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Kleine Freiheit vor der Haustuer

Kleine Freiheit vor der Haustuer

Titel: Kleine Freiheit vor der Haustuer
Autoren: Jessica Rohrbach
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Sinnvoll kann ein Freigehege sein, wenn man die eigene Katze zu bestimmten Zeiten oder im Krankheitsfall nicht unkontrolliert hinauslassen kann, ihr aber in dieser Zeit trotzdem frische Luft und etwas Auslauf gönnen möchte, ohne ständig dabei sein zu müssen.
    Gassi gehen mit dem Stubentiger
    Eine günstige, aber zeitintensive Lösung für den kontrollierten Freilauf ist die Verwendung einer Katzenleine. Im Handel gibt es spezielle Geschirre. Aus einfachen Modellen können sich die meisten Katzen allerdings im Ernstfall schnell befreien. Deshalb sollte man bei der Auswahl besonderes Augenmerk auf die Sicherheit und Verarbeitung legen.

    Beim Auslauf an der Leine bestimmt die Katze das Tempo. (Foto: Shutterstock.com/Nelli Shuyskaya)

    Die Gewöhnung der Katze an die Leine muss mit äußerster Vorsicht erfolgen. Katzen wissen ja nicht, dass sie damit Freiheiten erhalten sollen, sondern empfinden das Geschirr im Gegenteil oft als sehr unangenehm und einschränkend. Positive Bestärkung mit Leckerchen und Streicheleinheiten, wenn die Katze sich das Geschirr ganz langsam und Schritt für Schritt anlegen lässt, wirken Wunder. Nach dem ersten Anlegen des Geschirrs geht es aber nicht sofort nach draußen. Erst wenn sich die Katze mit dem Geschirr sicher in der Wohnung bewegt und dieses nicht mehr als Einschränkung empfindet, was unter Umständen einige Tage dauert, kann man die Leine einhaken und den Weg nach draußen öffnen – hier bestimmt allerdings die Katze Tempo und Richtung. Zwar kann man versuchen, seine Katze sanft in eine bestimmte Richtung zu lotsen, das funktioniert aber nicht immer.
    Kontrollierter Freigang ist für Katzen, die es gewohnt sind, frei durch die Gegend zu streifen, meist recht unbefriedigend. Darum ziehen viele Halter diese Möglichkeit auch nur selten in Betracht. Falls die Katze aber zum Beispiel aus Krankheitsgründen nicht mehr allein hinaus- darf, ist der eingeschränkte Auslauf für alle Beteiligten ein guter Kompromiss. Wichtig ist nur, dass die Katze dann schon daran gewöhnt ist und sich in der ohnehin ungewohnten Situation nicht noch zusätzlich umstellen muss.
    Wohin im Urlaub?
    Was passiert mit der Katze, wenn die Zweibeiner verreisen? Unabhängig davon, ob die Katze nach draußen darf oder reine Wohnungshaltung gewohnt ist: Der Halter muss sich entscheiden, ob er die Katze im gewohnten Zuhause versorgen lässt, zu Freunden oder in eine Pension bringt oder zum Urlaubsort mitnimmt.

    Mitnehmen im Reisegepäck oder vorübergehend in Pflege geben – besonders bei Freigängern ist die Entscheidung schwierig. (Foto: Shutterstock.com/Serg64)

    Für die Katze bedeutet es am wenigsten Stress, wenn sie einfach zu Hause bleiben kann. Doch die Versorgung kann sich schwierig gestalten, wenn es keine Katzenklappe gibt und der „Pflegedienst“ die Katze nicht antrifft. Das Futter einfach vor die Tür zu stellen ist keine Lösung, da andere Tiere angelockt werden und die Pflegekatze bei ihrer Heimkehr unter Umständen nur noch einen leeren Napf vorfindet. Zudem ist es wichtig, dass die Betreuungsperson sich mindestens einmal am Tag davon überzeugt, dass es der Katze gut geht und ihr nicht auf einem ihrer Streifzüge etwas zugestoßen ist.
    Optimal ist es deshalb, wenn sich ein direkter Nachbar um die Pflege des Freigängers kümmert oder der Katzensitter für die Zeit des Urlaubs im Katzenhaushalt wohnt. Natürlich sollten sich Katze und Betreuer schon vor dem Urlaub näher kennenlernen und aneinander gewöhnen können.

    Gibt es keine Katzenklappe im Haus oder fest geregelte Fütterungszeiten, ist es für den Katzensitter ein Glücksspiel, wann er seinen Schützling antrifft. (Foto: Shutterstock.com/Katarzyna Mazurowska)
Zu Gast in fremden Gefilden
    Die Urlaubsversorgung in einem anderen Haushalt oder in einer Pension ist für Freigänger die denkbar schlechteste Alternative. Hier müssen sie sich nicht nur mit einer fremden Umgebung und neuen Bezugspersonen arrangieren, sondern auch mit vorübergehender Wohnungshaltung. Auf keinen Fall darf ein Freigänger in einer unbekannten Umgebung bei fremden Personen in den ungesicherten Auslauf gehen. Die Gefahr des Weglaufens ist zu groß.
Mit der Katze auf Reisen
    Bei sehr menschenbezogenen Katzen mit ausgeglichenem Gemüt bietet sich als Alternative zur Versorgung zu Hause an, die Katze in den Urlaub mitzunehmen, sofern die Umstände das zulassen. Hier müssen die Vorschriften am Urlaubsort sowie bei Fahrten ins Ausland die Einreisebestimmungen
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