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Jürgen Bartsch - Selbstbildnis eines Kindermörders

Jürgen Bartsch - Selbstbildnis eines Kindermörders

Titel: Jürgen Bartsch - Selbstbildnis eines Kindermörders
Autoren: Paul Moor
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längst allzu klar; aber wie war das bei dem Chirurgen?
Die Zeit
hatte mich 1971 beauftragt, über den Revisionsprozeß in Düsseldorf zu berichten, das
ZEITmagazin
hatte kurz davor die ersten Auszüge aus Jürgens Briefen an mich veröffentlicht, und meine zwei letzten Briefe von Jürgen hatte ich auch der
Zeit
zur Veröffentlichung überlassen. Um dieses ganze tragische Kapitel abzurunden, fuhr ich Ende April 1978 – fast genau zwei Jahre nach Jürgens Tod – nach Paderborn, um für
Die Zeit
über den Prozeß gegen den Chirurgen Dr.   Josef Hollenbeck zu berichten:
     
    «Auch ein Gang über die Straße ist immer gefährlich», sagte Dr.   Josef Hollenbeck im Gerichtssaal zum Thema Chirurgie und Narkose. Die Staatsanwaltschaft Paderborn hatte den Chirurgen Dr.   Hollenbeck angeklagt, «zu Lippstadt im April 1976 durch zwei selbständige Handlungen durch Fahrlässigkeit den Tod je eines Menschen verursacht zu haben».
    Der an sich relativ unbedeutende Prozeß um medizinische Kunstfehler zog jeden Tag eine erstaunliche Anzahl von Zuschauern an. Die Leute füllten jeden Stehplatz und standen willig manchmal vier Stunden lang ohne Pause. Einer der beiden verstorbenen Patienten des Dr.   Hollenbeck war Jürgen Bartsch gewesen, und dieser Name allein brachte dem Prozeß eine Aufmerksamkeit, die er an sich kaum verdiente. Jürgen Bartsch ist auch nach seinem Tod ein Reizthema geblieben.
    Zu Beginn des Prozesses gegen Josef Hollenbeck erklärte OberstaatsanwaltManfred Kniß, worum es ging: «Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, erstens, am 22.   April 1976 die nicht lebensnotwendige Operation, nämlich die Sterilisierung der, wie ihm bekannt war, durch enorme Fettleibigkeit und angeborene Herzanomalie mit einem erhöhten Narkose-Risiko belasteten 32   Jahre alten Brigitte Wesselink ohne Beistand eines Anästhesisten übernommen und diese Operation unter Zuführung einer für diese Patientin zu hohen Dosis des Inhalationsnarkosemittels Fluothane (Halothan) infolge pflichtwidrig unterlassener Unterrichtung über die Wirkungsweise dieses Narkosemittels und bewußt falscher Verwendung des für dieses Narkosemittel nicht bestimmten Verdampfers am Narkosegerät durchgeführt und dadurch den noch vor Beendigung der Operation eingetretenen Tod nach akutem Herz- und Kreislaufversagen schuldhaft verursacht zu haben und, zweitens, am 28.   April 1976 eine Operation, nämlich eine Kastration, an dem 29   Jahre alten Jürgen Bartsch durchgeführt und diesem Patienten ebenfalls infolge pflichtwidriger Unkenntnis der Wirkungsweise des Narkosemittels Fluothane (Halothan) und durch vermeidbare Verdampferverwechslung eine tödliche Narkosemittelkonzentration zugeführt zu haben.»
    Jürgen Bartsch war am 15.   November 1972 nach Eickelborn gekommen. Es gab in dieser Gegend weit und breit keinen psychoanalytisch ausgebildeten Psychotherapeuten. Der für ihn zuständige Psychiater schätzt, daß er während der einundvierzig Monate, die Bartsch dort verbrachte, etwa achtzig Gespräche mit ihm führte; im übrigen wurde der Patient medikamentös und mit einer Art Gruppentherapie behandelt. Da eine psychoanalytische Behandlung ausgeschlossen war, beantragte Bartsch eine stereotaktische Gehirnoperation – einen Eingriff, den viele psychiatrische Kapazitäten verdammen und verbieten lassen möchten. Eine ärztliche Kommission untersuchte ihn und lehnte seinen Antrag ab. Bartsch entschied sich daraufhin für die allerletzte Lösung und beantragte seine Kastration.
    Am 9.   April 1976 traf in Eickelborn die Genehmigung der Landesärztekammer Westfalen-Lippe ein. Noch am gleichen Tag schrieb Bartsch an den Leitenden Landesmedizinaldirektor Dr.   Norda: «Ich werde den Willen der Anstalt zur Resozialisierungsarbeit an dem Bearbeitungstempo messen, das zwischen meinem Schreiben und dem Eingriff vergeht. Das heißt: besser heute nacht als morgen früh.» Siebzehn Tage später, am 26.   April, bekam er die Mitteilung, daß die Kastration zwei Tage später stattfinden würde. Unmittelbar nach der psychologisch katastrophalen, aber chirurgisch ganz einfachen Operation versagte sein Herz, und zwei Stunden später, trotz aller medizinischen Maßnahmen, lag er tot auf dem Operationstisch.
    Im Münsterland kam das Gerücht auf, die Medizin habe sich des FallesBartsch, der mit dem Strafgesetzbuch nicht mehr zu lösen gewesen sei, auf eine eigene Weise angenommen. Es blieb ungeklärt, welche Rolle das Unbewußte bei Bartschs Tod gespielt
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