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Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten

Titel: Stehpinkeln nach 22 Uhr verboten
Autoren: Anne Nina Schmid
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wo der Hammer hängt, und verklagten ihn erfolgreich wegen Markenverletzung mit der Begründung, Viagra-Kunden könnten das für eine autorisierte Werbekampagne halten. Sachs erwiderte, dass er als eingeschworener Nutzer von Viagra genau wisse, dass sich kein Verbraucher von seiner Aktion davon abhalten lasse, auch künftig zum Potenzmittel zu greifen.
    Prozesse, die selbst für US-Verhältnisse zu dreist waren
    Wenn ich sonst niemanden verklagen kann, verklage ich einfach mich selbst
    Dieser Gedanke schien Robert Lee Brock, einem im Bundesstaat Virginia einsitzenden Gefangenen, logisch vorzukommen. 1995 erhob er Klage gegen sich selbst und verlangte fünf Millionen Dollar Schmerzensgeld. Sein Argument war, dass er im Zustand der Trunkenheit ein Verbrechen begangen habe, Trunkenheit aber sei ein Angriff auf seine religiösen Überzeugungen, wodurch seine Bürgerrechte verletzt worden seien. Da er gegenwärtig leider schon im Gefängnis sei und deshalb über kein geregeltes Einkommen verfüge, müsse der Staat, der ihn ja schließlich eingesperrt habe, für den Betrag aufkommen. Das Gericht wollte die Logik nicht so recht einsehen, es wies die Klage kommentarlos ab.
    Wer den Wal hat, hat die Qual
    1999 erfüllte sich der 27-jährige Daniel Dukes aus Florida einen lang gehegten Traum. Er wollte endlich einmal mit einem Wal schwimmen. Zu diesem Zweck schlich er sich abends in das Sea-World-Aquarium und stieg zu einem Orcawal in den Pool. Der Wal tötete den ungebetenen Besucher. Die Eltern von Dukes verklagten den Betreiber des Freizeitparks mit dem Argument, dass er nicht mitgeteilt hätte, dass der Wal gefährlich sei, stattdessen würden im Besuchershop niedlich aussehende Plüschwale verkauft, die den Eindruck vermittelten, es handle sich um ein stets freundliches Lebewesen. Die Klage blieb ohne Erfolg.
    Wie kommt das Messer in mein Sandwich?
    Ein ebenfalls 27-Jähriger aus New York musste zu seinem Entsetzen beim Biss in ein Sandwich der Fast-Food-Kette »Subway« ein 18 Zentimeter langes eingebackenes Plastikmesser entdecken. Obwohl er sich nicht schnitt und das Messer auch nicht verschluckte, verklagte er »Subway« auf eine Million Dollar Schmerzensgeld. Begründung: Er hatte nach Auffinden des Messers drei Stunden lang ernsthafte Magenbeschwerden und Angst, sich eine Magenvergiftung zugezogen zu haben. Wie die Klage ausging, ist nicht bekannt.
    Nur Gott hat magische Kräfte
    Christopher Roller aus Minnesota verklagte den Magier und Illusionskünstler David Copperfield und verlangte, dass dieser ihm seine Tricks verrate. Sein Argument war,
dass Copperfield die Gesetze der Schwerkraft überwinde, also über göttliche Kräfte verfügen müsse. Gott aber sei er, Christopher Roller, deshalb fühle er sich bestohlen, weshalb er zehn Prozent des Vermögens von Copperfield forderte.
    Schuld war der Elektroschockgeräte-Hersteller?
    Marcy Noriega, eine Polizistin aus Kalifornien, wollte einen Verdächtigen in den Streifenwagen verfrachten. Als sich dieser wehrte und gegen Türen und Fenster trat, wollte sie ihn mit einem Elektroschocker ruhigstellen. Leider zog sie stattdessen ihre ebenfalls am Gürtel der Polizeiuniform befindliche Pistole, richtete den Lauf auf die Brust des Mannes und drückte ab. Die Polizeiverwaltung musste Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen zahlen und verklagte den Hersteller des Elektroschockgeräts. So eine Verwechslung könne auch dem sorgfältigsten Polizisten passieren, weil deren Gerät und eine Pistole einfach zu ähnlich seien. Der Prozessausgang ist unbekannt.
    Reizend auf Streife? Das kann ins Auge gehen
    Die 52-jährige Streifenbeamtin Macrida Patterson wollte sich gerade für ihren Einsatz anziehen. Dazu gehörte für sie offenbar auch ein eng sitzender Stringtanga. Der String riss, ein der Verzierung dienendes Metallteilchen löste sich und geriet der Beamtin ins Auge. Sie verklagte den Dessoushersteller Victoria’s Secret auf ein nicht näher genanntes Schmerzensgeld, wie es ausging, ist unbekannt.
    Dumm gelaufen – Wildschützer kollidieren mit einem Hirsch
    So hatten sich die Tierschutzaktivisten von PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) ihre Rückfahrt von einer Aktion zum Schutz freilaufender Hirsche nicht vorgestellt: Ihr Auto kollidierte mit einem Hirsch, der die Straße überqueren wollte, und tötete das Tier. Sie verklagten
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