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Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben

Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben

Titel: Wege zu einem humanen, selbstbestimmten Sterben
Autoren: Unknown
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in Würde zu sterben. Auf
diese Wege wird im weiteren Verlauf des Buches nicht mehr eingegangen,
weil Ärzte Auskunft geben können und mittlerweile zwischen Ärzten und Patienten
darüber immer häufiger Offenheit herrscht.
     
    1.
Sterbebegleitung kann manchmal ohne weitere Maßnahmen zu einem selbstbestimmten
Sterben führen. Mit dem Begriff der Sterbebegleitung werden, im Sinne des
Ethikrates, Maßnahmen zur Pflege und Betreuung von Todkranken und Sterbenden
bezeichnet. Dazu gehören die körperliche Pflege, das Lindern von Hunger- und
Durstgefühlen, das Mildern von Übelkeit, Angst, Atemnot, aber auch menschliche
Zuwendung und seelsorgerischer Beistand. Das Ziel muss sein, die Fähigkeit des
Patienten, den eigenen Willen auch in der Sterbephase zur Geltung zu bringen,
und so lange zu erhalten, wie es medizinisch möglich ist.
    Wenn Menschen erfahren, dass
sie so krank sind, dass sie in absehbarer Zeit sterben könnten, beschließen
fast alle, jede noch mögliche Behandlung in Anspruch zu nehmen, auch
Behandlungen, die nur eine kleine Heilungschance versprechen. Wenn eine
Genesung ausbleibt, geht die auf Heilung ausgerichtete Behandlung in eine
schmerzlindernde palliative Behandlung über. Nicht selten geschieht das ganz
allmählich und für den Patienten unmerklich. Bei Krebs zum Beispiel kann eine
Bestrahlung oder Chemotherapie manchmal in heilender Absicht begonnen, aber in
einer späteren Phase der Krankheit nur noch palliativ fortgeführt werden.
Heilung ist dann nicht mehr möglich, aber die Bestrahlung oder Chemotherapie
dient nun dazu, den Krankheitsverlauf zu verzögern. Auch wenn der Arzt hierüber
informiert, ist das dem Patienten nicht immer bewusst, weil er oft nicht bereit
ist, die Hoffnung auf Heilung aufzugeben.
    Palliative Pflege ist ein
relativ neues medizinisches Spezialgebiet, das sich nicht nur um die
Schmerzbekämpfung kümmert, sondern genauso um andere Beschwerden, die mit der
letzten Lebensphase einhergehen. 3 Menschen, die an einer tödlichen und aussichtslosen Krankheit leiden und die
eine Heilung auch nicht mehr anstreben, brauchen generell palliative Pflege und
haben auch ein Recht darauf. Gute palliative Pflege ist eine Bedingung, damit
Patienten freiwillig — und nicht unter dem Druck unerträglicher Symptome —
darüber entscheiden können, ob sie ihr Sterben noch hinauszögern oder
beschleunigen möchten.
    2.
Sterbenlassen kann ein anderer Weg zum selbstbestimmten Sterben sein. Der
Ethikrat spricht von Sterbenlassen statt von „passiver Sterbehilfe”,
wenn eine lebensverlängernde medizinische Behandlung unterlassen wird und
dadurch der durch den Verlauf der Krankheit bedingte Tod früher eintritt als
dies mit der Behandlung aller Voraussicht nach der Fall gewesen wäre. Das
Unterlassen kann darin bestehen, dass eine lebensverlängernde Maßnahme erst gar
nicht eingeleitet wird; es kann auch darin bestehen, dass eine bereits
begonnene Maßnahme nicht fortgeführt oder durch ein aktives Eingreifen beendet
wird. Selbstverständlich muss Sterbenlassen mit Sterbebegleitung, wie oben
angedeutet, kombiniert werden, um human und in Würde zu sterben.
    Einige Patienten, die sich
bewusst sind, dass sie eine tödliche Krankheit haben, beschließen gleich, sich
einer vom Arzt vorgeschlagenen und auf Heilung ausgerichteten Behandlung zu
verweigern. Sie bitten lediglich um palliative Pflege. Andere beginnen zwar mit
der vorgeschlagenen Therapie, beschließen aber nach einiger Zeit, sie zu
beenden, weil die Behandlung sie zu stark belastet und die Chance auf Heilung
recht klein ist. Doch auch ein Patient, der jede Behandlung verweigert oder
beschließt, die Behandlung abzubrechen, hat das Recht auf palliative Pflege.
Niemand ist verpflichtet, sich erst behandeln zu lassen, auch wenn manche
Patienten das annehmen. Ärzte tun sich manchmal schwer damit, wenn jemand eine
Behandlung verweigert, von der sie als Arzt annehmen, dass sie gute Chancen auf
Heilung bieten würde. Aber jeder Patient, der zurechnungsfähig und gut
informiert ist, hat das Recht, eine ihm angebotene Behandlung zu verweigern,
auch wenn der behandelnde Arzt mit diesem Entschluss nicht einverstanden ist.
    3.
Medizinische Therapie am Lebensende ist oft notwendig, um in Würde aus dem
Leben zu gehen. Zu den Therapien am Lebensende zählt der Nationale
Ethikrat alle medizinischen Maßnahmen, einschließlich palliativ-medizinischer,
die in der letzten Phase des Lebens erfolgen, mit dem Ziel, Leben zu verlängern
und Leiden zu
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