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Jedes Kind Kann Regeln Lernen

Titel: Jedes Kind Kann Regeln Lernen
Autoren: Annette Kast-Zahn
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nicht gefällt, stapft sie wutentbrannt in ihr Zimmer und knallt die Tür hinter sich zu. Es ist dann am besten, sie in Ruhe zu lassen, bis sie irgendwann mit wesentlich besserer Laune wieder herauskommt.
    Drei Fragen werden zum Thema "Auszeit" immer wieder
    gestellt:
    - Bei welchem unangemessenen Verhalten meines
    Kindes soll ich eine Auszeit verhängen?
    - Welches Zimmer ist für eine Auszeit am besten
    geeignet?
    - Bis zu welchem Alter kann ich eine Auszeit
    verhängen?
    Zur ersten Frage: Keine Mutter und kein Vater bringt ein Kind "aus Spaß" in ein anderes Zimmer und schließt die Tür. Die Eltern sollten sich sicher sein, daß sie genau dieses Verhalten ihres Kindes auf keinen Fall akzeptieren können. Es geht nicht um Kleinigkeiten, sondern um Gravierendes. Beispiele: Ihr Kind beißt, tritt oder schlägt Sie oder eine andere Person. Es wirft beim Essen absichtlich seinen Teller herunter. Es wirft mit harten Gegenständen nach Personen. Es hat einen Trotzanfall, während die Familie zusammen am Tisch sitzt. Es beschimpft und beleidigt Sie mit vulgären Schimpfwörtern. Es schreit laut, wenn Sie ein wichtiges Telefongespräch führen müssen. Es läßt Sie trotz mehrfacher Aufforderungen nicht in Ruhe eine wichtige Tätigkeit zu Ende bringen. Auch wenn Sie Klartext reden, hört es Ihnen nicht zu.
    Zur zweiten Frage: In welches Zimmer soll das Kind gebracht werden? Darauf gibt es keine allgemeingültige Antwort. Jede Wohnung ist anders geschnitten. Entscheidend ist, daß eine Tür oder ein Türgitter zwischen Ihnen und Ihrem Kind
    zugemacht werden kann. Um welches Zimmer es sich handelt, ist weniger entscheidend. Oft wählen die Eltern das
    Kinderzimmer. Vielleicht müssen vorher wertvolle oder
    besonders attraktive Gegenstände entfernt werden. Ein Fernseher hat in einem Auszeit-Zimmer nichts zu suchen! Auch das Schlafzimmer, in Einzelfällen sogar das Bad oder eine Diele, können geeignet sein. Wenn Sie mit Ihrem Kind
    unterwegs sind, können Sie eine "Auszeit" bei jüngeren Kindern durch Anschnallen im Buggy ersetzen.
    Zur dritten Frage: Bis zu welchem Alter kann diese Art von Auszeit durchgesetzt werden? - Sicherlich bis zum Schulalter. Wenn Ihr Kind die Aufforderung "Geh in dein Zimmer" akzeptiert und dort bleibt, gibt es keine Obergrenze. Die Tür würde ich bei einem Kind ab 8 oder 9 Jahren aber nicht mehr zuhalten. Wenn ein Kind in diesem Alter sich nicht an die Auszeit hält, muß eine andere, möglichst logische Konsequenz folgen. Einige zusätzliche Anregungen folgen im nächsten Abschnitt.
    Eine leicht abgewandelte Auszeit ist die "Tür-auf-Tür-zu-Methode", die in unserem Buch Jedes Kind kann schlafen lernen genau beschrieben wird.
    Das Kind lernt dadurch, in seinem eigenen Bett zu schlafen, statt immer wieder aufzustehen und ins Elternbett zu kommen. Die Regel, die das Kind dabei lernt, lautet: "Bleibe ich in meinem Bett, bleibt die Tür von meinem Zimmer auf. Stehe ich aber auf und laufe im Zimmer herum, wird die Tür für kurze Zeit zugemacht und notfalls auch zugehalten. Meine Eltern kommen alle 2-3 Minuten zu mir herein und schauen nach mir. Nur wenn ich im Bett bin, lassen sie die Tür auf."
    • Zusammenfassung:
    Wenn Sie als Konsequenz eine Auszeit wählen, setzen Sie eine sehr wirkungsvolle Grenze. Sie schränken den Kontakt zu Ihrem Kind für kurze Zeit ein oder unterbrechen ihn ganz. Es gibt drei Arten von Auszeiten. Bei Kindern unter einem Jahr bleiben Mutter oder Vater mit im selben Zimmer, setzen ihr Baby in einen Hochstuhl, in den Laufstall oder in eine andere Ecke des Zimmers und beschäftigen sich mit etwas anderem. Bei Kindern ab einem Jahr kann zusätzlich eine andere Auszeit angewandt werden: Mutter oder Vater verlassen den Raum für kurze Zeit und lassen ihr Kind allein zurück. Ist Ihr Kind mindestens zwei Jahre alt, kann es bei besonders unangemessenem Verhalten in ein anderes Zimmer gebracht werden. Eine Tür oder ein Türgitter wird zugemacht. Dem Kind wird eine kurze räumliche Trennung zugemutet.
Erst die Arbeit - dann das Vergnügen
    Dieses Motto ist Ihnen als Kind sicherlich auch eingebleut worden, und wahrscheinlich können Sie es schon fast nicht mehr hören. Sie können Ihr Kind auch durchaus mit diesem Spruch verschonen. Dahinter steckt aber ein sehr sinnvolles und wirksames Erziehungsprinzip, das Strafen weitgehend überflüssig macht. Besonders ab dem Kindergartenalter kann man es einsetzen.
    Bevor dieses Prinzip genauer vorgestellt wird, eine Frage an Sie: Setzen
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