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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
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anzuvertrauen. Sie haben Angst, wenn sie in den Augen der Mitschüler erst einmal als „Petze“ dastehen, würde alles noch schlimmer – was bei ungeschicktem Agieren von Eltern und Lehrern auch passieren kann.
    Das heißt natürlich nicht, dass Sie untätig bleiben sollen, im Gegenteil:
    Wie Sie vorgehen sollten, wenn Ihr Kind Opfer von Cyber-Bullying ist
Schimpfen Sie Ihr Kind nicht, wenn es Ihnen erst spät von einem bereits länger andauernden Mobbinggeschehen berichtet. Versuchen Sie, ruhig zu bleiben, zu trösten und aufzubauen.
Sichern Sie zunächst Beweise, indem Sie Screenshots (Kopien der Bildschirmanzeige) machen. Sie erstellen die Kopie über ALT + DRUCK und können sie dann über das Snipping Tool (ab Windows 7) oder über die Tastenkombination STRG + V in Word oder ein Grafikprogramm einfügen und speichern.
Melden Sie dann den Vorfall dem Betreiber des Sozialen Netzwerks und verlangen Sie, dass die beleidigenden Inhalte aus dem Profil Ihres Kindes entfernt werden.
Die meisten Plattformen ermöglichen auch das Blockieren von Nachrichten bestimmter Nutzer; diese Funktion sollten Sie ebenfalls nutzen.
Bei Facebook kann Ihr Kind auch einstellen, Postings welcher Absender überhaupt für andere Leser sichtbar sein sollen. Wenn Sie hier zuerst „benutzerdefiniert“ und dann „nur ich“ angeben, können andere Leser die Schmutzkampagne zumindest nicht direkt im Profil Ihres Kindes mitverfolgen.
Wenden Sie sich mit den dokumentierten Angriffen an die Schule Ihres Kindes. Selbst wenn der oder die Täter über das Internet nicht eindeutig identifizierbar sind, weiß Ihr Kind ja, von wem es in der Schule gemobbt wird.
Eine gute Schule schaltet dann einen Schulpsychologen ein und ergreift Maßnahmen, um das Klassenklima zu verbessern. Wichtig ist, dass es zunächst nicht um Schuldzuweisungen und Strafen geht, sondern um eine gemeinsame Aufarbeitung des Geschehens.
Erst wenn das alles nichts nutzt bzw. wenn es sich um extreme Vorfälle handelt, sollten Sie sich an die Polizei wenden.
Rechtlich ist Cybermobbing ein Cocktail verschiedener Straftaten
    Darüber machen sich mobbende Jugendliche natürlich keine Gedanken, aber wenn sie andere im Internet beschimpfen (Beleidigung), abwertende Kommentare oder Behauptungen über sie posten (üble Nachrede, Verleumdung), Fotos und Filme von ihnen ins Internet stellen (Verletzung des Rechts am eigenen Bild), haben sie schon einen bitteren Cocktail aus Antragsdelikten zusammengerührt:
Heimliche Tonaufnahmen, z. B. im Unterricht, gelten als „Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“ (§ 201 StGB),
Bild- und Filmaufnahmen auf der Toilette, in der Umkleidekabine oder in anderen sehr privaten Situationen sind eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§ 201a).
Endgültig Schluss mit lustig ist dann bei Drohungen mit Straftaten nach dem Motto: „Wenn du deinen Eltern was sagst, schlage ich dich zusammen!“ Das gilt als Bedrohung (§ 241 StGB).
Kommt es unter Gewaltandrohung zu sexuellen Übergriffen, ist das Nötigung (§ 240 StGB), und wird die angekündigte Prügelattacke tatsächlich umgesetzt, ist das Körperverletzung (§ 223 StGB) oder Beteiligung an einer Schlägerei (§ 231 StGB).
    Bedrohung, Nötigung und Körperverletzung fallen nicht mehr unter Dummejungenstreiche oder pubertätsbedingte Ausfallserscheinungen, auch nicht mehr unter die vergleichsweise harmlosen Antragsdelikte, sondern das sind so genannte Offizialdelikte, die von Amts wegen verfolgt werden.
    Interview mit Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht in Düsseldorf

    Von welchen Internet-Straftaten sind Ihrer Erfahrung nach Jugendliche am häufigsten als Opfer und als Täter betroffen?
    Opfer sind sie vielfach bei Abo-Fallen, die derzeit vor allem über Android-Apps gestellt werden. Auch Mobbing, Stalking und sexuelle Belästigung kommen oft vor, wobei reale sexuelle Übergriffe, die im Internet angebahnt wurden, Ausnahmefälle bleiben.
    Wann sollten Jugendliche bzw. Eltern sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten? „Lohnt“ sich das überhaupt wegen einer Beleidigung oder sexueller Anmache?
    Man sollte immer Anzeige erstatten, wenn man glaubt, Opfer einer Straftat geworden zu sein. Sie sollten sich auch nicht abwimmeln lassen, wenn ein Polizist meint, es handle sich um eine Bagatelle oder die Strafverfolgung lohne nicht, weil dabei sowieso nichts herauskomme.
    Es ist nicht Sache der Polizei, zu entscheiden, ob eine Straftat vorliegt – außer
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