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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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der Polizisten eingesetzt hatte, kehrte nach drei Wochen die altgewohnte Disziplin und Ordnung ein: Bärte
und Piercings wurden abgelegt, die Uniformen wieder aus dem Schrank geholt.
    Ich glaube, mein Schwein duscht
    Auch beim Tierschutz geht die Schweiz eigen(willig)e Wege. Unter der Überschrift »Sozialkontakt« regelt die Tierschutzverordnung, dass Hunde »täglich ausreichend Kontakt mit Menschen haben« müssen. Hin und wieder haben insbesondere Kampfhunde diesen Anspruch zu großzügig ausgelegt und friedliche Schweizer angefallen. Trotz entsprechender Bemühungen wurde aber das Halten von Kampfhunden bislang nicht unter Strafe gestellt. Das Gesetz verlangt nunmehr aber, dass Besitzer gefährlicher Hunde Kurse für die Erziehung ihrer Lieblinge absolvieren müssen.
    Sorgsam geht man in der Schweiz mit den hier liebevoll »Meersäuli« genannten Meerschweinchen und mit Wellensittichen, aber auch mit Lamas und Yaks um. Damit sich alleinstehende Exemplare dieser Spezies nicht einsam fühlen, ist es in der Schweiz verboten, diese Tiere ohne Partner zu halten.
    Schafe und Ziegen haben kein Anrecht auf Gesellschaft, können aber verlangen, dass sie zumindest Sichtkontakt zu Artgenossen haben.
    Bei Pferden wird differenziert: Sie sollen einerseits ihre Pferdekumpels sehen, riechen und hören können, andererseits muss ihnen eine Rückzugsmöglichkeit geboten werden. Man darf sie nicht anbinden und hat ihnen täglich Auslauf zu gewähren. Ausgenommen sind die bedauernswerten Pferde, »die sich im Militäreinsatz« befinden. Wenn es um Fragen der Landesverteidigung geht, muss ein
Pferd es schon mal aushalten, drei Wochen am Stück angebunden zu werden und vier Wochen ohne Auslauf zu sein.
    Militäreinsätze für Schweizer Ziegen sieht die Tierschutzverordnung derzeit nicht vor. Deshalb haben sie ausnahmslos Anspruch auf 170 Tage Auslauf pro Jahr. Damit hier nicht getrickst wird, ist der Auslauf eigens in einem »Auslaufjournal« einzutragen, vermutlich aber nicht von der Ziege selbst.
    Schutzlos bleiben nicht einmal Goldfische. Diese haben zwar kein Recht auf stumme Gesellschaft, man darf sie aber nicht lebend die Toilette hinunterspülen. Sie müssen vorher erschlagen werden.
    Auch die bisher im rechtsfreien Raum stattfindende Haltung von Katzen wurde geregelt. So müssen in der Umgebung jeder Katze Kletter-, Kratz- und Beschäftigungsmöglichkeiten vorhanden sein sowie erhöhte Ruheflächen und Rückzugsmöglichkeiten. Und jede Katze hat Anspruch auf ein eigenes Katzenklo, auf Umgang mit Menschen oder zumindest »Sichtkontakt mit Artgenossen«.
    Grund zur Freude über die Novellierung der Schweizer Tierschutzverordnung haben auch Schweine. Ihnen muss künftig die Möglichkeit gegeben werden, sich in einer »Abkühlungsanlage« erfrischen zu können. Ob sie alleine oder in schweinischer Gesellschaft duschen dürfen, bleibt aber ungeregelt.
    Stehpinkeln ab 22 Uhr verboten?
    Londons Bürgermeister Boris Johnson weiß offenbar genau, wovor britische Banker Angst haben. Vor einem Stehpinkelverbot. Um Londoner Broker davon abzuhalten, um der
Steuervorteile willen in die Schweiz auszuwandern, teilte er mit, dass sich seines Wissens nach Männer, die gerne im Stehen pinkeln, in einigen Kantonen der Schweiz nach 22 Uhr hinsetzen müssten. So solle verhindert werden, dass sie durch die Lärmentwicklung ihre Nachbarn aufwecken. Mit diesem Vorwurf konfrontiert, ließ sich der Berner Nationalrat mit dem schönen Namen Christian Wasserfallen aber nicht so leicht ans Bein pinkeln. Zumindest für seinen Kanton wollte er ein derartiges Verbot ausschließen: »Beim Berner Zytglogge-Turm hat es eines der ältesten Steh-Pissoirs der Schweiz.« Davon, dass er selbst es auch nach 22 Uhr noch frequentiere, sagte er aber nichts. Auch sein ehemaliger Nationalratskollege Blocher war sich eines Verbots nicht bewusst und gestand freimütig: »Ich pinkle regelmäßig nach 22 Uhr, und das auch im Stehen.«
    Auf Singen steht die Todesstrafe
    Kuriose Verbote haben in der Schweiz eine lange Tradition. Das mehr als 250 Jahre alte »Guggenberglied« ist wohl das älteste Volkslied der Schweiz. Ganz sicher aber ist es das traurigste, denn es beschreibt die angeblich wahre Geschichte der unglücklichen Liebe von »Vreneli und Hans-Jakobeli«. Deshalb war das Absingen des Liedes den in französischen
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