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Was macht mein Kind im Netz

Was macht mein Kind im Netz

Titel: Was macht mein Kind im Netz
Autoren: Barbara Kettl-Roemer
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einer Gefängnisstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden, bei Verleumdung können es sogar bis zu fünf Jahre sein, wobei jugendliche Täter nicht mit Gefängnis, sondern mit „Erziehungsmaßnahmen“ rechnen müssen (lesen Sie dazu auch das Interview am Ende dieses Kapitels).
    Oft ist es sinnvoll, zusätzlich die Lehrer zu informieren und den Schulpsychologen einzuschalten, damit das Thema im Klassenverband aufgearbeitet werden kann.
Handy-Fotos und Filme im Internet ziehen oft weite Kreise
    Ein Handy-Foto ist schnell gemacht und schnell verschickt – oft wäre es aber besser, vor dem Versenden noch mal nachzudenken.
    Wenig nachgedacht hatte offenbar ein 14-Jähriger Realschüler aus unserer kleinen Marktgemeinde. Er wollte eine von ihm verehrte Mitschülerin beeindrucken, fotografierte zu diesem Zweck sein eigenes erigiertes Geschlechtsteil per Handy und schickte der Angebeteten das Bild. Diese war verständlicherweise wenig entzückt, hatte aber nichts Besseres zu tun, als das Foto nebst Absenderangabe auf ihrer Facebook-Pinnwand zu veröffentlichen. Von dort verbreitete es sich rasend schnell im virtuellen Freundeskreis. Über den 14-Jährigen wurde auf dem Pausenhof so viel gekichert, dass schließlich mehrere Lehrer die Sache mitbekamen – denen das Penisporträt ebenfalls gezeigt wurde. Die Eltern des Hobbyfotografen erfuhren wohl als Letzte von der Affäre.
    Allgemein beliebt ist auch das „Dekorieren“ von betrunkenen Jugendlichen auf Partys, die dann fotografiert und ins Netz gestellt werden, sei es in einem Sozialen Netzwerk oder in einem privaten Blog. Manche dieser Bilder sind lustig, etwa wenn ein im Rausch eingeduselter Jüngling über und über mit Kronkorken „geschmückt“ wird. Andere, die ich gesehen habe, sind schon ziemlich obszön, etwa wenn der Volltrunkene nackt ausgezogen, bis in sehr intime Gegenden mit einem Edding „beschriftet“ war und ihm leere Flaschen in diverse Körperöffnungen gesteckt worden waren.
    Mit Filmen kann man andere sogar noch besser bloßstellen. So filmte ebenfalls in unserer Gegend ein Zwölfjähriger mit seinem Handy den neunjährigen Nachbarsjungen von draußen durch das Toilettenfenster beim Wasserlassen und verbreitete den Film per Bluetooth an Mitschüler weiter. Der Neunjährige wurde im Pausenhof ausgelacht und wegen seiner Penisgröße gehänselt.
    Der Jugendsachbeamte unserer Polizeiinspektion erzählte von einem noch krasseren Fall: Ein 15-Jähriger filmte während des Unterrichts eine Mitschülerin, deren Aussehen nicht unbedingt den herrschenden Schönheitsidealen entsprach. Er schnitt aus den Aufnahmen recht privater Tätigkeiten wie Nasebohren, sich Kratzen oder Kaugummikauen einen Film zusammen, den er mit „Urwaldgeräuschen“ unterlegte und unter dem Titel „Das Tier“ bei YouTube einstellte. Er und seine Schulfreunde fanden das unglaublich witzig. Wie dem Mädchen zumute war, als es den Film zu sehen bekam, mag man sich gar nicht vorstellen. Seine Eltern erstatteten Anzeige und zwangen den 15-Jährigen, den Film bei YouTube zurückzuziehen – aber natürlich hatte der sich bereits so weit unter den Mitschülern verbreitet, dass jeder, der ihn noch sehen wollte, ihn auch sehen konnte.
    Negative Schlagzeilen machten Handyfilme und -fotos in der Presse im Zusammenhang mit dem so genannten „Happy Slapping“, bei dem Jugendliche sich prügeln oder andere zusammenschlagen, um entsprechende Filme drehen zu können, die sie dann stolz weiterverbreiten. Laut JIM-Studie 2011 hatte rund ein Viertel der befragten Jugendlichen schon einmal mitbekommen, dass eine Prügelei gefilmt wurde.
    Nach solchen Vorfällen in den Allgäuer Städten Immenstadt und Kaufbeuren im Jahr 2006 wurden erst zehn Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren vor dem Jugendgericht angeklagt und zu diversen Erziehungsmaßnahmen verurteilt, dann erließ der Freistaat ein Handyverbot an Schulen. In Bayern dürfen Handys zwar noch zur Schule mitgebracht, aber während der Schulzeit nicht angeschaltet werden. Das kann man übertrieben finden, und natürlich ist ein Verbot noch nicht dasselbe wie seine Durchsetzung, aber es mahnt doch zu ein wenig Handy-Zurückhaltung auf dem Schulgelände.
    Auch Gewalt- und Pornovideos werden unter Jugendlichen gar nicht so selten getauscht. Laut JIM-Studie 2011 haben 80 Prozent der Jugendlichen schon einmal gehört, dass es das gibt, 21 Prozent gaben an, ein Bekannter habe schon einmal ein solches Video erhalten und vier Prozent hatten schon
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