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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen
Autoren: Peter Depré
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hilfreich, da sie Rückschlüsse auf den Status der Wahrnehmung und die Ziele der Parteien zulässt. Die Erfahrung lehrt, dass Konflikte, die sich auf den ersten drei Stufen des Modells befinden, oft durch die Parteien selbst einer Lösung zugeführt werden können, ohne dass ein Dritter eingeschaltet werden muss. Dieser Bereich wird auch der Win-win-Bereich genannt, da es auf diesen Stufen möglich ist eine Einigung zu finden, von der beide Seiten profitieren. Ist hingegen die vierte Stufe der Konflikteskalation erreicht, wird in der Regel eine Einigung der Parteien untereinander nicht mehr möglich sein. Der Bereich zwischen der vierten und der sechsten Stufe kann als Win-lose-Bereich bezeichnet werden, da hier der Konflikt in der Regel auf Kosten einer der Parteien entschieden wird.
    Hier muss ein (objektiver) Dritter eingeschaltet werden, um den Konflikt zwischen den Parteien zu befrieden. Mithilfe des Dritten kann der Konflikt durch Deeskalation wieder in den Win-win-Bereich zurückgeführt werden. Aber auch das funktioniert im Allgemeinen nur so lange, als noch nicht die siebte Stufe der Eskalation erreicht ist. Der Bereich zwischen der siebten und der neunten Stufe wird gerne als Lose-lose-Bereich bezeichnet, da beide Parteien aufgrund der vorangeschrittenen Eskalation verlieren. Sind die Parteien an diesem Punkt angelangt, sitzt die wahrgenommene Beeinträchtigung, Benachteiligung und Verletzung so tief, dass die Parteien einer gütlichen Einigung in Form der Einsicht und des gegenseitigen Nachgebens nicht mehr zugänglich sind. Der Konflikt muss dann zu Ende ausgetragen und durch einen autoritären Dritten, in der Regel das Gericht, entschieden werden. Eine Vermittlung zwischen den Parteien kann hingegen erreichen, dass der Konflikt zurück in gütlichere Eskalationsstufen geführt wird, was dann wiederum eine Einigung zwischen den Parteien ermöglichen kann.

4. Annäherung an die Konfliktlösung durch Verhandlung
    Verhandeln im Sinne einer produktiven Konfliktlösung bedeutet mehr als nur den eigenen Standpunkt zu vertreten und so die eigenen Ziele gegenüber und zu Lasten der anderen Verhandlungspartei durchzusetzen. Ziel ist es vielmehr, durch die gemeinsam mit der Gegenseite verhandelte Lösung einen Mehrwert zu generieren, von dem alle Beteiligten profitieren. Anderenfalls führt die Verhandlung nur dazu, dass der Gewinn der einen Partei dem Verlust der anderen Partei entspricht. Jedenfalls eine der Parteien wird sich in der Folge benachteiligt fühlen, wodurch neue Konflikte entstehen und oftmals die tatsächliche Durchsetzung des Verhandelten unmöglich wird. Die Verhandlung steht konsequenterweise in einem erheblichen Spannungsverhältnis zwischen den eigenen Interessen und dem zu erzielenden Mehrwert, der zugleich Verluste für beide Parteien bedeutet, da sie ihre Wunschziele – um den Mehrwert zu erreichen – nicht voll durchsetzen können. Um besser mit diesen komplexen Verhandlungssituationen umgehen zu können und die bestmöglichen Ergebnisse durch Verhandlung zu erzielen, hilft eine Analyse der Ausgangs- und Verhandlungssituation. Mit dieser Analyse wird ein interessenorientiertes Verhandeln oft erst möglich.
    Die Ausgangssituation beschreibt das Verhältnis der Parteien zu potenziellen Verhandlungslösungen und zueinander. Jedem Konflikt ist dabei gemeinsam, dass es gemeinsame Optionen ( Einigungsoptionen ) und einseitige Optionen ( Nichteinigungsalternativen ) gibt. Einigungsoptionen sind solche Möglichkeiten, die nur mit der Gegenseite gemeinsam verwirklicht werden können, während die Nichteinigungsalternativen Optionen sind, die eine Seite auch gegen den Willen der anderen Seite durchsetzen kann.

    Um die bestmögliche Einigung zwischen den Parteien finden zu können, ist es erforderlich, die Spannbreite der gemeinsamen Optionen – den Einigungsbereich – zu definieren. Hierfür wird ermittelt, was für jede Partei die beste gemeinsame Einigung (Maximaleinigung) ist, und zugleich, welche gemeinsame Einigung für jede Partei noch akzeptabel ist (Mindesteinigung). Zusätzlich zu den Vorstellungen der Parteien begrenzt unter Umständen auch der rechtliche Rahmen die Wertvorstellungen der Parteien und die Beziehung der Parteien zueinander den Einigungsbereich.
    Ziel der Verhandlung ist es, die bestmögliche Lösung innerhalb dieses Einigungsbereiches zu erzielen.

5. Interessenorientiertes Verhandeln
    Dass Verhandeln nicht gleich Verhandeln ist und die Menschen scheinbar von Natur aus
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