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Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen

Titel: Vorzeitig in Rente - Keine Frage offen
Autoren: Detlef Pohl
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beantragen
    Das Geld von der Krankenkasse fließt maximal bis zur 78 Krankheitswoche, also 1,5 Jahre. Wer dann immer noch krank ist, sollte Erwerbsminderungsrente beantragen. Dann wechselt wieder der Geldgeber: Die Rentenkasse springt ein (vgl. Seite 150 f.).
    Der Anspruch auf Krankengeld endet, wenn Sie Rente wegen voller Erwerbsminderung, volle Altersrente, Vorruhestandsgeld oder Ruhegeld erhalten. Krankengeld wird um die Renten-Höhe gekürzt, wenn Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Teilrente wegen Alters gezahlt wird.

Kann ich aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in Altersrente geschickt werden?
    Kaum noch. Zunächst kommt bei lang andauernder Krankheit oder Behinderung die Erwerbsminderungsrente der Rentenkasse in Betracht – unabhängig vom Alter (vgl. Seite 154 f.). Für Jahrgänge 1961 und älter gibt es sogar die höhere Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente (vgl. Seite 152 f.).
    Schwerbehinderte
    Altersrente bekommt man aus gesundheitlichen Gründen meist erst ab der Regelaltersgrenze. Selbst Schwerbehinderte bleiben meist bei der Erwerbsminderungsrente, ehe es zum »normalen« Ruhestand den Wechsel zur Altersrente gibt.
    Vorzeitige Rente für Schwerbehinderte:
Voraussetzung: mindestens 50 Prozent Behinderung.
Erwerbsminderungsrente: ab 63 ohne Abschlag (Jahrgang 1952 und älter) oder ab 60 (mit 10,8 Prozent Abschlag).
Altersrente: ab 65 bzw. 67 mit den zuvor schon bestehenden Abschlägen.
Ausnahme: kein Abschlag bei Vertrauensschutz.
    Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte
    Vorzeitige Altersrente für Schwerbehinderte erhält, wer bei Beginn der Rente schwerbehindert oder -bei Geburtsjahrgängen 1950 und älter – berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht war. Voraussetzung: Sie haben es auf mindestens 35 Jahre Versicherungszeit (Wartezeit) gebracht. Allerdings kommt es auf das Geburtsdatum an: Je älter, desto bessere Regelungen sind drin:
    Wer vor 1952 geboren wurde, hat Glück im gesundheitlichen Unglück: Er erhält ab 63 Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschläge. Vorzeitig ab 60 können Sie mit einem Abschlag von 10,8 Prozent in Rente gehen.
    Vertrauensschutz
    Sie können ohne Abschlag ab 60 in Rente gehen, wenn Sie bis zum 16.11.1950 geboren sind und am 16.11.2000 schwerbehindert oder berufs- oder erwerbsunfähig nach dem bis 2000 geltenden Recht waren.
    Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 steigt die Altersgrenze für Altersrente für Schwerbehinderte ohne Abschlag stufenweise auf 65. Vorzeitige Rente ist zwar erlaubt, wird aber mit Abschlag bestraft (vgl. auch Seite 16 f.).
    Wer vor 1955 geboren ist, vor 2007 mit seinem Arbeitgeber Altersteilzeit vereinbart hatte und Anfang 2007 schwerbehindert war, genießt Vertrauensschutz und kann weiterhin mit 63 ohne Abschlag Altersrente für Schwerbehinderte erhalten. Unter diesen Umständen ist sogar schon Altersrente ab 60 drin, allerdings nur mit lebenslänglich 10,8 Prozent Abschlag.

Ein Jahr arbeitsunfähig – welche private Versicherung hilft?
    Im Prinzip die Krankentagegeld- oder die Krankenhaustagegeld-Versicherung, die auch Kassenpatienten abschließen können.
Krankentagegeld: Kommt für Verdienstausfall bei Krankheit auf (bei Angestellten ab dem 43. Tag). Erstattet wird maximal die Differenz zwischen Netto-Einkommen und Krankenkassen-Krankengeld. Erwägenswert für Unternehmer und gut verdienende Angestellte.
Krankenhaustagegeld: Überbrückt finanziell die Zeit im Krankenhaus. Erstattet wird jede vertraglich vereinbarte Summe. Nützlich für Unternehmer und Alleinerziehende.
    Krankentagegeld
    Krankentagegeld wird bei Arbeitnehmern erst gezahlt, wenn 6 Wochen Lohnfortzahlung vorüber sind. Auch darf das privat versicherte Krankentagegeld maximal die Lücke zwischen gesetzlichem Krankengeld und Nettoentgelt auffüllen. Man kann sich also durch Versicherung nicht reicher machen als ohne Police.
    Für wen Krankentagegeld lohnt
    Krankentagegeld lohnt vor allem für Angestellte, die brutto mehr als 3.600 Euro verdienen (Stand: 2008). Hört nach 6 Wochen Krankheit die Lohnfortzahlung auf, steht ihnen zwar Krankengeld von der Kasse zu, doch daswird nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze gezahlt (vgl. Seite 154 f.).
    So groß ist der Verdienstausfall für Besserverdiener (Beispiel):
    Bruttogehalt
4.250
Euro
Nettogehalt
2.550
Euro
Krankengeld (max. 90 % vom Netto)
2.295
Euro

Sozialversicherungsbeitrag
(gesamt: 12,45 Prozent von 2.295)
–286
Euro
tatsächliches
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