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Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus

Titel: Steuerflucht - Das Milliardengeschaeft mit dem Schwarzgeld Ein Insider packt aus
Autoren: Hans-Lothar Merten
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durch, sodass die Lust am Hinterziehen eher gering ist. Ägypten geht einen anderen Weg: Es hat den Einkommensteuersatz deutlich gesenkt (gestaffelt von zehn bis 20 Prozent) und damit mehr Steuerpflichtige dazu gebracht, ihre Schuld zu begleichen. Einige Staaten in Afrika erzielen einen großen Anteil der Einnahmen mit indirekten Steuern, etwa über die Umsatzsteuer. Weil diese Abgaben gleich beim Kauf bezahlt werden, sind die Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung beschränkt.
    In den USA ist der Spitzensteuersatz in den letzten 25 Jahren zwar von über 70 auf 35 Prozent gesunken. Dennoch wird das Steuersystem von den Amerikanern als extrem ungerecht empfunden. Denn viele Superreiche zahlen zwischen 15 und 20 Prozentpunkte weniger als Normalsterbliche. Die nationale Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) ist verhasst. Die Amerikaner misstrauen den Steuereinnehmern und erwarten, dass sich der Staat möglichst aus den Angelegenheiten der Bürger heraushält. Viele Amerikaner sind bekennende „Tax Denier“, Steuerverweigerer, die grundsätzlich gar nichts an den Staat zahlen wollen. Ihre Argumentation: Ja, der Staat hat das Recht, Steuern zu erheben. Nur darf er keinen Bürger dazu zwingen, diese auch zu zahlen. In den USA wächst die Zahl der Steuerrebellen.
    DER KAMPF GEGEN STEUERFLUCHT ZAHLT SICH AUS
    Das verstärkte internationale Engagement gegen Steuerflucht zeigt Wirkung. Laut Erhebungen der OECD von Ende 2011 hat dies den G-20-Ländern fast 14 Milliarden Euro zusätzlich in die leeren Staatskassen gespült. Drei Staaten haben am meisten profitiert: Deutschland mit 1,8 Milliarden Euro, die USA mit 1,4 Milliarden und Frankreich mit einer Milliarde. Die OECD geht davon aus, dass dieser Betrag in den kommenden Jahren vervielfacht wird. Das Geld werde einen „substantiellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung vieler Länder leisten“.

Kapitel 2: Das Steuerrecht und wie es (nicht) wirkt
    Kapitel 2
Das Steuerrecht und wie es (nicht) wirkt
    Immer häufiger verlangen Politiker, dass Selbstanzeigen Steuersünder nicht länger vor Strafen schützen sollen. Dabei war es der Staat selbst, der Steuerhinterziehung bei Kapitalerträgen jahrzehntelang in Deutschland begünstigt hat. Bis Mitte der 1990er-Jahre zeigte der Fiskus wenig Eifer, Steuern auf Einkünfte aus Kapitalvermögen einzutreiben. Vor allem nicht mit dem Bankenerlass über Ermittlungen bei Finanzinstituten. Danach durften die Finanzämter von Banken und Sparkassen keine Informationen über Art und Höhe von Konten verlangen. Auch diesbezügliche Stichproben während Betriebsprüfungen bei Banken waren untersagt, ebenso entsprechende Kontrollmitteilungen.
    Begründet wurde das seinerzeit mit dem Vertrauensverhältnis zwischen Banken und ihren Kunden. Denn im Regelfall könnte „davon ausgegangen werden, dass die Angaben in der Steuererklärung der Kunden vollständig und richtig sind“. Einen Quellensteuerabzug gab es nur bei der Körperschaft- und der Kapitalertragsteuer auf Dividenden. Hier lohnte es sich für Steuerpflichtige in den unteren Progressionsstufen sogar, die Erträge in der Steuererklärung anzugeben, um zu viel gezahlte Steuern zurückzubekommen. Bei Zinseinnahmen und Veräußerungsgewinnen innerhalb der Spekulationsfrist zahlte sich dagegen Verschwiegenheit aus, weil die Finanzämter die Angaben hierzu selten nachprüften. Die Ehrlichen waren mal wieder die Dummen.
    1991 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin bestehende Regelung wegen des Vollzugsdefizits für verfassungswidrig. Daraufhin führte der Gesetzgeber 1993 die Zinsabschlagsteuer ein, um die Zinserträge an der Quelle abzuzapfen. Folge: Viele Bürger sahen damals nicht ein, dass sie auf die Ersparnisse, die sie von ihrem bereits versteuerten Arbeits- oder Unternehmereinkommen zurückgelegt hatten, ein zweites Mal versteuern sollten. Sie flohen mit ihrem Schwarzgeld, das sie bislang im Vertrauen auf das deutsche Bankgeheimnis angesammelt hatten, in die Steueroasen der Nachbarschaft: nach Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und in die Schweiz. Deutsche Banken halfen ihnen dabei mit „getürkten“ Überweisungen – häufig an ihre eigenen Niederlassungen, wie sich später bei den groß angelegten Steuerrazzien Mitte der 1990er-Jahre herausstellte. Auch Landesbanken und Sparkassen waren mit von der Partie – ein weiterer Hinweis auf die staatliche Doppelmoral.
    „Die harte Haltung der Steuerfahnder hat Banken und Anleger verunsichert. Ob sie die weitere
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