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Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers

Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers

Titel: Unheil - Warum jeder zum Moerder werden kann Neue Faelle des legendaeren Mordermittlers
Autoren: Josef Wilfling
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nicht rational, wenn man aufgeregt ist. Außerdem habe ich nachgeschaut, sonst hätte ich meine Frau nicht gefunden. Dass mich Fritz dazu aufgefordert hat, daran kann ich mich überhaupt nicht erinnern. Er ist ein recht ungeduldiger Mensch, der mich noch zusätzlich nervös machte. Schließlich war er genauso aufgeregt wie ich.«
    U nser Zeuge, der Lehrer, beschrieb die Auffindungs situation so präzise und anschaulich, dass man sich geradezu bildlich vorstellen konnte, wie die Sache abgelaufen war. Er selbst sei oben an der Kellertreppe stehen geblieben und habe sich gewundert, warum Peter L. erst durch den ganzen Keller rannte und sogar in der Sauna nachschaute. Zumal diese dunkel und demnach gar nicht in Betrieb sein konnte. Dann sei Peter zurückgekommen und habe sofort wieder nach oben gewollt. »Warum schaust du denn nicht im Waschraum nach?«, fragte ihn deshalb unser Zeuge.
    Daraufhin habe Peter L. auffallend zögerlich und ganz vorsichtig die Tür geöffnet, einen ebenso vorsichtigen Blick hineingeworfen und im selben Augenblick auch schon laut aufgeschrien. Dann sei er in den Raum gegangen, während er selbst ebenfalls nach unten lief und dort diese schreckliche Szene entdeckte. Alles sei voller Blut gewesen. Peter habe sich regelrecht auf seine Frau geworfen und immer wieder ihren Namen gerufen, aber ihren Kopf habe er nicht hochheben oder überhaupt berühren können, denn davon konnte man nicht einmal mehr etwas erkennen. Man habe sofort gesehen, dass Christine L. tot war. Er wisse nicht mehr, warum, doch er habe Peter daraufhin gepackt und regelrecht hochgerissen, ihn aus dem Raum gezerrt und nach oben verfrachtet. Und dann den Notruf der Polizei angerufen. Während Peter in der Küche saß, kam die Frau des Lehrers und brachte die beiden Mädchen so aus dem Haus, dass sie von alldem nichts mitbekamen. Die Mädchen seien nach wie vor fröhlich und unbeschwert gewesen.
    I nzwischen war es weit nach Mitternacht. Peter L. wurde immer unsicherer und verwickelte sich mehr und mehr in Widersprüche. Längst hatte ich nicht mehr den souveränen Juristen vor mir, sondern einen verunsicherten, um Erklärungen ringenden, nervösen Tatverdächtigen, dem jede Selbstsicherheit abhanden gekommen schien. Jedenfalls näherten wir uns dem Punkt, wo ich ihn nach pflichtgemäßem Ermessen vom Zeugen zum Beschuldigten würde machen müssen. Denn Beschuldigte haben mehr Rechte als Zeugen. Während sich Letztere wie bereits erwähnt strafbar machen können, wenn sie nicht die Wahr heit sagen, dürfen Beschuldigte lügen, so viel sie wol len, um sich nicht selbst belasten zu müssen.
    Allein die Tatsache seines auffälligen Verhaltens bei der Suche nach der Vermissten und der Auffin dung der Leiche reichte allerdings nicht, um Peter L. eines Tötungsdelikts beschuldigen zu können. Zumindest konnte ich mir nicht vorstellen, dass der Staatsanwalt auf dieser Basis einen Haftbefehl beantragen würde. Aber wenn man erst einmal die richtige Spur aufgenommen hat, findet man meistens auch den passenden Weg zum Ziel.
    Während ich vorsichtig versuchte, meinem Gegen über zu erklären, dass unsere bisherigen Einschätzungen eher auf eine Beziehungstat hindeuteten, kam ein weiterer wichtiger Punkt hinzu. Die Spezialisten des Landeskriminalamts konnten eine erste Auswertung jener Funkzelle vorlegen, in die sich sämtliche Mobiltelefone einloggen mussten, die im Bereich des Tatorts benutzt wurden. Dafür war es erforderlich, dass auch telefoniert wurde. Tatsächlich waren mehrere unterschiedliche Rufnummern gespeichert, die verschiedenen Personen mit unterschiedlichen Vornamen, aber einheitlichem Familiennamen zugeordnet werden konnten. Diese gehörten wohl zweifelsfrei jener ethnischen Minderheit aus dem osteuropäischen Raum an, und waren mehreren Anwohnern aufgefallen. Nachweislich hatten sich einige dieser Leute in Tatortnähe aufgehalten, was zunächst den Verdacht von Peter L. zu bestätigen schien. Wenn da nicht der Zeitfaktor gewesen wäre. Kann man doch minutengenau feststellen, wann sich jemand in einer bestimmten Funkzelle eingeloggt hat. Bei allen vier un terschied lichen Mobilfunknummern stand zweifelsfrei fest, dass ihre Besitzer sich genau in der Zeit zwischen 14.15 Uhr und 14.55 Uhr im Bereich des Tatorts auf gehalten hatten. Nach 15.00 Uhr gab es von keinem dieser Teilnehmer mehr ein Gespräch in diesem Bereich, wohl aber in anderen. Was uns ein aussagekräftiges Bewegungsbild lieferte.
    Für die Spezialisten war es eine
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