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Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers

Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers

Titel: Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers
Autoren: Josef Wilfling
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Kleinigkeit, herauszufinden, wann und wo sich diese Teilnehmer anschließend einloggt hatten. Der Weg ließ sich zeitgenau verfolgen bis zu einem großen Wiesengrund stück in der Nähe von Freising, wo diese Großfami lie lagerte. Da Christine L. um 16.00 Uhr noch lebte, konnte man schon jetzt davon ausgehen, dass diese Leute als Täter ausschieden. Unser Opfer war also definitiv nicht von irgendwelchen ominösen »krimi nellen Elementen« getötet worden, sondern von jemandem, den es kannte, den es an sich heranließ und dem gegenüber es arg- und wehrlos war.
    Dann ging es Schlag auf Schlag. Während ich Peter L. gerade erklärte, dass sich sein Verdacht wohl im Sande verlaufen dürfte, kam jener akribi sche Beamte vom Erkennungsdienst zum Präsidium, der bereits die erste Spurensicherung an Peter L. vorgenommen hatte. Er bat, mich kurz sprechen zu dürfen. Ich unterbrach die Vernehmung und ging nach draußen.
    Dass sich dieser Kollege nicht damit zufriedengegeben hatte, die sichergestellte blutbesudelte Sportkleidung des Peter L. nur äußerlich zu begutachten, sondern sie ganz gründlich zu untersuchen, überraschte mich nicht. Erkennungsdienstbeamte müssen besonders akribisch arbeiten.
    Das rechte Hosenbein sei ihm aufgefallen, meinte er. Im Bereich des Schienbeins fänden sich Beschädigungen, die seiner Meinung nach neu sein dürften. An der Innenseite habe er leichte Blutspuren festgestellt, die aber nicht vom Opfer stammen könnten. Denn wenn diese Blutspuren durch den Stoff nach innen gesickert wären, musste sich auch Blut an der Außenseite befinden, und zwar genau an dieser Stelle. Das war aber nicht der Fall. Also fragte er, ob er sich einmal die Beine von Peter L. ansehen dürfe.
    Als wir dann in mein Büro zurückkamen und ich Peter L. bat, aufzustehen und die Hosenbeine hoch zuziehen, zeigte er eine deutliche Reaktion, die selbst einem Laien nicht verborgen geblieben wäre. Er wurde verlegen und noch blässer, als er ohnehin schon war. Wortlos stand er auf, zog die Hosenbeine der Trainingshose hoch, und dann kamen sie zum Vorschein: frische, deutliche Hautabschürfungen am rechten Schienbein, die unterhalb des Knies begannen und eine Handbreit oberhalb des Fußgelenks endeten.
    »Wie ist das passiert, Herr L.?«, fragte ich ihn.
    »Ach ja, das ist nicht schlimm, ich bin beim Laufen gestolpert und hingefallen.«
    »Wo denn genau?«
    »Auf dem Schotterweg von der Kugler-Alm zum Forsthaus Wörnbrunn«, antwortete er wie aus der Pistole geschossen.
    »Aber warum sind Ihre Knie nicht aufgeschürft? Wenn man stürzt, schürft man sich doch eher die Knie auf als die Schienbeine. Oder?«
    Peter L. schwieg. Damit war der Punkt erreicht, an dem ich es nicht mehr verantworten konnte, ihn länger als Zeugen zu behandeln. Noch wussten wir nicht, wie und wodurch diese eigenartige Verletzung entstanden sein konnte, waren aber sicher, dass sie nicht von einem Sturz auf einem gut präparierten Schotterweg herrührte. Er log. Also musste die Verletzung im Zusammenhang mit der Tat stehen. In welchem, würde noch zu ermitteln sein.
    Nachdem Peter L. die fotografische Sicherung der Verletzung wortlos über sich hatte ergehen lassen und der Erkennungsdienstbeamte wieder gegangen war, eröffnete ich ihm ruhig und sachlich, dass er ab sofort als Beschuldigter gelte. Auch wenn er als Jurist fach- und sachkundig war, wies ich ihn trotzdem darauf hin, dass er das Recht habe, jede weitere Aussage zu verweigern oder einen Anwalt hinzuzuziehen.
    Peter L. sank in sich zusammen. Er nahm diese Belehrung so gefasst auf, als habe er schon darauf gewartet. Anscheinend wusste er selbst, dass ich gar keine andere Wahl hatte, als ihn unter diesen Bedingungen als Beschuldigten zu behandeln. Weder legte er Widerspruch ein, noch zeigte er sich empört. Scheinbar stoisch nahm er hin, was er offenbar für unvermeidlich hielt. Ich fragte ihn, ob er seine bisherigen Angaben, die er als Zeuge gemacht hatte, weiterhin aufrechterhalte und auch zum Gegenstand seiner Beschuldigtenvernehmung mache oder sie für nichtig erklären wolle. Er antwortete resigniert, darüber müsse er erst nachdenken. Mit leiser Stimme bat er um Verständnis, dass er momentan keine Angaben mehr machen wollte, auf die Hinzuziehung eines Kollegen verzichtete er jedoch.
    Es herrschte eine bedrückende Atmosphäre im Raum. Niemand sagte etwas in den nächsten Minuten, und man hätte eine Stecknadel fallen hören können. Die Protokollführerin verließ das Zimmer, es war
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