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Schwarzbuch Scientology

Schwarzbuch Scientology

Titel: Schwarzbuch Scientology
Autoren: Ursula Caberta
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und sogar das deutsche Konsulat in der Hauptstadt Tirana. Nachdem die deutschen Medien den Albanien-Feldzug deutscher Scientologen aufdeckten, befasste sich auch das Medium der deutsch-albanischen Freundschaftsgesellschaft mit den Ansprüchen der Thetanen. Im entsprechenden Artikel kommt die Besorgnis zum Ausdruck, aber auch die klare Formulierung der Zielrichtung der Scientologen:
    Das Ziel: Das erste wirklich freie Land auf diesem Planeten ohne Krieg, Wahnsinn und Kriminalität … oder mit anderen Worten von Report: Scientology will Albanien systematisch unterwandern, um es zum ersten scientologischen Staat der Erde zu machen.
    (»Albanische Hefte«, 4/93, S. 18)
    Mit der Offenlegung der albanischen Pläne war in dieser Deutlichkeit der politische Machtanspruch selten dokumentiert. Auch die zu rekrutierenden aktiven Scientologen, die namentlich seinerzeit in einer Liste aufgeführt waren, machte unmissverständlich deutlich, dass auf alle diejenigen in Deutschland zurückgegriffen werden sollte, die in der Lage sind, in bestimmten Bereichen tätig zu werden. Als Religion trat man nicht auf, die Umsetzung lag mit Schwerpunkt auf Mitgliedern des Wirtschaftsdachverbandes WISE.
    Die politischen Ansprüche der Organisation spielten vor den Gerichten bisher eine untergeordnete Rolle. Dieses änderte sich dann allerdings schlagartig, als in der Bundesrepublik Deutschland neben den schon immer diskutierten Problemfeldern mit der Organisation die Ständige Konferenz der Innenminister und Senatoren des Bundes und der Länder im Jahr 1997 auf der Grundlage eines Berichtes (den eine Arbeitsgruppe von Vertretern von Landesämtern für den Verfassungsschutz erarbeitet hatte), zu dem Ergebnis kam, dass es sich bei der Organisation Scientology um eine neue Form des politischen Extremismus handelte und daher die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beobachtung durch die Verfassungsschutzämter eröffnet sei. Die Organisation klagte allerdings nicht in den Bundesländern, in denen sie wohl davon ausging, dass die Erkenntnisse über Lehre und Aktivitäten besonders hoch ist, sondern suchte sich neben zwei Bundesländern, Saarland und Berlin, das Bundesamt für Verfassungsschutz als juristischen Gegner aus. In dem Verfahren vor den Berliner Verwaltungsgerichten konnten sie immerhin einen Teilerfolg verbuchen, die
Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln hielten die Gerichte auf der Grundlage der Berliner Gesetzeslage für nicht angemessen. Entgegen der von der Organisation in der Außendarstellung immer wiederkehrenden Behauptung, die Berliner Verwaltungsgerichte hätten grundsätzlich die Beobachtung untersagt, ist allerdings im Urteil nichts zu lesen.
    Die Auseinandersetzung mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz ist in der ersten Instanz gegen die Organisation ausgegangen. Die Begründung der Abweisung der Klage bestätigt die gewonnenen Erkenntnisse in vollem Umfang. Die Beobachtung auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln des Bundesamtes für Verfassungsschutz sei rechtmäßig, da es tatsächliche Anhaltspunkte gibt, dass die Organisation Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland verfolge. Insbesondere, führt das Gericht aus, richten sich die Bestrebungen gegen die Menschenrechte, das Recht des Volkes, die Staatsgewalt in Wahlen und Abstimmungen zu bestimmen. Auch die Zweite Instanz in diesem Verfahren, das Oberverwaltungsgericht Münster, kommt in seinem Urteil vom 12.2.2008 zur gleichen Aussage. In einer umfänglichen Urteilsbegründung wird auch hier die Notwendigkeit der Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln bestätigt:
    Ausgehend von dem vorgenannten Normverständnis liegen auch tatsächliche Anhaltspunkte dafür vor, dass die Kläger (die Scientology Organisation, d. Verf.) aktiv bestrebt sind, in Deutschland die von Scientology publizierte Rechts- und Gesellschaftsordnung zu etablieren. Es gibt aktuelle Erkenntnisse
über Aktivitäten der Kläger, das scientologische Programm in Deutschland umzusetzen und zu diesem Zweck personell zu expandieren sowie scientologische Prinzipien in Staat und Gesellschaft mehr und mehr zu verbreiten.
    (S. 52 der Urteilsbegründung)
    Dieses Urteil ist rechtskräftig.
    Trotz deutlicher Urteile auch in anderen Ländern wie den USA, Kanada, Frankreich oder Griechenland hat sich an den vorgegebenen Zielen der Organisation nichts geändert. Und auch die Mitglieder weltweit funktionieren nach wie vor mental programmiert im
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