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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen
Autoren: Peter Depré
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die Auflösung von Konflikten voraus. Im Folgenden werden die wesentlichen Leitlinien skizziert.
    Das Wort Konflikt leitet sich aus dem lateinischen Verb confligere ab, was „zusammentreffen, kämpfen“ bedeutet. Für eine Analyse des Konflikts bedarf es jedoch einer weitergehenden – über das Begriffliche hinausgehenden – Definition. Eine altbewährte, weite Konfliktdefinition von Glasl (Konfliktmanagement, 7. Auflage 2003, S. 14) lautet:
    Ein sozialer Konflikt ist
eine Interaktion
zwischen Akteuren (Individuen, Gruppen, Organisationen)
wobei mindestens ein Akteur
Unvereinbarkeiten im Denken, Vorstellen, Wahrnehmen
und/oder Fühlen
und/oder Wollen
mit dem anderen Akteur/den anderen Akteuren in der Art erlebt,
dass im Realisieren eine Beeinträchtigung
durch einen anderen Akteur (die anderen Akteure) erfolge.
    Entscheidend ist somit die notwendige Interaktion zwischen zwei Parteien: Das Erleben einer Beeinträchtigung durch die andere Partei, wobei es schon ausreichend ist, wenn EINE der beiden Seiten eine Unvereinbarkeit wahrnimmt.

2. Typologie von Konflikten
    2.1 Einordnung anhand der Streitgegenstände: Anlass des Konflikts
2.1.1 Sachkonflikte
2.1.2 Werte- und Grundsatzkonflikte
2.1.3 Strategiekonflikte
2.1.4 Beziehungskonflikte
2.1.5 Verteilungskonflikte
2.2 Einordnung anhand der Erscheinungsform des Konflikts
2.2.1 Latente Konflikte
2.2.2 Manifester Konflikt
2.2.3 Institutionalisierter Konflikt
2.2.4 Heiße und kalte Konflikte
2.3 Einordnung des Konflikts anhand der Parteien der Auseinandersetzung
2.3.1 Asymmetrischer Konflikt
2.3.2 Beziehung der Parteien
2.3.3 Endogener oder exogener Konflikt
    Um als Mediator, als Streitschlichter oder auch als Schiedsrichter den Konfliktparteien erfolgreich helfen zu können, muss zunächst der bestehende Konflikt analysiert werden, denn nur so lassen sich die nächsten Schritte auf dem Weg zur Lösung der Auseinandersetzung planen. Man wird sich daher als Mediator/Streitschlichter zunächst fragen:
Was für ein Konflikt liegt hier vor?
Was beschäftigt die betroffenen Personen?
Warum halten die jeweiligen Parteien ihre Ansicht für richtig?
Welches Interesse verfolgen die Parteien?
    Zum Zweck der Vereinfachung wurde die sogenannte Konflikttypologie entwickelt, mit deren Hilfe Konflikte in unterschiedliche Konflikt-Typen aufgeteilt werden. Dadurch kann schneller festgestellt werden, wo der Schwerpunkt der meist komplexen Auseinandersetzung liegt und welche Methode am geeignetsten ist, um den Konflikt zu lösen.
    In der Wissenschaft der Konfliktlösung gibt es eine unüberschaubare Vielzahl von theoretischen Ansätzen, weil eine Einordnung maßgeblich vom Blickwinkel abhängt, von dem der (theoretische) Konflikt betrachtet wird. Soziologen, Psychologen, Ökonomen, Kommunikationswissenschaftler oder Politikwissenschaftler setzen allesamt unterschiedliche Schwerpunkte bei der Analyse eines Konflikts. Im Wesentlichen können jedoch drei unterschiedliche Gruppen von Kategorisierungsansätzen identifiziert werden:
Konfliktanalyse anhand des Streitgegenstands
Konfliktanalyse anhand der Erscheinungsform
Konfliktanalyse durch Analyse der Konfliktparteien
    Die vorgenannten Ansätze können sich selbstverständlich auch ergänzen. Ein Konflikt kann und muss in manchen Fällen auf allen drei Ebenen analysiert werden.
    2.1 Einordnung anhand der Streitgegenstände: Anlass des Konflikts
    2.1.1 Sachkonflikte
    Sachkonflikte können auch als Zielkonflikte oder Interessenkonflikte bezeichnet werden, da die Parteien im Rahmen eines Sachkonflikts unterschiedliche Vorstellungen vom Ergebnis haben. Sie bewerten den Anlass der Auseinandersetzung unterschiedlich und sehen daher ihr Interesse beeinträchtigt.
    Im wirtschaftlichen Bereich kann dies zum Beispiel der Fall sein, wenn die Parteien unterschiedliche Erwartungen an die Leistung des Vertragspartners haben. Ist der Käufer einer Ware mit der Qualität nicht zufrieden, wird er den Kaufpreis entweder erst gar nicht zahlen, den Kaufpreis zurückfordern oder aber die Leistung einer mangelfreien Ware verlangen. Der Verkäufer hingegen wird den Kaufpreis behalten wollen bzw. die Zahlung verlangen und auf der Abnahme der Ware bestehen.
    Im Ergebnis haben die Parteien also ähnliche oder sogar übereinstimmende Ansichten im Bezug auf das Ziel (Ware kaufen/Ware verkaufen) und die grundsätzlichen Wertesysteme (eine Ware ist den Kaufpreis wert, wenn sie mangelfrei ist). Sie bewerten aber einzelne Positionen des Gegenstandes abweichend
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