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Kleine Freiheit vor der Haustuer

Kleine Freiheit vor der Haustuer

Titel: Kleine Freiheit vor der Haustuer
Autoren: Jessica Rohrbach
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problemlos eingehen. Beispielsweise haben viele ältere Tiere ein gesteigertes Bedürfnis nach Wärme und Ruhe und verbringen lieber mehr Zeit im Haus als draußen. Hier muss man mitunter von eingespielten Ausgehzeiten Abschied nehmen oder ein paarmal öfter die Tür öffnen als gewohnt. Vielleicht gewährt nach Absprache auch ein Nachbar dem Katzensenior bei eigener Abwesenheit Einlass.
    Manche Katzen entwickeln mit zunehmendem Alter Eigenheiten, die für uns Menschen sehr anstrengend sein können. Das ist besonders dann der Fall, wenn Seh-, Hör- und Geruchssinn nachlassen. Die Katze wird dann mitunter sehr anhänglich, weil sie ihre Menschen nicht mehr sieht, sehr laut, weil sie sich selbst nicht mehr hört, oder sie verschmäht ihr Lieblingsfutter, weil sie es nicht mehr so gut riechen kann. Manche Katzen werden auch unsauber oder vergesslich oder bekommen typische altersbedingte Krankheiten wie Arthrose oder Rheuma.
    Auch das Reaktionsvermögen und die Beweglichkeit nehmen ab. Deshalb ist es nötig, die aktuellen Bedingungen des Freilaufs für die alte Katze noch einmal zu überprüfen und gegebenenfalls zu verbessern. Ist die Katze noch fit genug, um Revierstreitigkeiten gut zu überstehen, oder braucht sie unter Umständen unterstützende Begleitung bei ihren Ausgängen? Kann sie die Gefahren ihrer Umgebung noch ausreichend wahrnehmen oder muss sie besser beaufsichtigt werden? Kann sie alle relevanten Plätze in Haus und Garten inklusive Katzenklappe und Liegeplatz noch unbeschwert nutzen oder müssen eventuell Umbauten vorgenommen werden?
    Irgendwann kommt bei vielen Katzen jedoch der Zeitpunkt, ab dem uneingeschränkter Freigang schwierig wird. Hier helfen Kompromisse wie begleiteter Freigang oder ein abgesicherter Garten. Mit vielen Streicheleinheiten und altersgerechter Beschäftigung kann man seiner Samtpfote so noch einen schönen Lebensabend bereiten.

Die Katze vor Gericht
    (Foto: Shutterstock.com/Natalia Bratslavsky)

    D ie Katze verschreckt das Meerschweinchen in Nachbars Garten? Sie läuft über die Straße und verursacht einen Unfall? Oder der zuständige Jäger lässt nebenbei schon mal die Bemerkung fallen, dass er Katzen in seinem Revier kurzen Prozess machen wird? Mit all diesen Themen wird der Halter eines Freigängers konfrontiert. Gut, dass man sich in vielen Fällen gütlich einigen und das Problem direkt klären kann. Manchmal allerdings sind Situationen so festgefahren, dass nur noch ein Gang zum auf Tierrecht spezialisierten Anwalt helfen kann. Dieses Kapitel vermittelt deshalb einige grundlegende Kenntnisse der Rechtslage.
    In Frieden leben mit der Nachbarschaft
    Freigängerkatzen sind bei den Nachbarn nicht immer gern gesehene Gäste, sondern geben häufig auch Anlass für einen handfesten Streit. Besonders bei Hobbygärtnern ist Katzenkot im Blumenbeet ein Ärgernis. Ebenso werden das durch das eifrige Raubtier verschreckte Meerschweinchen oder das zerkratzte Stoffdach des neuen Cabrios selten Begeisterungsstürme auslösen. Wer Glück und verständnisvolle Nachbarn hat, wird solche Situationen mit einem ruhigen Gespräch entschärfen und eine Lösung finden können. Das kann vom im eigenen Garten angelegten Katzenklo oder dem mitfinanzierten einbruchsicheren Nagergehege bis zu eingeschränkten Ausgehzeiten oder einem Anruf bei der eigenen Haftpflichtversicherung alles sein, was hilft und mit dem Mensch und Katze leben können. Vor allem in ländlichen Gegenden besitzen Freigängerhalter zwar einige Rechte, dennoch sollte man darüber nicht vergessen, Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen, die nicht ganz so begeistert vom Hobby Katzenhaltung sind.

    Nicht jeder Nachbar freut sich über fremde Katzen in seinem Garten. (Foto: Shutterstock.com/Jorg Hackemann)
Die Wohngegend entscheidet
    Wie viele Katzen und welche Beeinträchtigungen durch diese der Nachbar hinnehmen muss, ist nicht einheitlich geregelt. Teilweise wird die Katze von den Gerichten als Teil der natürlichen Umwelt gewertet. In diesem Fall stellt weder das Betreten von fremden Grundstücken noch das Hinterlassen von Kot eine Beeinträchtigung dar. Manchmal ist aber auch das genaue Gegenteil der Fall.

    Katzen im Garten müssen normalerweise geduldet werden. Betreten sie aber regelmäßig fremde Häuser, kann es Ärger geben. (Foto: Shutterstock.com/Eric Fahrner)

    So gibt es Gerichtsurteile, die das Betreten des Grundstücks durch Katzen als Eingriff ins Eigentum beurteilen. Andere Regelungen besagen, dass nur ein bis zwei
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