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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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belegt ist das allerdings nicht).
    (Angebliche) Gesetze aus Kanada
Ein Händler darf die Bezahlung eines Produkts im Wert von 50 Cents ablehnen, wenn ausschließlich in Ein-Cent-Münzen bezahlt wird.
35 Prozent des Programms der nationalen Radiostationen muss von Kanadiern stammen.
Es ist Verletzten verboten, in der Öffentlichkeit ihren Verband zu wechseln.
Es ist verboten, Musik von Satelliten zu hören, die keine kanadische Lizenz haben.
Es ist verboten, jemanden zu töten, indem man ihm einen Schrecken einjagt.
Es ist verboten, Hexerei zu praktizieren oder die Zukunft vorherzusagen.
Comics, die im Übermaß Straftaten abbilden, sind verboten.
In Nova-Scotia ist es verboten, bei Regen den Garten zu wässern.
Das Hotel La Reine Elizabeth in Montreal ist verpflichtet, Pferde kostenlos zu verpflegen, deren Besitzer dort ein Zimmer mietet. Außerdem darf man in der Stadt sein Auto nicht auf der Straße waschen, mit dem eigenen Auto nicht die eigene Garageneinfahrt versperren, kein Auto in Bewegung setzen, das ein »Zu verkaufen«-Schild trägt, und auch das Spucken auf den Gehsteig ist verboten.
In der Stadt Gananoque müssen die Einwohner den Schnee auch von allen Gehsteigen vor städtischen Gebäuden wegräumen.
In der Stadt Oshawa darf man nicht auf Bäume steigen, und auch dort sind die Bürger zum Schneeräumen verpflichtet. Verstöße dagegen führen zu einer sofortigen Strafsteuer für die säumigen Schipper.
In der Stadt Kanata gibt es eine Verordnung, die den Hauseigentümern vorschreibt, welche Haustürfarben erlaubt sind. Streng verboten ist die Farbe mauve (blasslila). Außerdem dürfen Autos keinesfalls auf der Straße repariert werden, und selbst in Hinterhöfen darf keine Wäscheleine hängen.
In Ottawa darf man sonntags auf der Hauptstraße Bank Street kein Eis essen.
In Toronto darf man auf der Yonge Street sonntags kein totes Pferd hinter sich herziehen.

    Gesetz aus Brasilien
    Kein Witz: Wer Witze macht, hat Sendeschluss
    In Brasilien darf man drei Monate vor jeder Präsidentenwahl weder im Fernsehen noch im Radio Witze über die Kandidaten machen, ein Relikt der brasilianischen Diktatur der Jahre 1964 bis 1985. »Do you know of any other democracy in the world with rules like this?«, fragte denn auch der scharfzüngige Gastgeber einer TV-Comedy-Show sein Publikum.Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 200.000 Reais (rund 90.000 Euro) belegt und führen zur Aufhebung der Sendelizenz.
    Verordnung aus Japan
    Alles außer U-Bahn fahren in der U-Bahn verboten
In japanischen U-Bahnen ist es verboten, seine Nebensitzer durch Zeitunglesen zu belästigen.
Die Kampagne der Bahnbetreiber unter dem Titel »Do it
at home« wurde ausgeweitet. Das Verbot erstreckt sich mittlerweile auch darauf, sich in der Bahn zu schminken oder Musik zu hören.
Witzbolde haben die entsprechenden Warnschilder ergänzt um Verbote wie das des – allerdings dezenten – öffentlichen Liebesspiels.

Kuriose Klagen aus den USA
    Wohin Google Maps mich schickt, dorthin gehe ich auch
    Lauren Rosenberg verlässt sich auch als Fußgängerin gerne auf die Routenvorschläge von Google Maps. Um den kürzesten Fußweg zwischen zwei Adressen in Park City im US-Bundesstaat Utah zu finden, bat sie Google um einen Routenvorschlag, dem sie dann per Handy brav folgte. Es irritierte sie nicht, als sie dabei auf eine auch auf dem Handybildschirm als solche erkennbare, stark befahrene, vierspurige Schnellstraße geleitet wurde. Dort wurde sie dann prompt von einem Auto angefahren und schwer verletzt. Wieder genesen verklagte sie Google auf 100.000 Dollar Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld. In der Klageschrift heißt es dazu: »Als direkte Folge der fahrlässigen, rücksichtslosen, nachlässigen und unsicheren Routenanweisungen des Angeklagten Google wurde die Klägerin Lauren Rosenberg auf eine gefährliche Schnellstraße geführt und dort von einem vorbeifahrenden Fahrzeug erfasst, wodurch sie schwere physische, emotionale und mentale Schäden erlitt.« Eine Entscheidung steht noch aus.
    Â 
    In Deutschland ereignete sich im Jahr 2009 ein ganz ähnlicher Fall: Ein 42-jähriger Lkw-Fahrer aus Thüringen war mit seinem 40-Tonner im Rheinland unterwegs und folgte
penibel den Anweisungen seines Navigationsgerätes. Auch als dieses ihn und seinen Lastzug von der Landstraße
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