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Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)

Titel: Inside Steuerfahndung: Ein Steuerfahnder verrät erstmals die Methoden und Geheimnisse der Behörde (German Edition)
Autoren: Frank Wehrheim , Michael Gösele
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Finanzamt vorbei, zahlt weniger Steuern und verfügt über Gelder, die er offiziell gar nicht hat und die auch offiziell keine Zinsen einbringen, weil sie in der Schweiz liegen, sodass er sich zudem noch die Versteuerung seiner Kapitalerträge spart. Ein einfaches, äußerst lukratives Verfahren, das so lange gut geht, bis ein Steuerfahnder an der Tür steht.
    Auch bei den Betriebsausgaben läuft in der Regel immer dasselbe Strickmuster ab: Private Anschaffungen werden dem Betrieb zugeschrieben. Die teuren Antiquitäten für das Eigenheim sind als Büromöbel deklariert, und das Motorrad wird über eine Reparaturrechnung am Geschäftswagen verbucht. Gerade mit besonders wertvollen Büro-Antiquitäten hatten wir es oft zu tun. In Bezug auf die übliche Abschreibungspraxis steht man hier jedoch vor größeren Problemen. Denn im Vergleich zu einem Tisch, der über fünf Jahre hinweg abgeschrieben wurde und am Ende vielleicht noch einen Euro wert ist, ändert sich der Wert bei Antiquitäten ganz anders. Einmal ganz abgesehen davon, dass wir solche wertvollen Möbel so gut wie nie in den durchsuchten Geschäftsräumen finden konnten, liegt es in der Natur der Sache, dass antike Möbel mit den Jahren eher an Wert hinzugewinnen oder diesen zumindest halten können. Man steht also vor einem echten Abschreibungsproblem.
    Auch die Tricks mit dem fingierten Firmenfuhrpark oder der privaten Unterhaltungselektronik waren uns bestens bekannt. Besonders in ländlichen Räumen ist diese Art der Geschäftspraxis gängig. Den örtlichen TV-Händler kennt man aus einem Verein oder noch aus der Schule, und es ist völlig klar, dass auf der Rechnung für den neuen Flachbild-Fernseher ein Firmen-PC aufgeführt wird. Solche kleinen Deals laufen zum Teil ganz automatisch oder werden mitunter auch eingefordert: »Ich kauf’ den Motorroller aber nur, wenn du mir eine Rechnung über einen Autoservice schreibst.« Oder sie gehören zum Kundenservice des Unternehmens selbst: »Was soll ich denn auf die Rechnung schreiben?«
    Die Betriebsausgaben steigen mit solchen kleinen Mauscheleien natürlich, der Gewinn sinkt und die Steuerbelastung wird somit für den Durchschnittsunternehmer auf einfachstem Wege immer geringer. Die auf diese Art und Weise erwirtschafteten Gelder wandern – wie im Falle des Sanitärinstallateurs – in aller Regel auf ein Auslandskonto, das dem örtlichen Finanzamt selbstverständlich unbekannt ist.
    Die Täterin bleibt straffrei
    Der Auftritt der Handwerkergattin in meinem Büro eskalierte am Ende. Die junge Frau an der Seite ihres abtrünnigen Ehemanns wurde von ihr mit Begriffen wie Flittchen oder Schlampe beschrieben, der Gatte selbst als schwanzgesteuerter Idiot tituliert, der diese wertvolle Beziehung einfach wegwerfen wolle und aus diesem Grund vernichtet werden sollte.
    Für einen Steuerfahnder sind Auftritte dieser Art von zwiespältigem Charakter. Einerseits muss er sämtliche privaten und zum Teil intimen Aspekte einer solchen Lebensbeichte vollkommen ausklammern, zum anderen ist er dazu verpflichtet, einer derartig detailgetreuen Schilderung von Steuervergehen professionell nachzugehen – frei von etwaigen Gefühlen wie Sympathie, Antipathie oder heimlichen männlichen Solidaritätsgedanken. Was in Fällen wie diesem jedoch am schwierigsten zu verdauen ist, ist die Tatsache, dass der eigentliche »Täter« – in diesem Fall die gewiefte Ehefrau – straffrei aus der ganzen Sache hervorging.
    Der Ehemann war in den offiziellen Papieren der Eigentümer und Geschäftsführer des Betriebs und somit auch derjenige, der vom Finanzamt in die Pflicht genommen werden musste, obwohl die Steuerhinterziehung von der Ehefrau begangen worden war, die über die Jahre hinweg die gesamte Buchhaltung beherrscht hatte. Da sie nach außen hin jedoch nur als Angestellte gehandelt hatte und der wirtschaftliche Vorteil allein bei ihrem Gatten lag, wurde sie lediglich als Beihelferin betrachtet, die überdies durch ihre Selbstanzeige auch noch straffrei ausging. Ein harter Brocken, nicht nur für den Gatten, der nach der Aussage seiner Frau so gut wie überführt war.
    Wir haben uns bei Fällen dieser Art nicht selten darüber gewundert, mit welcher selbstzerstörerischen Wucht betrogene Frauen mitunter in die Schlacht gegen ihre Männer zogen. Rache und Missgunst überdeckten alles andere. Ganz egal, wie groß bei diesen Selbstanzeigen der eigene finanzielle Schaden war, diese Frauen schossen mit großem Kaliber in das gemeinsam
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