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Schwarzbuch Scientology

Schwarzbuch Scientology

Titel: Schwarzbuch Scientology
Autoren: Ursula Caberta
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Staat untersagt zu entscheiden, was eine Kirche/Religion ist und was nicht.
    (Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg [Hrsg.]: »Der Kampf der Scientology-Organisation um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit in den USA und seine Auswirkungen auf Deutschland«. Stuttgart, 2004, S. 36)
    Aber wer liest schon die gesamte Vereinbarung, und Verfassungsrechtler ist ja auch nicht jeder. Das Resultat ist festzustellen: Die Desinformation der Organisation läuft, überall. Vor allem auch in den USA hat es anscheinend im politischen Raum zu solidarisierendem Verhalten gewirkt. Hinterfragt, so hat man den Eindruck, wird nicht mehr, und es scheint geradezu alles vergessen zu sein, was in der Zeit vor dieser Entscheidung in Berichten und in Gerichtsurteilen in den USA dokumentiert wurde.
    Die Auswirkungen im politischen Raum waren dann doch überraschend schnell zu spüren. Kurze Zeit nach der Entscheidung der Steuerbehörde veröffentlicht das US-Außenministerium seinen Menschenrechtsbericht, und hier taucht dann erstmalig der Vorwurf auf, die Mitglieder der Scientology-Organisation würden in Deutschland diskriminiert. Seitdem finden sich diese Vorwürfe in unterschiedlicher Schärfe wieder. Die Anweisungen Hubbards, auch staatliche Institutionen zu nutzen, um Kritik und Kritiker möglichst zum Schweigen zu bringen, können
über verschiedene politische Institutionen in den USA durchaus als umgesetzt gelten. Die sorgenvollen Stimmen aus den USA in Richtung Deutschland sind dokumentiert:
    Besorgniserregend ist, dass der Vorsitzende des Auswärtigen Ausschusses des Repräsentantenhauses, Benjamin Gilmann, zu denjenigen gehört, die die im Oktober 1997 abgelehnte Resolution (es handelte sich um eine Resolution, die sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtete, d.Verf.) unterstützen. Offenbar ist die Versuchung vieler Abgeordneter doch größer als angenommen, auf den manipulativen Umgang der Church of Scientology mit der deutschen Geschichte und den tatsächlichen politischen und rechtlichenVerhältnissen in Deutschland zustimmend zu reagieren. Es ist absehbar, dass die Church of Scientology in der nächsten Runde der Auseinandersetzung ihre Public-Relations-Kampagne wieder zu verstärken versuchen wird. Ihr stehen dabei beachtliche Kräfte zur Verfügung: Schauspieler, Politiker, ein nach wie vor latent kritisches Deutschlandbild in großen Teilen der amerikanischen Medien, smarte Rechtsanwälte und Public-Relations-Spezialisten sowie Geld, und zwar sehr viel Geld. Ob und in welchem Maße dabei Geld der Church of Scientology in die Politik Eingang findet, ist schwer nachzuweisen. Möglicherweise lohnt es sich jedoch, dieser Spur nachzugehen.
    (Vermerk des Direktors der Friedrich-Ebert-Stiftung, zitiert in: Kruchem,Thomas: »Staatsfeind Scientology?«. München, 1999, S. 425)
    Wie in den USA kurz nach Entstehen der ersten Dianetik- und Scientology-Einrichtungen, gab es auch Europa
sehr schnell Auseinandersetzungen mit Behörden und natürlich vor den Gerichten. Da England von Beginn an von Hubbard mit ausersehen war, zu einem Zentrum seiner Organisation zu werden, ist es logisch, dass auch dort die Konflikte nicht lange auf sich warten ließen. Auch in der Bundesrepublik kam es vergleichsweise schnell zu politischen Reaktionen. Die auf die nachfolgend geschilderten Ereignisse gerichtlichen Auseinandersetzungen endeten Anfang der 80er Jahre. Wie immer dauern solche Gerichtsverfahren länger und länger, das liegt unter anderem im Wesentlichen an den taktischen Spielen der Rechtsanwälte der Scientology-Organisation, denn gegen die Organisation gerichtete Urteile sollen nicht vorkommen. Nicht immer - wie die Erfahrung zeigt - sind die verschiedenen Gerichte und Instanzen in der Lage, sich mit den Manövern auseinanderzusetzen. Anders lief es bei diesem Verfahren, das sich zwar lange hinzog, aber in der Bewertung dann doch relativ eindeutig ausfiel:
    Hintergrund war ein Erlass des damaligen Bundesinnenministers, der 1972 (!) das Bundeskriminalamt (BKA) beauftragte, vorhandene Erkenntnisse über die Scientology-Organisation mitzuteilen. In diesen Zeitraum fallen die ersten Schritte der Organisation auf bundesrepublikanischem Boden, die ersten Vereine waren gegründet, und eigentlich befand man sich von Seiten der Scientology noch in den Kinderschuhen. Aber irgendwie aufgefallen müssen sie ja schon sein, sonst wäre es wohl zu diesem Erlass des Bundesministers des Innern nicht gekommen. Das Bundeskriminalamt
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