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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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Dabei sollten aber keine verbotenen Sexualpraktiken ausgeübt oder gar Rauschgift konsumiert werden.
    Gesetze aus Frankreich
    Landeverbot für UFOs
    1954 erließ die Stadt Chäteauneuf-du-Pape bei Avignon auf dem Höhepunkt eines weltweiten UFO-Fiebers eine Verordnung, wonach es für UFOs jeglicher Nationalität verboten war, das Gemeindegebiet zu überfliegen, dort zu landen oder zu starten, widrigenfalls sie sofort abgeschleppt würden. Die Vorschrift ist heute noch in Kraft, weil sie ihre Wirksamkeit bewiesen habe, so erklärte der derzeitige Bürgermeister Jean-Pierre Boisson lächelnd der Zeitung »Le Dauphine Libere«: Seit 1954 sei es zu keinem Verstoß gegen das Verbot gekommen. Außerdem bringe das Verbot das Dorf immer noch regelmäßig in die Schlagzeilen.
    In Cugnaux ist Sterben unerwünscht
    Im November 2007 erließ Philippe Guerin, der Bürgermeister von Cugnaux im Departement Haute-Garonne, eine Verordnung, wonach in der Gemeinde das Sterben allen verboten sei, die noch keine Grabstelle auf dem örtlichen Friedhof reserviert hatten. Dieses Verbot sollte die Einwohner veranlassen, ihren bisherigen Widerstand gegen eine Vergrößerung des Dorffriedhofs aufzugeben. Das Verbot
war erfolgreich: Mittlerweile verfügt der Ort über gleich zwei Friedhöfe.
    Hosenverbot für Frauen
    Am 17. November 1800 verbot eine Anordnung im Zuge der Französischen Revolution, die formell heute noch wirksam ist, dass Frauen Hosen tragen. Ausnahmen waren nur auf polizeiliche Anordnung gestattet, der eine amtsärztliche Untersuchung vorherzugehen hatte.
    In den Jahren 1892 und 1909 wurde das Gesetz dahingehend modifiziert, dass Frauen Hosen tragen dürfen, sofern sie zugleich entweder eine Fahrradlenkstange oder einen Pferdezügel in der Hand halten.
    In den letzten Jahren wurden mehrfach Versuche unternommen, so im Jahr 1969 durch den Bürgermeister von Paris und in den Jahren 2004 und 2010 durch Abgeordnete, dieses veraltete Gesetz endlich abzuschaffen. Dies wies die damalige Gleichstellungsministerin Nicole Ameline mit den Worten zurück: »Um ein veraltetes Gesetz den herrschenden Gebräuchen anzupassen, ist das pure Veraltetsein manchmal wirksamer als staatliche Intervention.« Das Gesetz ist heute noch in Kraft.
    Küssen verboten
    In Frankreich hat ein Gesetz aus dem Jahr 1910 immer noch Gültigkeit, durch das Küssen auf dem Bahnsteig verboten wurde. Damalige Begründung: Nur so seien regelmäßige Verspätungen der Züge durch lange Abschiede der Reisenden von den sie zum Bahnhof bringenden Partnern zu vermeiden.
    Französische Musik ist doch am schönsten
    In Frankreich ist gesetzlich vorgeschrieben, dass das Programm jeder Radiostation von 8 Uhr morgens bis 20 Uhr abends zu mindestens 70 Prozent von französischen Komponisten stammen muss.
    Berufsverbot für Frauen
    Es ist französischen Frauen immer noch verboten, als Sargträger zu arbeiten. Früher gehörte es zu den Aufgaben eines Sargträgers, vor der Beerdigung durch Umknicken (franz. »croquer«, daher der französische Begriff für Sargträger »croque-morts«) eines Zehs festzustellen, ob die zur Beerdigung Anstehenden tatsächlich tot waren. Diese Aufgabe erschien für Frauen zu brutal zu sein. Auch wenn Sargträger diese Aufgabe längst nicht mehr haben, wurde das Gesetz nie aufgehoben.
Frauen dürfen französische Unterseeboote nicht betreten. Der Grund dafür ist der Atomantrieb, dessen potenzielle Strahlung Frauen (Männer nicht?) unfruchtbar machen kann, ein Umstand, der andere Länder mit Atom-U-Booten wie die USA, Australien oder Kanada nicht davon abhält, auch Frauen zur Besatzung zuzulassen.
Frauen dürfen auch wegen der dort üblichen grundsätzlichen Gefahren nicht in französischen Minen oder auf unterirdischen Baustellen arbeiten.

    Aus Napoleons Zeiten
    Neben dem bekannten Gesetz aus Napoleons Zeiten, das jedem Schwein untersagt, sich mit des Kaisers Namen zu schmücken, soll es auch noch ein Gesetz geben, das es jedem Untertanen auferlegt, ständig ein Bündel Heu mit sich zu führen, für den Fall, dass der König zu Pferde vorbeikommt. Auch von der Erlaubnis, straflos einen Engländer zu erschießen, falls dieser auf dem Seeweg von England nach Frankreich angetroffen wird, sofern er sein Schiff nicht offiziell als Kriegsschiff beflaggt hat, hört man immer wieder (historisch
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