person des Erfinders anbelangt, so kam das Gericht zu der Auffassung, daß dies nur Mr. Morissey sein kann, da sie von einem Gerät gemacht wurde, das er erfunden hat, nämlich von dem Computer mit Namen Faust. Ich sehe keinen Grund, warum man die Geschworenen mit offensichtlich geklärten Fragen belasten sollte. Es geht ausschließlich noch um einige rechtliche Fragen. Daher gebe ich dem Ersuchen des Klägers statt. Ich ordne an, die Produktion der Substanz Fiber K ab sofort einzustellen, und bestimme weiterhin, daß für die bisher entstandenen Schäden Wiedergutmachung zu zahlen ist.“
    Quentin Thomas fühlte sich elend. Er konnte kaum atmen. Und wie nahm Ellen Welles das auf? Er konnte es nicht über sich bringen, sie anzusehen. Er unterdrückte ein Seufzen.
    Speyer drehte seinen Stuhl herum und betrachtete die Geschworenen. „Wir danken den Geschworenen und entlassen sie hiermit. Gerichtsdiener, bitte führen Sie die Herrschaften hinaus.“
    „Bleibt ein Letztes“, sagte Speyer. Er betrachtete Ellen Welles mit glitzernden Augen. „Möchte die Optierende sich bitte erheben?“
    Thomas half Ellen Welles auf die Beine.
    „Mrs. Welles“, fuhr Speyer fort, „ich werde Ihnen jetzt den Paragraphen 309 des Patentrechts von 2002 verlesen:
    ,Wird der Angeklagte für schuldig befunden, wird der Optierende (wie zuvor festgelegt) aufgefordert, acht Flüssigkeitsunzen Wasser, in denen ein Gramm Kaliumzyanid gelöst wurde, zu trinken. Weigert sich der Optierende zu trinken, so wird er von Personen, die das Gericht beruft, gewaltsam festgehalten, und ihm werden intravenös fünf Kubikzentimeter besagter Kaliumzyanidlösung injiziert.’
    Haben Sie verstanden, was ich gerade vorgelesen habe, Mrs. Welles?“ fragte Speyer.
    Die Maske wurde leicht gesenkt.
    „Die Optierende anerkennt die Vorschriften“, wandte Speyer sich daraufhin an den Schreiber. „Mrs. Welles, wollen Sie die Flüssigkeit trinken, oder sollen wir sie injizieren?“
    Sie flüsterte etwas.
    „Sprechen Sie lauter“, befahl Speyer barsch. „Der Schreiber kann Sie nicht verstehen.“
    „Mrs. Welles sagt, sie wird die Flüssigkeit trinken“, antwortete Thomas an ihrer Stelle.
    „Nun gut.“ Der Richter holte einen winzigen goldenen Schlüssel aus seiner Innentasche und schloß den Glaskasten auf. Er rümpfte die Nase. Ein kaum wahrnehmbarer Geruch – war es Ammoniak? – strömte heraus.
    Eine Krankenschwester trat vor, gefolgt von zwei Pflegern, die eine Bahre vor sich her karrten.
    Großer Gott, dachte Thomas – um sie aufzufangen, wenn sie fällt.
    Richter Speyer gab der Schwester die verschlossene Packung mit der Spritze. Sie riß die sterile Verpackung auf, tauchte die Nadel in die Lösung und entnahm die genau festgelegte Menge.
    Speyer lächelte in die ungefähre Richtung von Ellen Welles. „Nur für den Fall, daß Sie Ihre Meinung hinsichtlich des Trinkens noch ändern sollten. Würden Sie jetzt bitte vortreten?“ In
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