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Möglichkeiten der Sichtveränderung durch den systemischen Ansatz in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung

Möglichkeiten der Sichtveränderung durch den systemischen Ansatz in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung

Titel: Möglichkeiten der Sichtveränderung durch den systemischen Ansatz in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung
Autoren: Helena Wachter
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wird an folgendem Beispiel deutlich:
    Eine Frau ist unzufrieden mit ihrem Mann, weil diese ständig Überstunden (U1) macht. Deshalb gibt es häufig Streit in der Beziehung.(W1). Der Mann wiederum will dem Konflikt aus dem Weg gehen und bleibt deshalb gerne länger im Büro (U2). Die Tochter der beiden reagiert darauf indem Sie abends zu spät nach Hause kommt und sich an keine zeitlichen Vereinbarungen hält (W2).

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2.2.5. Hypothesenbildung
    „Eine Hypothese ist eine vorläufige, im weiteren Verlauf zu überprüfende Annahme über das, was ist“. (Schlippe/Schweitzer, S. 117). Auf der Grundlage von Berichten und der persönlichen Beobachtung, kann der Berater diagnostische und lösungsorientierte Hypothesen bilden. In Beratungsgesprächen brauchen wir Ideen, diese entstehen durch Hypothesen, die uns wiederum neue Hypothesen verschaffen. Hypothesen sind keine Wahrheiten, sie sind für den Berater/ Klienten wichtig, neue Sichtweisen zu gewinnen bzw. die Situation in er sich der Hilfesuchende befindet, zu verstehen. Hypothesen sind nützlich oder weniger nützlich. Der Berater will durch Hypothesenbildung den Handlungsspielraum des Gegenübers erweitern. Hypothesen können eine Möglichkeit sein, Energie zu erzeugen. In dem gemeinsam der Blick auf die Zukunft gerichtet wird, wodurch gemeinsam neue Zukunftsideen entwickelt werden. Hypothesen haben also zwei Funktionen: Ordnungsfunktion (Beratersystem)

    Anregungsfunktion (Klientensystem)

    Regeln für die Hypothesen:

    Grundsätzlich sind Hypothesen nie richtig oder falsch.
    Viele Hypothesen sind hilfreich, da sie eine Vielfalt von Interventionen darstellen.
    Hypothesen sind nützlich oder weniger nützlich.

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3. Kontextabhängigkeit
3.1. Sozialrechtliche Grundlagen
    Begriff der Behinderung
    Das 9. Sozialgesetzbuch (SGB IX) definiert den Begriff der Behinderung folgendermaßen: „Behindert“ sind nach § 2 Abs. 1 SGB IX Menschen, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeiten oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe (Partizipation) am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Diese an der Weltgesundheitsorganisation angelehnte Begriffsbestimmung versteht sich nicht an vermeintlichen Defiziten; im Vorderund steht das Ziel der Teilhabe an den verschiedenen Lebensbereichen. Schwerbehinderte Menschen sind behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung mindestens 50 beträgt und die in Deutschland rechtmäßig wohnen, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben oder hier beschäftigt sind (§2 Abs. 2 SGB IX). Gemäß § 136 Abs. 1 SGB werden in Werkstätten Personen beschäftigt, die wegen Art und Schwere der Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht beschäftigt werden können. Nach Absatz 2 steht die Werksatt für behinderte Menschen (WfbM) allen behinderten Menschen offen, unabhängig von Art und Schwere der Behinderung. Das geforderte Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeit wird erbracht, „wenn die Arbeitsleistung des behinderten Menschen für die Werkstatt wirtschaftlich verwertbar ist, also das Arbeitsergebnis der Werkstatt insgesamt bereichert“.
    Herr Meier (Name geändert) lebt und arbeitet in einer solchen Werksatt für Menschen mit psychischer Behinderung in einer Stadt mit ca.309 000 Einwohnern. Die Werkstätte wurde 1958 als Arbeitstätte für krankenhausentlassene psychisch kranke Menschen eingerichtet. Diese Einrichtung war die erste Werkstatt für psychisch kranke Menschen in Baden-Württemberg. Derzeit sind ca. 200 Beschäftigte in sechs Betriebsstätten tätig. Seit 1995 wurde die Werkstätte in eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung überführt. Gesellschafter sind neben der Stadt, die Arbeiterwohlfahrt, der Caritasverband, das Diakonische Werk und einige andere lokale Vereinigungen. Herr Meier ist dort in der Büroorganisation tätig.
3.2. Organigramm
    „Das Organigramm beschreibt die meist hierarchische Struktur der Entscheidungs-und Organisationsabläufe.“ So werden z. B. gleichberechtigte Mitarbeiter nebenein-ander gezeichnet. Ähnlich einem Genogramm beschrieben dient auch das Organigramm zur Darstellung von bedeutsamen Beziehungen (vgl. Schlippe/ Schweitzer S. 134). Herr Meier arbeitet im Bereich Computer/IT (grün unterlegt).

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    Die Aufgaben eines Werkstattrates beinhalten gemäß den gesetzlichen Grundlagen (Mitwirkungsverordnung)
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