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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen
Autoren: Peter Depré
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(mangelhaft/mangelfrei) oder haben unterschiedliche Erwartungen bezogen auf den Gegenstand (Verwendbarkeit/Kombinierbarkeit/Funktionsfähigkeit etc.).
    2.1.2 Werte- und Grundsatzkonflikte
    Auseinandersetzungen dieses Konflikttypus berühren die fundamentalen Wertvorstellungen von mindestens einer Partei ( Wertekonflikt ) oder es geht um individuelle Überzeugungen und Grundsätze ( Grundsatzkonflikt ).
    Solche grundlegenden Werte können sowohl religiöser, moralischer, kultureller oder auch gesellschaftlicher bzw. ideologischer Natur sein.
    Beispielsweise kann die Erhebung von Zinsen in muslimischen Ländern ein sehr streitbares Thema sein, da der Koran die Erhebung von Zinsen verbietet. Obwohl ein entsprechendes Zinsverbot auch in der Bibel zu finden ist, wird das Thema „Zinsen“ in christlich geprägten Ländern in aller Regel keine Wertvorstellungen verletzen oder zu einem Grundsatzkonflikt führen.
    Werte und Grundsätze sind äußerst individuell und hängen im Ergebnis von der Persönlichkeit des oder der Betroffenen ab. Da es sich um fundamentale Werte und Grundvorstellungen handelt, ist eine Einigung der Parteien in diesen Fällen eher unwahrscheinlich. Die betroffene Person kann in der Regel ein – auch nur vorübergehendes oder singuläres – Abweichen von ihren Werten und Grundsätzen nicht gegenüber sich selbst rechtfertigen. In solchen Fällen ist die Mediation/Streitschlichtung nur in seltenen Fällen geeignet, wirkliche Erfolge zu erzielen. Es bedarf viel-mehr einer verbindlichen Entscheidung durch einen Dritten. Diese kann beispielsweise in einem Gerichts- oder einem privaten Schiedsgerichtsverfahren geschehen.
    2.1.3 Strategiekonflikte
    Strategiekonflikte findet man vor allem in gesellschaftsrechtlichen und unternehmerischen Auseinandersetzungen. Der Konflikt charakterisiert sich dadurch, dass sich die Parteien über das Ziel einig sind, jedoch Streit darüber besteht, wie dieses Ziel am besten und mit welchen Mitteln es zu erreichen ist.
    2.1.4 Beziehungskonflikte
    Der Beziehungskonflikt beschreibt den gestörten Umgang der Parteien miteinander, nicht die objektiven Umstände. Oftmals treten diese Konflikte als scheinbare Sachkonflikte auf. Die Personen, die miteinander eine Auseinandersetzung auf der Beziehungsebene führen, suchen in der Regel nach Möglichkeiten, diese auf die Sachebene zu übertragen. Die Beteiligten versuchen einerseits, ihre Macht gegenüber dem anderen zu demonstrieren. Andererseits geht es oftmals schlicht darum, dem anderen Schaden zuzufügen.
    Beziehungskonflikte entstehen häufig innerhalb von Familien, sowohl im unternehmerischen Bereich, zum Beispiel bei der Unternehmensnachfolge, als auch im privaten Bereich, zum Beispiel bei Erbschaftsstreitigkeiten.
    Beziehungskonflikte sind oft auf eine mangelhafte oder unzureichende Kommunikation zwischen den Beteiligten zurückzuführen. Die Mediation/Streitschlichtung kann hier ein geeignetes Mittel sein, um bestehende Konflikte auch für die Zukunft auszuräumen. Allerdings sind diese Auseinandersetzungen – da sie die Beteiligten äußerst persönlich treffen – sehr emotionsgeladen. Die Fronten sind meist seit Jahren verhärtet. Es bedarf deshalb seitens des Mediators/Schlichters einer hohen emotionalen und psychologischen Kompetenz, um den Beteiligten eine Hilfe bieten zu können.
    2.1.5 Verteilungskonflikte
    Bei einem Verteilungskonflikt geht es schlicht darum, dass sich die Parteien uneins über die Frage sind, wie materielle oder immaterielle Güter zu verteilen sind. Zwar sind sie sich einig über das Ziel und die einzusetzenden Mittel, ihre Wert- und Grundsatzvorstellungen divergieren ebenso wenig voneinander, wie sie auf Beziehungsebene miteinander im Clinch liegen, jedoch empfinden sich die Parteien als Konkurrenten, wenn es um die Verteilung von knappen Ressourcen geht.
    Typisches Streitthema im Rahmen von Verteilungskonflikten ist die Vorstellung über die Verteilung von wirtschaftlichem Erfolg und Misserfolg, von Chancen, Risiken, Macht und Anerkennung.
    2.2 Einordnung anhand der Erscheinungsform des Konflikts
    Mithilfe der zweiten Methode werden Konflikte nach ihrer äußeren Erscheinungsform eingeordnet. Maßgeblich sind die Art und Weise der Austragung des Konflikts und seine Auswirkungen auf Außenstehende und Beteiligte.
    2.2.1 Latente Konflikte
    Als latenten Konflikt bezeichnet man eine Auseinandersetzung, die jedenfalls in ihren wesentlichen Eckpunkten bereits angelegt, jedoch noch nicht ausgebrochen
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