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Streitfaelle außergerichtlich loesen

Streitfaelle außergerichtlich loesen

Titel: Streitfaelle außergerichtlich loesen
Autoren: Peter Depré
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ist. Das bedeutet, die Situation bzw. die Struktur, die zu einem Konflikt führt, ist bereits vorhanden. Die Parteien sind sich aber des Konflikts (noch) nicht bewusst. Denkbar ist auch, dass die Parteien um die gegebene Grundlage (Situation/Struktur) für den Konflikt wissen, es jedoch nicht wagen, den ersten Schritt „in den Konflikt“ zu unternehmen.
    2.2.2 Manifester Konflikt
    Beim manifesten Konflikt sind die Differenzen zwischen den Beteiligten offen und werden von allen auch als solche erkannt. Die Parteien sind sich des Konflikts bewusst. Der Konflikt äußert sich durch ein bestimmtes Verhalten, das für die andere(n) Partei(en) nachteilig ist/sind.
    2.2.3 Institutionalisierter Konflikt
    Weiterhin können institutionalisierte und nicht institutionalisierte Konflikte unterschieden werden. Der institutionalisierte Konflikt läuft in geregelten, in der Regel genau dafür vorgesehenen Bahnen ab. Ein klassisches Beispiel ist eine arbeitsrechtliche Auseinandersetzung in einem Betrieb, in welchem ein Betriebsrat existiert. Hier bestehen klare gesetzliche Vorgaben, wer sich mit welchem Anliegen an wen wenden muss und wie diese Anlaufstelle mit dem Konfliktbegehren umzugehen hat. Der Konflikt ist also kanalisiert und der weitere Ablauf auf dem Weg zur Lösung oder (rechtlichen) Klärung des Konflikts ist vorgegeben. Bei nicht institutionalisierten Konflikten gibt es solche Rahmenbedingungen nicht. Der Konflikt verläuft daher „unkontrolliert“, sodass auch kein Einfluss auf den Verlauf genommen werden kann.
    2.2.4 Heiße und kalte Konflikte
    Schließlich lassen sich auch sogenannte heiße und kalte Konflikte unterscheiden. Unterscheidungskriterium ist hier die emotionale „Begeisterung“, mit welcher sich die Parteien dem Konflikt widmen. Bei einem heißen Konflikt sind die Parteien sehr engagiert und im hohen Maße von der Rechtmäßigkeit ihrer Position überzeugt, während die Position der Gegenseite des Konflikts nicht nachvollziehbar und ungerecht erscheint. Kalte Konflikte sind vor allem von Resignation und Hoffnungslosigkeit der Parteien gekennzeichnet. Die Parteien eines kalten Konflikts sind frustriert und fühlen sich machtlos – im Glauben, der Konflikt sei unüberwindbar. In der Regel wird ein solcher Konflikt nicht auf einer emotionalen, persönlichen Ebene zwischen den Parteien ausgetragen. Meistens schalten die Parteien Dritte ein, um selbst die Kommunikation mit der Gegenseite zu vermeiden.
    2.3 Einordnung des Konflikts anhand der Parteien der Auseinandersetzung
    In einem ersten Schritt lässt sich anhand der Anzahl und der Art der Beteiligten eine Unterscheidung treffen. Hierfür muss ermittelt werden, ob es sich bei den Parteien um zwei oder mehr Individuen, um Gruppen oder größere Zusammenschlüsse (Staaten, Bündnisse etc.) handelt. In einem zweiten Schritt kann unterschieden werden, ob sich die Parteien selbst oder von Dritten repräsentieren lassen. Bei Gruppen oder Zusammenschlüssen kommt ohnehin nur eine Repräsentation über einen Dritten (Bevollmächtigte, Delegierte) in Betracht.
    2.3.1 Asymmetrischer Konflikt
    Danach ist zu untersuchen, ob zwischen den Parteien strukturelle Unterschiede bestehen (sog. asymmetrische Konflikte ), die für die Austragung des Konflikts und dessen Lösung eine Rolle spielen. Der strukturelle Unterschied kann zum Beispiel auf sozialen, politischen, finanziellen oder organisatorischen Strukturen beruhen. Streiten beispielsweise zwei Unternehmen aus derselben Branche, wobei einer „Newcomer“ ist, der gerade erst im relevanten Markt auftritt, während der andere der „Markt-Primus“ ist, kann allein schon der unterschiedliche finanzielle Spielraum, den die Parteien zur Austragung des Konflikts haben, zu einem wichtigen strukturellen Unterschied führen, der wiederum in ein Machtgefälle mündet.
    2.3.2 Beziehung der Parteien
    Darüber hinaus ist auch die Beziehung, in der die Parteien zueinander stehen, von Bedeutung. Selbst wenn aktuell keine Beziehung zwischen den Parteien sichtbar ist, bedarf es einer Klärung vergangener Beziehungen zwischen den Parteien.
    Beispiel:
    In einer Auseinandersetzung zwischen zwei Unternehmen stellt sich heraus, dass die beiden Geschäftsführer vor der Gründung der streitenden Unternehmen gemeinsam ein Unternehmen besessen und geführt haben. In solchen Konstellationen werden oftmals alte Konflikte unter einem neuen Deckmantel ausgetragen, sodass eine Lösung des eigentlichen Problems ohne die Kenntnis der
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